Verbraucherrecht
29.10.2023, Nützliche Verbrauchertipps für das Leben in Deutschland
Informationen für Ukraine-Geflüchtete: Wohnen und Mietrecht
Viele Geflüchtete aus der Ukraine sind auf der Suche nach eigenen Wohnungen, müssen sich dabei mit Themen wie Mietrecht, Nebenkosten und Kaution auseinandersetzen. Etliche haben auch ihre Haustiere mitgebracht, auch dabei gilt es einiges zu bedenken.
Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. bietet seit 2022 für ukrainische Geflüchtete und ihre Helfer*innen kostenlose Verbraucherberatungen an. Das Verbraucherprojekt Рюкзак / Rucksack für Geflüchtete wird vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gefördert.
Wichtige Informationen, Alltagstipps und weiterführende Links rund um Ihren Aufenthalt und Verbraucherthemen haben wir hier für Sie zusammengetragen (Українську версію цієї сторінки можна знайти тут..
Teil 1: Nützliche Verbrauchertipps für das Leben in Deutschland: Status, Medizinische Versorgung, Telekommunikation
Teil 2: Informationen und weiterführende Links zum Thema Finanzen und Versicherungen (Basiskonto, Bargeld, Geldtransfer, Haftpflichtversicherung)
Teil 3: Informationen und weiterführende Links zum Thema Mobilität (Kfz-Zulassung, Kfz-Haftpflicht, Grüne Karte, Grenzversicherung, Führerschein, Bahnverkehr)
Teil 4: Wohnen und Mietrecht
Private Unterkunft für Geflüchtete
Sind Sie selbst Mieter, so können Sie Geflüchtete für rund sechs bis acht Wochen in Ihrer Wohnung aufnehmen, ohne Ihrem Vermieter Bescheid geben zu müssen. Diese Zeitspanne gilt laut Mieterbund noch als normale Besuchsdauer.
Sind Sie selbst Eigentümer einer Immobilie, so liegt die Entscheidung natürlich bei Ihnen. Wer Wohnraum unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann einen Leihvertrag abschließen. Dabei ist auch eine Befristung möglich.
Wohnraum – auf Zeit – vermitteln diese Plattformen:
Wenn Geflüchtete Wohnraum für länger als ein Jahr mieten, muss dies schriftlich in einem Mietvertrag festgehalten werden. Wenn Sie die Miete nicht selbst aufbringen können, kann das Jobcenter helfen.
PDF-Flyer zum Download (ukrainisch) |
PDF-Flyer zum Download (deutsch) |
Anrecht auf faires Mietverhältnis
Anbieter sind verpflichtet ihre Wohnungen zu marktüblichen Preisen zu vermieten. Sollten sie stattdessen eine unangemessen hohe Miete fordern, stellt dies unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit (§ 5 WiStG) dar.
Unangemessen hoch ist eine Miete dann, wenn sie die übliche Miete um mehr als 20 Prozent übersteigt. Wer die Unerfahrenheit oder Zwangslage von Mieter*innen vorsätzlich ausnutzt, kann sich strafbar machen (§ 291 StGB). Zudem schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor der Ungleichbehandlung aufgrund der ethnischen Herkunft und rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat auf dem Portal germany4ukraine.de viele Tipps für wohnungssuchende Migrantinnen und Migranten in Deutschland und Anbieter von Privatunterkünften zusammengestellt (Flyer in ukrainischer Sprache) (Flyer in deutscher Sprache).
Staatliche Wohnförderung
Ukrainische Geflüchtete benötigen laut germany4ukraine.de in der Regel kein Visum und keine Registrierung. Eine Ausnahme gilt für unbegleitete Minderjährige, die der Obhut des Jugendamtes unterstehen. Mit der Registrierung besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, zunächst für ein Jahr. Je nach Situation in der Ukraine lässt sie sich gegebenenfalls bis auf drei Jahre verlängern. Auch um Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, ist eine Registrierung der Geflüchteten erforderlich.
Sobald Geflüchtete eine eigene Wohnung beziehen, sind sie verpflichtet, sich anzumelden. Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder den Sozialgesetzbüchern II und XII erhält, kann beim Jobcenter oder Sozialamt die Übernahme von Wohn- und Heizungskosten beantragen. Bei Erhalt bestimmter Sozialleistungen kann ggf. eine Befreiung von den Rundfunkbeitragsgebühren gewährt werden. Voraussetzung ist ein Mietvertrag oder Untermietvertrag.
Haustiere
Viele Familien aus der Ukraine haben ihre Haustiere mit nach Deutschland gebracht. Doch für die Einfuhr von Tieren in die Europäische Union gibt es gewisse Regeln, die für Ukrainer*innen jedoch vereinfacht wurden. Haustierbesitzer sind verpflichtet, sich nach der Ankunft zunächst beim zuständigen Veterinäramt zu melden. Diese gehören zur jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde. Dort werden die Haustiere registriert. Auf dem Bayernportal gibt es eine Übersicht der zuständigen Behörden.
Anschließend ist ein Besuch bei einem Tierarzt Pflicht. Hier werden die Tiere untersucht, gegen Tollwut geimpft, eventuell „gechipped“ und ein sogenannter EU-Heimtierausweis ausgestellt. Einen Tierärztesuchdienst bietet die Bayerische Landestierärztekammer.
Danach ist für das Haustier keine Quarantäne mehr nötig. Weitere Informationen bietet das Bayerische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Ukraine-Hilfe auf Telegram
Unter Leitung einer Muttersprachlerin betreut der VSB auf dem Messengerdienst Telegram eine Gruppe, in der sich ukrainische Geflüchtete in ihrer Sprache direkt austauschen können und zu wichtigen Verbraucherthemen und Alltagsproblemen wertvolle und nützliche Informationen erhalten. Bei Bedarf leiten wir Einzelne zu unserem Beratungsangebot weiter. Mehr als 1200 Personen sind bereits sehr engagiert dabei. Sprechen Sie uns an, wir senden Ihnen eine Einladung für diese Gruppe. Kontakt: info@verbraucherservice-bayern.de.
Ukraine Help в Telegram
Під керівництвом носія мови VSB веде групу в месенджері Telegram, де українські біженці можуть безпосередньо обмінюватися інформацією рідною мовою та отримувати цінну і корисну інформацію щодо важливих споживчих питань та побутових проблем. У разі необхідності, ми перенаправляємо людей до наших консультаційних служб. Понад 1200 людей вже активно залучені до цього процесу. Зв'яжіться з нами, і ми надішлемо вам запрошення до цієї групи. Контакти: info@verbraucherservice-bayern.de.