Verbraucherrecht

21.10.2015

Ersatz-Bankkarte kostenlos oder gebührenpflichtig?

Für die Ausstellung einer Ersatz-Bankkarte dürfen Banken nicht grundsätzlich Extrakosten berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Richter erklärten damit eine Vertragsklausel im Preis- und Leistungsverzeichnis der Postbank für unwirksam.

Ersatz-Bankkarte kostenlos oder gebührenpflichtig?Foto: © jarmoluk-pixabay.com

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hatte die Postbank wegen folgender Klausel in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis verklagt.
„Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Notwendigkeit der Ausstellung der Ersatzkarte ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat."

Die Postbank stellte regelmäßig 15 Euro in Rechnung, wenn sie „auf Wunsch des Kunden“ eine Ersatz-Bankkarte ausstellte. Der BGH hat mit seinem Urteil vom 20.10.2015 (AZ.: XI ZR 166/14) diese Entgeltklausel für unwirksam erklärt, da sie Verbraucher unangemessen benachteilige.

In welchen Fällen greift das aktuelle Urteil?

Der BGH legte fest, dass die Ausstellung einer Ersatz-Bankkarte nach Sperrung der Originalbankkarte durch Verlust oder Diebstahl kostenfrei ist. Entgegenstehende Klauseln hat der BGH als unwirksam erklärt und sieht es als gesetzliche Pflicht der Kreditinstitute und als keine Serviceleistung an, nach Sperrung die Karte kostenfrei zu ersetzen.

Welche Fälle sind noch offen?

Offen gelassen hat der BGH, ob eine Ersatz-Bankkarte etwas kosten darf, wenn sie defekt ist. Ungeklärt ist ebenfalls, ob die Bank dem Verbraucher eine Gebühr in Rechnung stellen darf, wenn sich der Name des Karteninhabers aufgrund einer Heirat oder Scheidung geändert hat. Die Richter hatten zu diesen beiden Fällen in ihrer mündlichen Urteilsbegründung nichts gesagt. Hier muss die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.

Folgen

Die Entscheidung des BGH betrifft vorerst nur die Postbank, die in den nächsten Wochen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) ändern wird. Zwar handelt es sich nicht um ein Grundsatzurteil, aber es ist davon auszugehen, dass auch andere Kreditinstitute ihre AGBs entsprechend anpassen werden.

Tipp

Verbraucher die eine Ersatz-Bankkarte benötigen, sollten sich das Preis- und Leistungsverzeichnis ihrer Hausbank genau ansehen, da andere Banken gleiche oder ähnliche Klauseln wie die Postbank verwenden. Werden nach dem Sperren der Originalbankkarte aufgrund von Verlust oder Diebstahl Gebühren für die neue Ersatz-Bankkarte verlangt, können Verbraucher sich auf das aktuelle Urteil des BGH berufen. Auch Verbraucher, die in der Vergangenheit Gebühren für Ihre Ersatz-Bankkarte gezahlt haben, sollten diese von Ihrer Bank zurückverlangen.