Verbraucherrecht

28.12.2012

Am 1.1.2013 fällt das Schornsteinfegermonopol

Es ist soweit! Am 1.1.2013 tritt das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) in vollem Umfang in Kraft. Als Hausbesitzer können Sie nun Ihren Kaminkehrer frei wählen.

Bisher hat Ihr zuständiger Bezirkskaminkehrermeister die notwendigen Reinigungs- und Kontrollarbeiten an den Feuerungs- und Lüftungsanlagen durchgeführt. Ab 2013 heißt der Bezirkskaminkehrermeister nun „bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“ und ist für alle Fragen des Brandschutzes, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung der Ansprech­partner. Darüber hinaus führt der Bezirksschornsteinfeger ca. alle 3,5 Jahre eine umfassende Feuerstättenschau in Ihrem Haus durch. Im Zuge der Feuerstättenschau entscheidet er, welche Arbeiten nach der geltenden Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) an Ihren Feuerungs- und Lüftungsanlagen ausgeführt werden müssen. Sie erhalten einen Feuerstättenbescheid, mit den genauen Intervall- und Terminangaben für die durchzuführenden KÜO-Arbeiten.

Freie Wahl, aber mehr Verantwortung
Jetzt haben Sie die freie Wahl: Sie können, wie bisher die KÜO-Arbeiten durch Ihren Bezirks­schornsteinfeger ausführen lassen. Die Verantwortung für die Einhaltung der vorgegebenen Kehrtermine verbleibt in diesem Fall wie bisher bei diesem. Oder Sie beauftragen einen in- oder ausländischen Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks mit der Ausführung der Arbeiten. Aber Achtung: Nun müssen Sie als Haus- und Wohnungsbesitzer anhand des Feuerstätten-Bescheids die gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten selbst veranlassen und darauf achten, dass der Bezirksschornsteinfeger von Ihnen den Nachweis erhält, dass alle notwendigen Kehrarbeiten fristgerecht von einem zugelassenen Betrieb durchgeführt worden sind. Sie werden damit stärker in Haftung genommen.

Feste Gebührensätze entfallen
Und noch etwas ist neu ab dem 1.1.2013: Feste Gebührensätze für die Kehr- und Messarbeiten entfallen. Fahrtkosten können berechnet werden, denn die Preise sind jetzt frei verhandelbar.

Ob die Kosten für die Kaminkehrer-Leistungen dadurch sinken, wird sich erst zeigen.

Es lohnt sich auf alle Fälle mehrere Angebote von dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger sowie anderen Schornsteinfegern einzuholen und die Preise zu vergleichen.