Umwelt

12.01.2024

Wege aus der Verpackungsflut

Seit Jahren wächst die Menge des Verpackungsmülls in der Europäischen Union. Wie neue Zahlen vom Statistischen Bundesamt belegen, ist die Anzahl im Vergleich zu 2005 um 20 Prozent gestiegen. Hierzulande zeigen die Zahlen einen überdurchschnittlichen Anstieg von 26 Prozent mehr an Kunststoff-, Papier- und Glasverpackungen, womit Deutschland an erster Stelle in Europa steht. Das Problem ist nicht neu. Die Gesetzgeber versuchen, regulierend einzugreifen und die Hersteller, Inverkehrbringer und Konsumenten in die Verantwortung zu nehmen. An welchen Stellen die Regierung eingreift und wie Verbraucher*innen Verpackungsmüll reduzieren können, erfahren Sie hier.

Wege aus der Verpackungsflut© airborne77 - stock.adobe.com
Die Welt versinkt im (Plastik-) Müll.

Die Umwelt leidet unter dem Müll

In den Verpackungen, die bei zumeist kurzer Gebrauchsdauer schnell im Müll landen, stecken Rohstoffe und Energie. Sowohl die Produktion, als auch der Transport und die Entsorgung belasten die Umwelt. Je kürzer die Nutzung, desto schlechter ist die Ökobilanz. Trotz Sammlung der Verpackungsabfälle in gelben Tonnen oder Säcken, Altglascontainern und Altpapiertonnen landen die Verpackungen nicht selten als Müll in der Umwelt. Kreisläufe durch Recycling zu schließen nimmt zwar immer mehr zu. Allerdings bedeutet Recycling der Materialien dennoch Materialverluste und Energieaufwand.

Politische Regulierung: Verpackungsgesetz und EU-Verpackungsverordnung

In den letzten Jahren hat die Politik eine Reihe von Gesetzen auf den auf den Weg gebracht, wie das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG), welches die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in deutsches Recht umsetzt. Das Gesetz löste 2019 die bestehende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Es regelt neu auch die Produktverantwortung für Hersteller. Zuletzt 2023 novelliert, brachte es nun die Ausweitung der Pfandpflicht auf Milchprodukte in Plastikflaschen mit 25 Cent Einwegpfand und sieht in den kommenden Jahren weitere Schritte vor.

Auf europäischer Ebene geht es aktuell um eine neue EU-Verpackungsverordnung, welche die alte Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ablöst. Im November hat das Europäische Parlament seine Position dazu verabschiedet und die überarbeiteten Regeln zur Reduzierung, Wiederverwendung und Wiederverwertung von Verpackungen angenommen. Inzwischen haben auch die EU-Mitgliedsländer den Entwurf bewertet und dazu gemeinsame Positionen beschlossen. EU-Parlament, -Kommission und Mitgliedsländer müssen sich nun noch gemeinsam auf den endgültigen Gesetzestext verständigen, ehe die Verordnung in Kraft treten kann.

Das neue Gesetz sieht unter anderem 20 Prozent weniger Plastikverpackungen bis 2040 vor. Außerdem strebt die EU an, dass bereits im Jahr 2030 alle Verpackungen recyclefähig für stoffliche Verwertung sind. Zum Gesetzespaket gehört auch ein Verbot der leichten Plastiktüten sogenannter „Hemdchenbeutel“, die heute in den Ost- und Gemüseabteilungen der Lebensmittelgeschäfte noch allgegenwärtig sind.

Mit der neuen Verordnung will die EU die Mehrwegsysteme stärken, die dazu dienen, Verpackungen wiederzuverwenden. Zum Beispiel ist die Nutzungsmöglichkeit eigener mitgebrachter Mehrwegbehälter für Kunden von Gastronomiebetrieben im Gespräch. Gleichzeitig will die EU besonders kleine Einheiten bestimmter Einwegverpackungen beschränken und die Kompostierbarkeit und Minimierung von Verpackungen verstärken.

Hersteller in die Pflicht genommen: Einwegkunststofffondsgesetz

Das Einwegkunststofffondsgesetz nimmt nach dem Verursacherprinzip die Hersteller mit einem Maßnahmenkatalog in die Pflicht. Dabei geht es nicht nur um Verpackungen wie Getränke- oder Essensbehälter, sondern auch um bestimmte Einwegplastikprodukte wie Zigarettenfilter oder Feuchttücher. Von dem Gesetz betroffen sind auch aus flexiblem Material hergestellte Tüten und Folienverpackungen. Hier sind die Lebensmittelanbieter in der Pflicht, welche die so verpackten Lebensmittel verkaufen.

