Verbraucherrecht

08.10.2022

Energiekrise: Handwerker finden und beauftragen

Die Energiepreise steigen, der Winter naht und ein Ende der Energiekrise ist nicht absehbar. Auch wenn die Gasumlage zum 1. Oktober 2022 nicht kam, droht vielen Verbraucher*innen eine Erhöhung der Gasrechnung. Eine optimale Einstellung der Heizung und die Überprüfung der Energieeffizien für private Haushalte sind jetzt sinnvoll. Doch leider ist es derzeit nicht einfach, einen geeigneten Betrieb zu finden – Fachkräftemangel, starke Nachfrage, Rohstoffmangel und Lieferkettenunterbrechungen verschärfen das Problem. Was es bei der Suche und Beauftragung eines Handwerksbetriebs zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Energiekrise: Handwerker finden und beauftragenFoto: © H_Ko - stock.adobe.com

So finden und beauftragen Sie erfolgreich einen Handwerker:

  1. Online-Recherche:
    Die ersten Ergebnisse bei der Online-Suche im Internet zeigen nicht zwangsläufig die besten und qualifiziertesten Handwerksbetriebe an. Suchen Sie nach mehreren Handwerksbetrieben und vergleichen Sie.
  2. Vermittlungsportale:
    Achten Sie als Verbraucher*in darauf, ob sie direkt auf der Homepage einer Fachfirma oder bei einem Vermittlungsportal für Handwerker gelandet sind. Das Vermittlungsportal hat es sich lediglich zur Aufgabe gemacht, einzelne Handwerker oder Unternehmer zu beauftragen. Das Vermittlungsportal fungiert weder als Vertragspartner noch haben Sie eine Garantie dafür, dass es qualifizierte Fachkräfte oder Unternehmen vermittelt. 
  3. Impressum:
    Stellen Sie immer sicher, mit wem Sie es als Vertragspartner zu tun haben (Name, Firmensitz, Kontaktdaten).  Sehen Sie auf der Internetseite der zu beauftragenden Firma ins Impressum. Finden Sie kein Impressum oder nur unzureichende bzw. unvollständige Angaben, seien Sie kritisch und sehen Sie im Zweifel von einer Beauftragung ab.
  4. Online-Bewertungen:
    Als Entscheidungshilfe dienen Bewertungen hinsichtlich des Handwerksbetriebs, wobei es hier zu bedenken gilt, dass gute Bewertungen unter Umständen manipuliert sein können (VSB-Pressemeldung: Vorsicht bei Bewertungen auf Online-Plattformen).
  5. Regionalität:
    Empfehlenswert ist es, sich an regional ansässige Handwerksbetriebe zu wenden und sich im Bekanntenkreis nach Empfehlungen für qualifizierte Handwerker umzuhören. So meiden Sie hohe Anfahrtskosten, wenn der Auftragsort nicht weit vom Sitz des Handwerksbetriebs ist.
  6. Schriftlicher Vertrag:
    Es ist immer ratsam, einen schriftlichen Vertrag mit der genauen Beschreibung der Leistung abzuschließen. Bei mündlichen Abreden mit dem Handwerker ist der Nachweis für bestimmte Vereinbarungen nicht möglich und im Streitfall haben die Verbraucher*innen das Nachsehen.
  7. Angebot und Kostenvoranschlag:
    Ein Kostenveranschlag ist unverbindlich, das heißt es ist eine erste Einschätzung des Handwerkers, welche Arbeiten anfallen und wieviel Material er voraussichtlich benötigt. Hinsichtlich des veranschlagten Preises ist bei Abschluss der Arbeiten eine Abweichung von bis zu 15 Prozent möglich. Ein Angebot ist demgegenüber bindend. Eine Abweichung vom Preis ist hier nicht möglich, es sei denn das Angebot enthält eine sogenannte „Preisanpassungsklausel“ (vgl. Tipp Nr.10).
  8. Dokumentation:
    Eine Dokumentation der Arbeitszeit des Handwerksbetriebs ist sinnvoll. Sind sie als Verbraucher*in mit der Arbeitszeit-Dokumentationen des Handwerkers nicht einverstanden, sollten sie keine Unterschrift leisten.
  9. Widerrufsrecht:
    Schließen Sie den Werkvertrag per Internet oder außerhalb von Geschäftsräumen, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Achtung: Kein Widerrufsrecht besteht bei speziell nach den Wünschen des Kunden angefertigten Lieferungen und Leistungen.
  10. Preisänderungsklauseln:
    Auf Preisänderungsklauseln ist aufgrund der aktuell erhöhten Baustoffpreise besonders zu achten. Diese können grundsätzlich vereinbart werden, unterliegen aber strengen rechtlichen Vorgaben.
  11. Rücktrittsrecht:
    Im Hinblick auf rechtlich mögliche Preisänderungsklauseln ist es gegebenenfalls sinnvoll, ein sogenanntes vertragliches Rücktrittsrecht zu vereinbaren, bei dem Sie unter bestimmten Bedingungen den Vertrag wieder lösen können, wenn sich der Beginn der Arbeiten, auch mit Blick auf steigende Preise und Schwierigkeiten bei der Rohstoffbeschaffung, erheblich verzögert und eine Widerruf unter Umständen nicht mehr möglich ist.
  12. Ausgebaute Teile:
    Werden Geräteteile wegen Verschleiß oder Defekt ausgetauscht, lassen sie sich die ausgebauten Teile aushändigen. Es ist ihr Eigentum und kann Ihnen im Zweifel bei der Beweisführung helfen, wenn es um die Notwendigkeit von ausgeführten Arbeiten geht.
  13. Mangelhafte Arbeiten:
    Sind Arbeiten mangelhaft ausgeführt, nehmen Sie die Arbeiten nicht ab und fordern Sie den Handwerker unter Fristsetzung zur kostenfreien Nachbesserung auf.
  14. Rechnung:
    Überprüfen Sie die Rechnung unverzüglich nach Erhalt. Bei fehlerhafter Rechnung wenden Sie sich an den Auftragnehmer und widersprechen Sie schriftlich.
  15. Sachverständige oder Gutachter:
    Fachliche Fragen bezüglich Mängel oder der Notwendigkeit von durchgeführten Arbeiten klären Sachverständige oder Gutachter.

Fazit: Recherche im Vorfeld lohnt sich

Für Verbraucher*innen ist es ratsam, auf einige Punkte im Vorfeld der Beauftragung eines Handwerksbetriebs zu achten, die Mühe lohnt sich. Fachlichen Ärger und teure Überraschungen bei der Abschlussrechnung lassen sich so möglicherweise vermeiden.

Bei weitergehenden Fragen in Bezug auf rechtliche Vorgaben bezüglich Handwerkerrechnungen können Sie sich telefonisch oder persönlich vor Ort in einer der Beratungsstellen des Verbraucherservice Bayern beraten lassen.