Verbraucherrecht

29.07.2016, Ab 1. August 2016

Der Routerzwang wird abgeschafft - Was bedeutet das für den Verbraucher?

Internetzugänge waren bisher oftmals an bestimmte Modem- oder Router-Modelle gebunden, die die Internetanbieter den Verbrauchern ungefragt mitlieferten. Ein neues Gesetz ermöglicht Internetnutzern zukünftig selbst zu entscheiden, mit welchem Endgerät (Router und Modem) sie zu Hause online gehen.

Der Routerzwang wird abgeschafft - Was bedeutet das für den Verbraucher?Foto: © stux-pixabay.com

Das neue Gesetz verbietet den Providern, Endgeräte (Router und Modem) als Teil ihrer technischen Infrastruktur zu behandeln. Den neuen Vorgaben zu Folge endet das Hoheitsgebiet der Provider an der Anschlussdose an der Wand. Sie wird in diesem Gesetz als sogenannter „passiver Netzabschluss“ definiert. Die Entscheidung darüber, welche Endgeräte (Router und Modem) hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden, obliegt daher zukünftig grundsätzlich den Verbrauchern.

Was ist ein Router und wozu wird er benötigt?

Bei einem Router handelt es sich um ein Gerät, das erhaltene Daten an andere Geräte weiterleitet oder verteilt. Es gibt unterschiedliche Typen von Routern. Meistens ist es ein DSL- oder WLAN -Router. Er ist eine kleine Hardware, die den Zugang zum Internet ermöglicht. Der Router kann das Internet-Signal über ein LAN-Kabel an andere Computer weitergeben, oder das Signal per WLAN mit anderen Computern oder Smartphones teilen.

Wie funktioniert ein Router?

Der Router vermittelt zwischen den einzelnen Computern oder Smartphones und dem Internet. Möchten sie zum Beispiel die Webseite verbraucherservice-bayern.de aufrufen, dann wird die Anfrage von ihrem Browser (z.B. Internetexplorer, Firefox, Chrome, Safari oder Opera) an ihren Router geschickt. Der Router stellt fest, dass verbraucherservice-bayern.de nicht in ihrem Heimnetz zu finden ist und leitet die Anfrage ins Internet weiter. Kommt die Antwort, schickt der Router die Daten an ihren Computer oder Smartphone zurück. Dieser Vorgang findet so schnell statt, dass sie ihn gar nicht bemerken. Der Router regelt den kompletten Internetverkehr, so dass auch der Computer weitestgehend vor unberechtigten Zugriffen aus dem Internet geschützt bleibt.

Warum wird der Routerzwang abgeschafft?

Der Routerzwang steht schon seit Jahren in der Kritik. Zum einen weil immer wieder Sicherheitslücken in Routern bekannt wurden, von denen dann oft zahlreiche Kunden bestimmter Provider betroffen waren, weil sie gezwungen wurden, nur das eine entsprechende Gerät zu verwenden. Zum anderen war es für Verbraucher oft lästig, wenn sie ihren Provider wechseln wollten, da der neue Anbieter ein anderes Endgerät voraussetzte. Außerdem erhofft sich das Bundeswirtschaftsministerium dadurch einen größeren Wettbewerb unter den Herstellern der Endgeräte.

Kann ich meinen alten Router weiter nutzen oder muss ich mir einen neuen eigenen kaufen?

Verbraucher sollten vor dem Abschluss eines neuen Vertrags genau prüfen, ob der bereits eingesetzte Router für den neuen Zugang geeignet ist. Sollte der Router geeignet sein, muss man sich keinen neuen kaufen.
Ein selbst gewählter Router hat auch oft den Vorteil, dass der Hersteller den Router häufig mit Updates versorgt und das Erhöht die Sicherheit des eigenen Netzwerks.

Kostenlose Übermittlung der notwendigen Zugangsdaten

Die Provider müssen zukünftig die Internet-Zugangsdaten auch Kunden mitteilen, die mit einem eigenen Gerät (Router oder Modem) online gehen möchten. Die Provider dürfen für diese Datenübermittlung keine Kosten erheben.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Das Gesetz tritt zum 1. August 2016 in Kraft.

Gerne erhalten Sie in den Beratungsstellen des VerbraucherService Bayern nähere Informationen zu Ihren Rechten als Verbraucher.