Verbraucherrecht

11.11.2020, Verbrauchertipp

Bestattung planen – was ist zu tun?

Gerade im November rund um Allerheiligen häufen sich die Sonderseiten in Tagezeitungen und TV-Beiträge zum Thema Bestattungen. Was bei einem Todesfall und der Bestattungsplanung zu tun ist und welche rechtlichen Regelungen es zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Bestattung planen – was ist zu tun?Foto: © GoranH - pixabay.com

Der Friedhof – eine öffentliche Einrichtung

Friedhöfe – egal ob konventionell, Friedwald, Naturfriedhof oder dergleichen – stehen nicht im Privatbesitz. Das Bestattungsrecht in Bayern sieht vor, dass die Kommunen Friedhöfe als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen und unterhalten. Deshalb fallen für die Benutzung auch Gebühren an. Diese kalkuliert die Kommune und legt sie in einer Gebührensatzung fest. Einzusehen sind sie in der Regel auf der Internetseite oder in den Räumlichkeiten der Kommune. Man kann wählen, wo man bestattet werden möchte. Da Friedhöfe öffentliche Einrichtungen sind, ist der Zugang grundsätzlich für alle offen, ein Rechtsanspruch besteht aber nur auf dem Friedhof, in dessen Gemeinde sich der eigene Wohnsitz befindet.

Gestaltung der Grabstätten

Die Kommune hat die Möglichkeit, Vorschriften zur Gestaltung der Grabstätte festzusetzen, die bestimmen, wie die Gräber zu bepflanzen sind, wie hoch der Grabstein sein darf oder welche Materialen dafür in Frage kommen. Kuriose oder längst in Vergessenheit geratene Grabbepflanzungsarten wie Obst- und Gemüse sind unter Umständen zulässig, wenn sie das würdevolle Erscheinungsbild eines Friedhofs nicht stören und keine Beeinträchtigungen für die Nachbarn zu erwarten sind.

Bayernweit gilt das Verbot für Grabsteine, die in ausbeuterischer Kinderarbeit gefertigt und importiert werden. Die entsprechende Erklärung stellen die Steinmetzbetriebe bei Neuanschaffung eines Grabmals bereit. Bei der Anschaffung eines Grabsteins empfiehlt es sich, die Preise der Steinmetzbetriebe und Metallbauer zu vergleichen, da es hier enorme Unterschiede gibt.

Fachkundige Ansprechpartner finden

Meist ist im Todesfall der Bestatter der erste Ansprechpartner. Häufig handelt es sich bei Bestattungsfachbetrieben um alteingesessene Familienunternehmen. Bestatter ist seit 2003 anerkannter Ausbildungsberuf mit drei Jahren Lehrzeit. Nach der Ausbildung besteht die Möglichkeit, den Abschluss eines Bestattungsfachwirts oder eines Meister-Bestatters anzustreben. Teil einer fundierten Berufsausbildung in diesem Bereich ist neben dem Erlernen der fachgerechten Versorgung des Verstorbenen auch die Organisation und Abwicklung einer Bestattung nebst allen Formalitäten und kaufmännischen Tätigkeiten. Oftmals beraten Bestatter auch über den Abschluss von Bestattungsvorsorgeverträgen und schließen diese mit den Verbraucher*innen ab.

Preisvergleich angebracht?

Die Einschätzung, ob eine Bestattung teuer oder günstig ist (bezogen auf die Kosten des Bestatters nicht auf die Kosten der Kommune und Behörden), geht oftmals fehl, da anders als bei Produkten des täglichen Lebens oder Handwerkerstundensätzen die Vergleichs- und Erfahrungswerte fehlen.

Verbraucher*innen scheuen sich häufig davor, Angebot und Preise von Bestattern zu vergleichen. Oftmals macht es auch die psychische Belastung sowie der Zeitdruck zwischen Todesfall und Bestattung schwierig, dem nachzugehen. Wie bei jeder anderen Handwerkerleistung empfiehlt sich aber dieser Vergleich, da er gegebenenfalls eine erhebliche Preisersparnis nach sich zieht. Generell empfiehlt es sich bei einem Todesfall, im Freundes- und Bekanntenkreis nachzufragen und auch Empfehlungen zu prüfen.

Der eigentliche Preisvergleich zwischen mehreren Anbietern ist aber nur mit einem konkreten Angebot des Bestatters für die gewünschte Leistung durchzuführen. Hilfreich dabei ist es, die Bestattung im Detail in Stichpunkten zu Blumenschmuck, Sarg, Musik, Trauerredner, Gottesdienst, Friedhofswahl etc. zu notieren. Grenzen zu den Wünschen an die eigene Bestattung sind nur durch entgegenstehende öffentliche Belange festgelegt. Mit Hilfe dieser Notizen erstellt der Bestatter ein Angebot, welches er in der Regel auch sehr schnell und zügig übermittelt. Lassen Sie sich das Angebot schriftlich oder per E-Mail übermitteln.

Auswahl der Angebote

Prüfen Sie, wie generell bei jedem Angebot, ob der Geschäftsbrief die Pflichtangaben enthält. Das wichtigste sind die Angaben zur Identität des Vertragspartners, also Firmenname, Inhaber oder Rechtsform, Anschrift und Telefonnummer. Fragen Sie nach, wenn Sie die Begrifflichkeiten zu einzelnen Leistungen nicht verstehen oder diese bei den verschiedenen Angeboten unterschiedlich bezeichnet sind. Prüfen Sie, ob es sich um einen Festpreis handelt oder Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden. Auch ein Blick auf die Fahrtkosten lohnt sich: Sind hier feste Sätze pro Kilometer vereinbart oder sind Fahrtkosten im Stundensatz eingeschlossen?

Bei der Auswahl des Bestatters zählt nicht alleine der Preis. Prüfen Sie auch, ob der Bestatter auf der menschlichen Ebene der richtige Ansprechpartner für Sie ist.

Vorsorgeverträge und Sterbegeldversicherungen genau prüfen

Bestatter bieten regelmäßig Vorsorgeverträge an, bei denen Sie die eigene Bestattung bereits vor dem Ableben planen und in Auftrag geben. Häufig ist die Zahlung oder eine Anzahlung sofort fällig. Die Angehörigen haben dann keine vertraglichen Verpflichtungen mehr zu erfüllen und sind entlastet. Gerade hier lohnt es sich, den Vertragspartner genauer unter die Lupe zu nehmen, da Sie bereits jetzt die Vergütung für die Leistung bezahlen. Stellen Sie folgende Fragen: Wie lange gibt es das Unternehmen? Welche Rechtsform hat das Unternehmen? Ist eine Firmennachfolge gesichert? Was passiert mit meiner Zahlung im Falle einer Insolvenz? Bleibe ich im Einzugsgebiet des Bestatters wohnen oder ist ein Umzug wahrscheinlich? Was kosten diese Leistungen bei einem anderen Bestatter?

Sterbegeldversicherungen hingegen zahlen im Todesfall einen Betrag zur Deckung der Bestattungskosten aus, der vorher durch Beiträge erwirtschaftet wurde. Diese Versicherungen sollten Sie ebenso vergleichen und die Wirtschaftlichkeit sowie alternative Sparformen prüfen.