Verbraucherrecht
05.11.2025, VerbraucherService Bayern stellt Forderung an die Politik
Einheitliche Standards und konsequente Regulierung für Auskunfteien wie SCHUFA
Ob Mietvertrag, Ratenkauf oder Mobilfunkvertrag – der Vertragsabschluss hängt von der Bewertung einer Wirtschaftsauskunftei wie der SCHUFA ab, die bonitätsrelevante Informationen ohne effektive öffentliche Kontrolle sammelt und verarbeitet. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) sieht hier einen erhöhten Regulierungsbedarf und fordert eine transparente, diskriminierungsfreie und standardisierte Bonitätsbewertung sowie das Verbot von „Social Scoring“. Für existenzielle Leistungen wie Strom, Heizung, Telekommunikation oder Wohnraum plädiert der VSB für ein Scoring, welches erhöhter Kontrolle unterliegt oder sogar ganz ausgeschlossen wird. Verpflichtend sollten außerdem die jährliche Zusendung der DSGVO-Datenkopie, der Anspruch auf eine kostenfreie Bonitätsauskunft pro Jahr sowie ein unbürokratisches Korrekturverfahren bei falschen Einträgen sein.
„Private Auskunfteien bewerten die Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern anhand eigener Regeln, die für die Betroffenen oft nicht erkennbar sind. Die weitreichende Bedeutung des Bonitätscores für die Teilhabe am Wirtschaftsleben macht es unabdingbar, dass die Politik klare und einheitliche Vorgaben für die Bonitätsbewertung erlässt“, so Thomas Gärtner, Volljurist und Verbraucherberater.
Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. fordert:
- Einheitliche, gesetzlich normierte Regeln für Scoring-Verfahren. Insbesondere eine transparente, diskriminierungsfreie und standardisierte Bonitätsbewertung sowie ein generelles Verbot von “Social-Scoring”.
- Jährliche Zusendung der DSGVO-Datenkopie, Anspruch auf eine kostenfreie Bonitätsauskunft pro Jahr sowie ein unbürokratisches Korrekturverfahren bei falschen Einträgen.
- „Scoringfreiheit“ für Verträge der Daseinsvorsorge: Verbot bzw. besonders strenge Anforderungen und Kontrollen der Nutzung von Scoring-Werten bei existenzsichernden Leistungen zur Gewährleistung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Den Antrag an die Politik verabschiedeten die Mitglieder des Landesvorstands sowie die Delegierten am 22. Oktober 2025 auf der Landesdelegiertenversammlung des VSB neben vier weiteren Anträgen aus den Bereichen Ernährung, Finanzen Umwelt und Partnerschule. Die Forderungen an die Politik übergibt der Verbraucherverband an die jeweilig zuständigen Fachausschüsse im Landtag.
Vollständigen Antrag lesen (PDF)
Eine Erläuterung zu dem politischen Antrag und weitere Zitate bietet außerdem dieses Video mit Thomas Gärtner.

