Verbraucherrecht
Intransparente Schufa-Bewertungen – Verbraucherrechte stärken
Die Schufa speichert Daten zur Kreditwürdigkeit von rund 68 Millionen Menschen – und bestimmt damit mit, ob Sie eine Wohnung bekommen, einen Handyvertrag abschließen oder einen Kredit erhalten. Jahrelang war das Berechnungsverfahren ein gut gehütetes Geschäftsgeheimnis. Seit März 2026 hat sich etwas bewegt: Die Schufa hat ihr Scoring-Verfahren grundlegend reformiert und bietet erstmals einen kostenlosen, nachvollziehbaren Score an. Das ist aber allenfalls ein erster Schritt.
Der VerbraucherService Bayern fordert eine transparente, diskriminierungsfreie und gesetzlich normierte Bonitätsbewertung – für alle Auskunfteien, nicht nur für die Schufa. Freiwillige Selbstverpflichtungen ersetzen keine gesetzliche Regulierung.
© VSB / ScreenshotWas ist die Schufa – und was speichert sie?
Die Schufa Holding AG ist die größte private Wirtschaftsauskunftei Deutschlands. Sie sammelt personenbezogene Daten über das Zahlungsverhalten von Bürgerinnen und Bürgern und erhält diese Daten von ihren Vertragspartnern: Banken und Sparkassen, Online-Händlern, Telekommunikations- oder Stromanbietern. Daraus berechnet sie Score-Werte, mit denen sie die individuelle Bonität bewertet.
Den Score stellt die Schufa auf Anfrage ihren Vertragspartnern zur Verfügung. Ob ein Mietvertrag zustande kommt, ein Ratenkauf möglich ist oder ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen werden kann – all das hängt von der Schufa-Bewertung ab.
Diese Daten speichert die Schufa
Im Fokus stehen Finanzdaten, zum Beispiel:
- Bestehende Girokonten und Kreditverträge
- Telekommunikations- und Leasingverträge
- Hinweise auf Zahlungsstörungen: Mahnverfahren, nicht eingelöste Lastschriften, Vollstreckungsbescheide, Privatinsolvenzen
Darüber hinaus werden gespeichert: Name, Geburtsdatum, aktuelle und frühere Adressen (damit auch Informationen zur Häufigkeit von Umzügen).
Nicht gespeichert werden: Familienstand, Nationalität, Religion, Arbeitgeber, Einkommen, Vermögen oder Wertpapiere.Dass die Schufa Daten speichert, erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht direkt. Die Weitergabe allgemeiner Vertragsdaten erfolgt meistens still über die „Schufa-Klausel“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Zahlungsstörungen muss der Vertragspartner die betroffene Person rechtzeitig darüber informieren, dass er die Information bei weiterem Zahlungsverzug an die Schufa meldet.
Wichtig: Bestrittene Forderungen dürfen nicht an die Schufa weitergeleitet werden!
Haben Sie einer Forderung widersprochen, weil Sie die Zahlungspflicht bestreiten, darf Ihr Vertragspartner diese bestrittene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei weiterleiten (vgl. LG Frankenthal, Beschl. v. 28.06.2022 – 8 O 163/22).
Reelserie: Schufa unter der Lupe
Was speichert die Schufa über mich? Wie entstehen Scores? Und welche Rechte haben Verbraucherinnen und Verbraucher? Unsere Reels erklären verständlich, worauf Sie achten sollten und wie Sie typische Fehler vermeiden können.
Schauen Sie alle Videos direkt auf unserem YouTube Kanal an: https://www.youtube.com/@verbraucherservicebayern2249/shorts

Wie erfahre ich, was die Schufa über mich gespeichert hat?
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, unentgeltlich Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten ein Unternehmen über sie gespeichert hat. Es gibt zwei Wege:
- Kostenloser Online-Account (neu seit März 2026): Die Schufa bietet einen persönlichen Online-Account an, in dem Score, gespeicherte Daten und Einflussfaktoren jederzeit eingesehen werden können. Für die Nutzung ist eine einmalige Identitätsprüfung erforderlich.
- Datenkopie nach Art. 15 DSGVO: Dieser gesetzliche Anspruch besteht unabhängig vom neuen Account fort. Sie können sie schriftlich beantragen oder über das Formular auf der Schufa-Website: meineschufa.de/de/datenkopie
Vorsicht vor Kostenfallen und unseriösen Anbietern
An prominenter Stelle bewirbt die Schufa nach wie vor kostenpflichtige Bonitätsauskünfte, etwa für die Wohnungssuche. Für die persönliche Kontrolle der eigenen Daten brauchen Sie diese kostenpflichtigen Angebote nicht.
Vorsicht auch vor unseriösen Drittanbietern wie selbstauskunft.de oder www.selbstauskunft-direkt.com, die den Eindruck eines Schufa-Services erwecken und für die Vermittlung einer Auskunft Gebühren verlangen.
Ein erster Schritt: Die Transparenzoffensive der Schufa (März 2026)
Verbraucherschutzverbände haben jahrelang das intransparente Scoring-Verfahren der Schufa kritisiert.
