Verbraucherrecht

24.07.2025

Datenschutz-Grundverordnung – Ihre Rechte als Verbraucherin oder Verbraucher

Ob beim Online-Shopping, im Fitnessstudio oder beim Abschluss eines Stromliefervertrags: Täglich geben wir personenbezogene Daten preis. Was häufig nicht bekannt ist: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend. Wir zeigen Ihnen, welche Rechte Sie gegenüber Unternehmen haben und wie Sie diese konkret durchsetzen können.

Datenschutz DSGVO© WrightStudio - stock.adobe.com
Jede betroffene Person hat das Recht, eine kostenlose Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.

Transparenz, Kontrolle und Schutz - diese Rechte stehen Ihnen zu

Die DSGVO gilt weltweit für alle Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union Waren und Dienstleistungen anbieten bzw. das Verhalten von Personen innerhalb der EU beobachten und verpflichtet diese, mit Ihren personenbezogenen Daten verantwortungsvoll umzugehen. Dazu zählen etwa Name, Adresse, E-Mail, Standort- oder sonstige Daten, die in Verbindung zu Ihrer Person gespeichert wurden.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben folgende Rechte:

  • Auskunft zu erhalten, welche Daten ein Unternehmen über sie speichert und verarbeitet,
  • Daten löschen zu lassen, wenn kein legitimer Grund für die Speicherung mehr vorliegt („Recht auf Vergessenwerden“),
  • Daten berichtigen zu lassen, wenn diese falsch oder unvollständig sind,
  • Der Verarbeitung zu widersprechen, zum Beispiel bei Werbung oder Profilbildung,
  • Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel die Richtigkeit der Daten bestreiten und
  • Daten in einem strukturierten Format zu erhalten, etwa zur Übertragung an einen anderen Anbieter (Datenübertragbarkeit).

Diese Rechte gelten sowohl bei großen Onlineplattformen als auch bei kleinen Anbietern – unabhängig davon, ob Sie aktuell Kunde sind oder es in der Vergangenheit einmal waren. Selbst ohne vertragliche Beziehungen zu einem Unternehmen haben Sie diese Rechte, sofern dieses Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.

Auskunftsrecht – welche Daten liegen vor?

Jede betroffene Person hat das Recht, eine kostenlose Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Unternehmen müssen Ihnen unter anderem mitteilen:

  • welche Daten zu Ihrer Person gespeichert sind,
  • woher die Daten stammen,
  • zu welchem Zweck sie verwendet werden,
  • wie lange sie gespeichert werden sollen und
  • ob eine Weitergabe an Dritte stattgefunden hat.

Bereits bevor es zu einer Datenverarbeitung kommt, sind Unternehmen verpflichtet, transparent über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung zu informieren – z. B. in einer Datenschutzerklärung bzw. Datenschutzinformation. Diese Hinweise erhalten Verbraucher*innen häufig bereits beim Vertragsabschluss, auf Webseiten oder in Kundenportalen. Ein erster Blick in diese Unterlagen kann oft viele Fragen klären.

Darüber hinaus bleibt jederzeit das Recht auf eine individuelle Auskunft. Die Auskunft muss verständlich, schriftlich und in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben grundsätzlich Anspruch auf eine kostenlose Auskunft. Für wiederholte Auskunftsersuchen darf ein Unternehmen ein angemessenes Entgelt verlangen.

Unternehmen haben bei einer Anfrage außerdem das Recht bzw. sogar die Pflicht, Ihre Identität zu überprüfen – zum Schutz der Daten. So soll sichergestellt werden, dass keine unbefugten Dritten unrechtmäßig Zugriff auf die personenbezogenen Informationen erhalten. Eine Identitätsprüfung kann zum Beispiel durch gezielte Rückfragen erfolgen.

Löschung, Berichtigung, Widerspruch – so setzen Sie Ihre Rechte durch

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher den Eindruck haben, dass ein Unternehmen Ihre Daten zu Unrecht verarbeitet oder veraltete Informationen gespeichert hat, können sie eine Berichtigung oder Löschung verlangen. Auch der Nutzung zu Werbezwecken dürfen sie jederzeit widersprechen – kostenlos und ohne Angabe von Gründen.

Ein Anspruch auf Löschung besteht allerdings nur, wenn der Verarbeitung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen – etwa aus dem Steuer- oder Handelsrecht. In solchen Fällen dürfen die Daten erst nach Ablauf der entsprechenden Fristen gelöscht werden. Auch gibt es Fälle, in den Unternehmen das Recht haben, Ihre Daten weiterzuverarbeiten, zum Beispiel zur Betrugsprävention oder zur Absicherung in Haftungsfragen.

Wichtig: Unternehmen müssen innerhalb eines Monats auf das Anliegen reagieren. Erfolgt keine oder nur eine unzureichende Rückmeldung, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nachfassen – im Zweifel mit Unterstützung einer Aufsichtsbehörde.

Beschwerde einlegen – wenn Unternehmen nicht reagieren

Wenn Ihre Rechte verletzt werden oder ein Unternehmen Ihre Anfrage ignoriert, können Sie sich kostenlos bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Diese prüft den Fall und kann Maßnahmen gegen das Unternehmen einleiten.

Die Kontaktdaten der zuständigen Landesbehörde finden sich unter:
www.datenschutzkonferenz-online.de/datenschutzaufsichtsbehoerden.html

So setzen Sie Ihre Rechte durch

Sie möchten wissen, welche Daten über Sie gespeichert sind oder eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten beantragen? Nutzen Sie unsere Musterschreiben:
Musterschreiben zur Geltendmachung des Auskunftsrechts
Musterschreiben zur Geltendmachung des Rechts auf Löschung

Datenschutz geht alle an – lassen Sie sich beraten.

Sie haben Fragen zu Ihren Datenschutzrechten oder benötigen Hilfe bei der Durchsetzung? Der VerbraucherService Bayern berät Sie persönlich, telefonisch oder per Mail. Weitere Informationen finden Sie unter www.verbraucherservice-bayern.de.

Die DSGVO stärkt Ihre Rechte – nutzen Sie sie!