Verbraucherrecht

06.11.2019

Enden Verträge mit dem Tod?

Stirbt ein geliebter Mensch, so sind in der Trauer auch noch viele bürokratische Angelegenheiten zu erledigen. Was passiert aber mit den Verträgen, die der Verstorbene in seinem Leben abgeschlossen hat? Enden diese alle automatisch mit dem Tod?

Enden Verträge mit dem Tod?Foto: © maggyona - Pixabay.com

Es gibt Verträge, die sogenannten „höchstpersönlichen Rechtsgeschäfte“, welche tatsächlich mit dem Tod enden. Darunter fallen vertragliche Leistungen, die ausschließlich der Verstorbene selbst erbrachte, wie zum Beispiel der Arbeitsvertrag, ein bestehender Ehevertag, ein Pflegevertrag oder die Krankenversicherung.

Ebenfalls enden automatisch Mitgliedschaften in Vereinen (Sportverein, Freiwillige Feuerwehr etc.). Dennoch ist es ratsam, die Vorstandschaft über das Ausscheiden des Mitglieds durch den Tod baldmöglichst zu informieren.

Andere Verträge enden nicht zwangsläufig. Familienangehörige sind aufgefordert, hier aktiv zu werden.

Mietvertrag – kein Interesse? Kündigen!

Generell geht der Mietvertrag, falls Familienangehörige mit in der Wohnung lebten, auf diese über. Der Vertrag läuft weiter und die Angehörigen übernehmen diesen. Wenn die Wohnung nach dem Todesfall leer steht, vererbt sich der Mietvertag. Falls kein Interesse an der Wohnung besteht, sind die Angehörigen in der Pflicht, den Mietvertrag zu kündigen. Im BGB § 580 ist ein Sonderkündigungsrecht für Erben innerhalb eines Monats geregelt. Anschließend beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.

Abos, Telefonverträge, Versorgungsverträge & Co.

Die sogenannten Dauerschuldverhältnisse, wie beispielsweise Zeitungsabonnements, Telefonverträge, Versorgungsverträge mit Gas und Stromanbietern, gehen automatisch auf den Erben über und bedürfen einer gesonderten Kündigung. Ebenfalls ist eine erneute Laufzeitverlängerung rechtens, falls die Kündigungsfrist verstrichen ist.

Bei der Kündigung ist zu beachten, dass die Sterbeurkunde alleine hierfür nicht ausreicht. Der Erbe ist verpflichtet, nachzuweisen, dass er der aktuelle Rechtsnachfolger ist. Der Erbschein gilt hierfür als gültiges Dokument.

In manchen Verträgen stehen in den AGBs Sonderregelungen zum Todesfall. Oftmals sind Firmen bei Trauerfällen kulant und akzeptieren eine fristlose Kündigung, obwohl sie vertraglich nicht dazu verpflichtet wären.

Wie läuft es bei der Bank ab?

Bankgeschäfte, wie Daueraufträge ändern, Kontoauflösung etc. dürfen nur Berechtigte oder Erben mit entsprechendem Nachweis tätigen. Bis dahin läuft alles wie bisher auf dem Bankkonto weiter.

Versicherung schnellstmöglich informieren

Versicherungen haben teilweise besondere Bedingungen zum Todesfall, gegebenenfalls verlangen sie Informationspflicht innerhalb 48 Stunden. Familienangehörige informieren die Versicherungen am besten so schnell wie möglich. Details entnehmen Sie den Versicherungsverträgen.