Verbraucherrecht
22.02.2024
Abschaffung der Kabelgebühren für Mieter ab Juli 2024
Mieter zahlen häufig pauschal über die Betriebskosten das Kabelfernsehen mit, unabhängig davon, ob sie den Anschluss nutzen oder nicht. Das sogenannte Nebenkostenprivileg ermöglichte es den Vermietern, die Gebühren für den Kabelanschluss auf die Mietparteien umzulegen. Zum 1. Juli 2024 ändert sich das, denn die Übergangsfrist für das seit 1. Dezember 2021 bestehende Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs endet. Künftig wählen Mieter selbst, wie sie Fernsehen empfangen möchten.

Das Gesetz zur Versorgung mit Kabelfernsehen war nicht mehr zeitgemäß. Vor 40 Jahren, als das Kabelfernsehen eingeführt wurde, schuf der Gesetzgeber mit dem Nebenkostenprivileg die Möglichkeit, sogenannte Sammelverträge für Mieter abzuschließen und über die Nebenkosten abzurechnen. Die Fernsehübertragung erfolgt jedoch mittlerweile komplett digital, zudem gibt es Streaming und Fernsehen übers Internet und somit bezahlen Mieter den Fernsehempfang mitunter zweimal.
Was müssen Mieter jetzt beachten?
Das Kabelfernsehen wird nicht abgeschaltet aber Vermieter sind in der Pflicht den Sammelvertrag zu kündigen. Möchten Mieter weiterhin Kabel-TV beziehen, müssen sie sich spätestens im Juni 2024 um einen Anschluss kümmern und einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter schließen, ansonsten wird die TV-Buchse verplombt.
TV-Kabel-Anbieter bieten eine sogenannte Versorgungsvereinbarung an, das heißt, dass bisherige Mieter direkt mit dem Kabelanbieter einen Vertrag schließen und sich auf die vorherige Versorgung über die Sammelverträge beziehen. Die neuen Kabelgebühren verteuern sich unter Umständen leicht, wenn der Mehrnutzvertrag gekündigt wird. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit eines Sammelvertrages über die Hausgemeinschaft, mit dem mehrere Mieter zusammen Kabelfernsehen nutzen können. Der Vermieter kann einen solchen Vertrag anbieten, allerdings dürfen die Kosten nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Darauf sollten Mieter bei Neuverträgen achten
Kabelanbieter setzen sogenannte Medienberatende ein, die direkt vor Ort – an der Haustür einen Vertrag für die Kabel-TV-Versorgung abschließen möchten.
Tipp: Lassen Sie sich nicht übereilt zu einem Vertragsabschluss an der Haustür überreden, informieren Sie sich in Ruhe über Alternativen und vergleichen Sie die Angebote der Anbieter.
Bei Neuverträgen sollten Verbraucher*innen auf folgendes achten:
- Laufzeit und Umfang des Angebotes
- Kündigungsfristen: monatlich kündbar oder nach 24 Monaten, je länger die Laufzeit, desto günstiger der Tarif
- Qualität: nicht jeder Tarif beinhaltet die hochauflösenden HD- Qualität, diese kostet meist mehr
Was gilt für Wohnungseigentümer?
Was die Eigentümergemeinschaft beschließt, gilt. Es kann der Sammelvertrag gekündigt werden, denn aufgrund der Gesetzesänderung besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024. Wird nicht gekündigt, besteht der Vertrag weiter, die Kosten für das Kabelfernsehen sind dann nicht mehr über die Nebenkosten abzurechnen, sondern über das Hausgeld.
Bürgergeld Empfänger müssen künftig selbst zahlen
Bisher wurde der Kabelanschluss für Bügergeldbezieher bezahlt, wenn er in den Nebenkosten enthalten war. Ab Juli 2024 müssen sie die Kosten selbst tragen oder entscheiden sich für Alternativen.
Kabelanschluss nur für die Nutzung von Internet und Telefon
Wird das TV-Signal nicht genutzt, installiert der Anbieter eine entsprechende Filterdose im Anschluss. Wer seinen Kabelanschluss ausschließlich für Telefon und Internet nutzt, kann dabeibleiben. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Vertrag für Kabelfernsehen abzuschließen und einen weiteren für Internet und Telefon mit einem anderen Anbieter.
Welche Alternativen zum Kabelfernsehen gibt es?
- Satellitenschüssel
Alle gängigen Programme werden frei und unverschlüsselt empfangen. Ob das Anbringen einer Satellitenschüssel erlaubt ist, gilt es mit dem Vermieter zu klären.
- DVB-T2 HD
Der Fernsehempfang läuft über eine Zimmer- oder Dachantenne, in einigen Regionen empfangen Verbraucher*innen damit ca. 40 Sender in HDTV-Qualität. Über einen internetfähigen Fernseher oder Receiver können über das Internet weitere Sender empfangen werden. Programme von Privatsendern kosten extra Gebühren.
- IPTV (klassisch)
In Kombination mit einem VDSL-Anschluss können Fernsehprogramme auch per Internet empfangen werden. Dazu ist ein Reciver erforderlich, den Verbraucher*innen beim Anbieter kaufen oder mieten können.
- IPTV (Streaming)
Dazu ist ein Breitbandinternetanschluss erforderlich. Der Empfang funktioniert bei modernen Smart-TVs mit einer vorinstallierten App oder bei älteren Geräten mit einem HDMI-Stick zum Einstecken. Der Empfang ist gebührenpflichtig. Es gibt auch Anbieter mit kostenlosen Probemonaten, allerdings mit Werbung.