Verbraucherrecht

15.09.2023

Carsharing – die flexible Mobilität

Carsharing beschreibt die organisierte gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Automobile auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung. Carsharing erlaubt, anders als konventionelle Autovermietungen, ein kurzzeitiges, auch minutenweises Anmieten von Fahrzeugen. Die Anzahl der Menschen, die sich Autos teilen, steigt jährlich. Zwischen 2011 und 2022 hat sich die Zahl der registrierten Nutzerinnen und Nutzer verzwölffacht. Aktuell gibt es deutschlandweit über 30.000 Car-Sharing-Fahrzeuge und über 3,3 Millionen Menschen, die bei Car-Sharing-Anbietern angemeldet sind. 

Autos,Carsharring,App© kick - stock.adobe.com
Deutschlandweit gibt es mittlerweile über 30.000 Car-Sharing-Fahrzeuge.

Carsharing gewährleistet eine umfassende Mobilität, die das Auto als Ergänzung zu öffentlichem Verkehr, Fuß- und Fahrradverkehr versteht. Dadurch werden diese Verkehrsträger gefördert, und der Straßenverkehr insgesamt entlastet. Vor allem in städtischen Wohnquartieren, wo nicht für alle Fahrzeuge ein Parkplatz zur Verfügung steht, kann Carsharing eine Entlastung bringen. 

Carsharing-Fahrzeuge stehen entsprechend der Verteilung der Nutzer*innen dezentral, nah an Wohn- und Arbeitsorten sowie ÖPNV-nah zur Verfügung. Die Fahrzeuge können jederzeit gebucht und von den Kunden eigenständig (ohne Zutun durch Personal des Anbieters) abgeholt und zurückgegeben werden. Die Fahrzeugbuchung, -abholung und -rückgabe ist rund um die Uhr möglich.

Die Fahrzeugnutzung berechnet sich nach einem Zeit- und/oder Kilometertarif inklusive fahrleistungsabhängiger Betriebskosten. Das Fahrzeug dient der Kurzzeitmiete, was bedeutet, dass die Mindestnutzungsdauer maximal eine Zeitstunde beträgt. Der Stundenpreis darf ein Achtel des Tagespreises nicht überschreiten.

Buchung der Fahrzeuge – Mindestalter, Kosten, Versicherung

Wer ein Sharing-Car buchen möchte, braucht mindestens Internetzugang, häufig zusätzlich eine entsprechende Anbieter-App.

Bei allen Anbietern müssen Verbraucher*innen sich vor einer Buchung registrieren und die nötigen Dokumente (Führerschein, Personalausweis) vorlegen und/oder online hochladen.
Über eine Liste können verfügbare Modelle angezeigt, reserviert oder gleich gebucht werden. Der Fahrvorgang beginnt dann über die App oder eine Chipkarte, mit der auch das Auto entsperrt wird.

Für die Anmietung müssen Nutzer mindestens 18 Jahre alt sein. Manche Anbieter setzen jedoch ein höheres Alter für die Nutzung voraus. Um ein Fahrzeug nutzen zu können, ist ein gültiger Führerschein sowie meist ein Wohnsitz und eine Kontoverbindung in Deutschland nötig.

Je nach Anbieter fallen Gebühren für die Registrierung (Jahresgebühr), die Reservierung des Fahrzeugs und nutzungsabhängige Kosten (Grundgebühr, Stundentakt, Gebühr für Zusatzkilometer) sowie eine Kaution an. Soll die Selbstbeteiligung im Schadensfall reduziert werden, fallen hierfür zusätzliche Kosten an.

Die Anbieter bieten die Fahrzeuge inklusive aller nötigen Versicherungen (Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung) an. Bei einem Unfall fällt meist eine Selbstbeteiligung an, diese lässt sich jedoch gegen Gebühr bis auf 0 Euro zu reduzieren. Carsharing-Nutzer sollten in jedem Fall die Vertragsbedingungen genau studieren, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein.

Rechtliche Hinweise – Unfall, Leihdauer, Datenschutz

Die Mieter haben die Pflicht, das Fahrzeug vor der Nutzung auf mögliche Schäden zu untersuchen. Im Schadensfall sind sie verpflichtet, genau nach den Anweisungen des Anbieters zu handeln. Meist bedeutet das, die Polizei zu rufen, einen entsprechenden Schadensbogen auszufüllen und gegebenenfalls das Fahrzeug sofort abzustellen und auf einen Servicemitarbeiter des Unternehmens zu warten.

Der Kunde haftet nur für einen Schaden, wenn ihm der Carsharing-Anbieter ein Verschulden nachweisen kann. Er haftet nicht, wenn die Miete ordnungsgemäß beendet wird und er das Auto an einer öffentlich zugänglichen Stelle abgestellt hat. In diesem Fall ist nicht auszuschließen, dass der Schaden durch einen Dritten (z.B. Parkunfall durch fremdes Fahrzeug) entstanden ist.

Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht, darf nur der Mieter selbst das Fahrzeug nutzen. Eine nicht gestattete Quernutzung zieht teilweise horrende Vertragsstrafen nach sich. Nicht gestattet ist das Rauchen in Fahrzeugen, auch die Mitnahme von Tieren ist nur eingeschränkt möglich (maximal eine kleine Tiertransportbox).

Bei Rückgabe ist das Fahrzeug sauber und verschlossen abzustellen. Nutzer sollten darauf achten, die vereinbarte Nutzungszeit nicht zu überschreiten, da sonst hohe Sondergebühren anfallen können.

Car-Sharing ist auf eine kurzfristige Leihe ausgelegt, so dass nur in wenigen Fällen eine längere Nutzung für mehrere Wochen am Stück möglich ist. Meist ist die Nutzung auf maximal wenige Tage begrenzt.

Alle Anbieter in Deutschland sind verpflichtet, sich an die DSGVO zu halten. Dennoch werden viele Daten über die Apps mit weiteren Partnern der Anbieter geteilt, so dass nicht nur notwendige Partner (Schufa, Bank) Daten von der Buchung erhalten, sondern eventuell auch Werbefirmen. Wichtig ist hier bei Einrichtung des Kundenkontos entsprechende Einwilligungen nicht zu geben, oder, sofern schon erteilt, nachträglich zu widerrufen.