Verbraucherrecht
17.01.2018, VSB fordert Informations- und Widerspruchsrecht
Geplante Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung: Verfassungsrechtlich bedenklich
Der neue Gesetzentwurf der Staatsregierung (Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes, Entwurf vom 28.09.2017) sieht vor, in Art. 24 der Bayerischen Gemeindeordnung eine gesetzliche Grundlage für den Einbau und Betrieb von Funkwasserzählern in Kommunen zu schaffen. Dies stellt aus Sicht des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) in der derzeitigen Form einen Verstoß gegen das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaates Bayern dar. Der von Bürgern zu duldende Einbau von Funkwasserzählern stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, die informelle Selbstbestimmung und die im GG (Grundgesetz) und BV (Bayerische Verfassung) garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung dar.
„Eine Einschränkung der genannten Grundrechte ist nur dann verfassungskonform, wenn diese verfassungsrechtlich zu rechtfertigen ist, d.h. der Eingriff muss einem legitimen Zweck dienen und als Mittel geeignet, erforderlich und angemessen sein“ kommentiert Jochen Weisser, VSB-Jurist: „Dies ist beim zwangsweisen Einbau von Funkwasserzählern – so wie es im Gesetzesentwurf derzeit vorgesehen ist - nicht der Fall. Eine allein von wirtschaftlichen Erwägungen getragene Entscheidung vermag dies nicht zu rechtfertigen.“
Der VSB fordert, dass bereits der Gesetzesentwurf sicherstellt, dass Bürger zeitgleich mit einer erfolgten Ablesung über diese informiert werden (wann, welche Daten, zu welchem Zweck). Technisch müssen entsprechende Zugriffe fälschungssicher und überprüfbar mitgeloggt werden. Bei einer Auslesung der Daten ist sicherzustellen, dass nur der jeweils aktuelle Zählerstand ausgelesen werden kann und nicht eine kleinteiligere – z. B. tägliche – Übersicht über den Wasserverbrauch des jeweiligen Haushalts.