Auch der VerbraucherService Bayern stellte im Herbst 2025 einen entsprechenden Antrag an die bayerische Politik:
Einheitliche Standards und konsequente Regulierung für Auskunfteien wie SCHUFA
Zum 17. März 2026 hat die Schufa ihr Bonitätssystem grundlegend überarbeitet. Die wichtigsten Neuerungen:
- Neues Punktesystem: Der bisherige Prozentwert (0–100 %) wird durch eine einheitliche Punkteskala von 100 bis 999 ersetzt. Die bisherigen sechs branchenspezifischen Scores entfallen.
- Weniger Kriterien, mehr Nachvollziehbarkeit: Statt bis zu 250 Merkmalen fließen künftig zwölf klar benannte Kriterien in die Bewertung ein – darunter Zahlungsstörungen, laufende Kredite, Dauer von Bankverbindungen und bestimmte Bonitätsanfragen.
- Kostenloser digitaler Zugang: Score, gespeicherte Daten und Einflussfaktoren sind über einen persönlichen Schufa-Account jederzeit kostenlos einsehbar.
- Score-Simulation: Erstmals können Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Erklär-Tool ausprobieren, wie sich bestimmte Entscheidungen auf ihren Score auswirken würden.
- Kürzere Speicherfristen: Negative Einträge sollen nach Begleichung der Forderung künftig nach zwei statt nach drei Jahren gelöscht werden.
Der VerbraucherService Bayern begrüßt diese Schritte. Der neue Score ist transparenter, die Kriterien sind verständlicher, und der kostenlose Zugang ist eine echte Verbesserung für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Dennoch gilt: Die Transparenzoffensive ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Schufa – keine gesetzliche Pflicht. Was heute gilt, kann morgen wieder geändert werden. Und sie gilt zunächst nur für die Schufa, nicht für andere Wirtschaftsauskunfteien.
Kann ich mich gegen falsche Einträge wehren?
Ja – und von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen. Die DSGVO gibt Ihnen das Recht, die Berichtigung fehlerhafter Einträge zu verlangen. Gehen Sie so vor:
- Teilen Sie der Schufa schriftlich mit, welche Daten nicht korrekt sind, und fügen Sie ggf. Belege bei. Die Schufa muss die Korrektur zeitnah vornehmen.
- Wenden Sie sich zusätzlich an das Unternehmen, das die fehlerhaften Daten übermittelt hat, und fordern Sie es zur Korrektur oder Löschung bei der Schufa auf.
Wann werden negative Schufa-Einträge gelöscht?
Gesetzlich festgelegte Fristen gibt es nach wie vor nicht. Im Zuge der Transparenzoffensive hat die Schufa angekündigt, die Löschfristen zu verkürzen: Nach Begleichung einer Forderung sollen Einträge künftig nach zwei Jahren gelöscht werden – bislang waren es bis zu drei Jahre.
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist. Besonders kurze Speicherfristen – gegebenenfalls sogar eine sofortige Löschung – kommen in Betracht, wenn:
- kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis vorliegt,
- innerhalb von 18 Monaten keine erneuten Zahlungsausfälle verzeichnet wurden und
- die Forderung nach spätestens 100 Tagen beglichen wurde.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Speicherung der Negativdaten bis zu drei Jahre möglich.
Was der VerbraucherService Bayern weiter fordert
Die Transparenzoffensive der Schufa ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Doch der VerbraucherService Bayern hält an seinen politischen Forderungen fest – denn die Kernprobleme sind noch nicht gelöst:
1. Gesetzlich verbindliche Standards für alle Auskunfteien
Die Schufa hat ihr Verfahren freiwillig reformiert. Andere Wirtschaftsauskunfteien – etwa Creditreform, Boniversum oder CRIF – sind dazu nicht verpflichtet. Eine transparente, diskriminierungsfreie und standardisierte Bonitätsbewertung muss gesetzlich normiert sein und für alle Marktteilnehmer gelten. Dazu gehört auch ein ausdrückliches Verbot von „Social Scoring“ – also der Bewertung von Personen anhand sozialer Verhaltensmerkmale statt finanzieller Fakten.
2. Proaktive Information der Verbraucherinnen und Verbraucher
Der neue Schufa-Account ist ein Fortschritt – wer ihn nutzen will, muss sich aber aktiv registrieren. Der VSB fordert darüber hinaus: Auskunfteien müssen alle Personen, über die sie Daten speichern, einmal jährlich unaufgefordert und kostenlos über die gespeicherten Daten informieren – klar verständlich und ohne bürokratische Hürden. Auch ein einfaches, unbürokratisches Korrekturverfahren bei falschen Einträgen bleibt eine offene Forderung.
3. Scoringfreiheit für existenzielle Leistungen
Ob jemand Strom, Heizung, einen Telekommunikationsvertrag oder eine Wohnung bekommt – all das hängt heute auch von einem Bonitätsscore ab. Der VSB fordert, dass Scoring-Verfahren beim Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge besonderen Anforderungen und erhöhter Kontrolle unterliegen – gegebenenfalls bis hin zum vollständigen Ausschluss von Bonitätsprüfungen. Der Erhalt lebensnotwendiger Güter und Dienstleistungen darf nicht vom Score abhängen.
Mehr Informationen zu den Forderungen des VSB:
Einheitliche Standards und konsequente Regulierung für Auskunfteien wie SCHUFA