Die Hersteller zahlen zukünftig in einen Fonds ein, um die Kosten für die Beseitigung des Mülls in der Umwelt (Littering) zu tragen. Betroffene Unternehmen müssen sich 2024 beim Umweltbundesamt registrieren und ihre ab 2024 in Verkehr gebrachten Mengen melden.

Umsetzung in den Haushalten: Möglichkeiten gibt es viele

Verbraucher*innen sind gefragt, durch gezielten Einkauf verpackungsarmer Produkte, Müll zu vermeiden. Der VerbraucherService Bayern setzt sich seit Jahren dafür ein, den Plastikmüll zu reduzieren und zeigt Schadpotentiale auf.

Die Beurteilung, wie leicht im Einzelfall Alternativen verfügbar sind, lässt sich nicht pauschal treffen. Es ist sinnvoll, die eigenen Prioritäten und Bedürfnisse in die Entscheidungen einfließen zu lassen und sich dann den Bereichen zu widmen, in denen besonders viel in kurzer Zeit zu erreichen ist.

Tipps für Verbraucher*innen

  • Greifen Sie zu frischen, unverarbeiteten Lebensmitteln. Sie sind häufig lose zu haben. Ziehen Sie Käse, Fleisch und Wurst von der Theke abgepackter Ware vor. Für den Kauf von Obst, Gemüse oder Brot können Sie mehrfach nutzbare Beutel verwenden.
  • Bevorzugen Sie lose Ware. Verpackungsloses Einkaufen ist zum Beispiel in Unverpacktläden möglich. Dort gibt es Lebensmittel, Kosmetik- und Reinigungsprodukte zum Selbstabfüllen in mitgebrachte Behälter.
  • Trinken Sie Leitungswasser oder kaufen Sie Getränke in Mehrwegflaschen. Besonders empfehlenswert sind einheitliche Standardflaschen. Nutzen Sie auch andere Pfandysteme zum Beispiel für Takeaway-Essen und -Getränke. 
  • Nutzen Sie langlebige mitgebrachte Behälter. Tragetaschen, Brotzeitboxen und Getränkeflaschen haben eines gemeinsam: Je öfter sie genutzt werden, desto besser ist ihre Umweltbilanz. Nehmen Sie eine zusammenfaltbare Tasche für Spontankäufe mit.
  • Achten Sie darauf, ob die Verpackung im Vergleich zum Produkt überdimensioniert ist, suchen Sie Alternativen für Produkte in aufwändiger, nicht zwingend notwendiger Verpackung. Auch Einzelportionen, ob Kaffeekapseln, Tabs oder Süßigkeiten haben einen höheren Verpackungsaufwand und sind meist teurer.
  • Feste Dusch- und Haarshampoos oder Seifen zum Händewaschen sparen Verpackungsmaterial. Auch mit Nachfüllpackungen bei Kosmetik und Reinigungsmitteln sparen Sie Verpackung ein.
  • Denken Sie daran, dass bei Online-Bestellungen durch den Paketversand besonders viele Verpackungsmaterialien anfallen können, je nach Anforderung der Ware auch noch zusätzliches Polstermaterial. Inzwischen gibt es auch hier einige Mehrwegsysteme.
  • Trennen Sie Verpackungen und geben sie diese in die dafür vorgesehenen Sammelsysteme. Unterschiedliche Bestandteile, zum Beispiel Deckel von Joghurtbecher und Flaschen, sollten Sie getrennt einwerfen.

 

Weiterführende Informationen:

VSB-Tipp: Weniger Plastik, mehr Lebensqualität 

VSB-Tipp: Lebensmittelverpackungen: Ist Papier umweltfreundlicher als Plastik?

VSB-Tipp: Mehr Mehrweg: Gesetzesänderungen lassen hoffen

Umweltbundesamt: Verpackungsverbrauch 2021 erneut gestiegen

Umweltbundesamt: Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen 2021/2022

Weitere Informationen zu Verpackungsabfällen und Recycling in den EU-Mitgliedstaaten sind in der Eurostat Datenbank verfügbar