Verbraucherrecht

22.03.2018, So reagieren Sie richtig

Mahnschreiben vom Inkassobüro

Der Schreck ist groß, wenn ein Brief vom Inkassobüro ins Haus flattert. Hohe Mahnkosten, eventuell die Drohung mit Gericht und Zwangsvollstreckung schüchtern viele Verbraucher ein. Hier heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und zunächst zu klären, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist.

Mahnschreiben vom InkassobüroFoto: © iStockphoto.com/svetikd

Haben Sie –  mündlich oder schriftlich –  einen wirksamen Vertrag über die Hauptforderung abgeschlossen?
Wenn ja: sind die Kosten für die Mahnung und andere Nebenforderungen berechtigt?
Lassen Sie sich beraten, wenn Sie unsicher sind.

Was sind überhaupt Inkassobüros?

Inkassobüros sind Unternehmen, die gewerbsmäßig Geldforderungen eintreiben. Das Inkassobüro ist entweder von einem Unternehmen beauftragt, das Geld für dieses anzumahnen oder die Inkassofirma hat die Forderung aufgekauft und treibt sie nun in eigenem Namen ein.
In beiden Fällen ist das Inkassobüro gesetzlich verpflichtet, in dem ersten Mahnschreiben den Firmennamen des Auftraggebers und auf Anfrage, die Anschrift des Unternehmens, anzugeben. Zudem ist das Inkassobüro verpflichtet,  klar und deutlich den Vertragsgegenstand und das Vertragsdatum, sowie auf Nachfrage die genaueren Umstände des Vertragsabschlusses, zu nennen.

Unser Musterschreiben hilft Ihnen alle relevanten Informationen zum Vertragsabschluss von dem Inkassounternehmen zu beantragen: VSB-Musterschreiben - Erklärungsanspruch Inkassounternehmen
Um eine Inkassofirma zu gründen, bedarf es einer gerichtlichen Erlaubnis. Inkassobüros nennen häufig in ihrem Briefkopf die Registernummer oder das Gericht, welches die Erlaubnis erteilt hat. Diese ist allerdings noch kein Beleg für die Seriosität des Inkassobüros.

Schwarze Schafe unter den Inkassobüros

Leider finden sich unter den Inkassobüros viele unseriös arbeitende Unternehmen. Diese treiben häufig Forderungen aus Gewinnspielen oder Rechnungen für die angebliche Inanspruchnahme von Sex-Hotlines ein. Verbraucherinnen und Verbraucher, die unerlaubter Telefonwerbung zum Opfer fielen, erhalten später oft Inkassomahnschreiben, die auf einen Vertragsabschluss per Telefon verweisen.
Inkassofirmen fallen oft bereits dadurch negativ auf, dass sie keine Firmenanschrift oder maximal eine Postfach-Adresse im Ausland angeben.
Unseriöse Inkassounternehmen verwenden in ihren Mahnschreiben oft massive Drohungen, wie Zwangsvollstreckung, Gehaltspfändung oder den Hausbesuch eines Mitarbeiters.

Drohung mit Lohnpfändung oder Hausbesuche – haben Inkassobüros besondere Befugnisse?

Ohne eine gerichtliche Entscheidung – bei der ein unabhängiger Richter die Berechtigung der Forderung prüft – kann ein Inkassobüro weder den Gerichtsvollzieher schicken, noch Konten oder Lohnzahlungen pfänden. Und schon gar nicht dürfen Mitarbeiter von Inkassobüros Ihre Wohnung betreten.

Tipp: Melden Sie das Inkassounternehmen dem örtlich zuständigen Amtsgericht, wenn es oben genannte Drohungen ausspricht. Erstatten Sie Strafanzeige, wenn Sie das Inkassobüro massiv unter Druck setzt.

Muss ich die Androhung eines SCHUFA-Eintrages ernst nehmen?

Die Schufa ist die bekannteste Wirtschaftsauskunftsdatei in Deutschland. Ein negativer Eintrag dort oder in einem anderen Schuldnerverzeichnis hat Nachteile.
Für einen Schufa-Eintrag bestehen jedoch folgende Voraussetzungen:

  • Der Schuldner muss mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein.
  • Der Schuldner bestreitet die Forderung nicht.

Das Inkassounternehmen darf also eine widersprochene Forderung nicht der SCHUFA oder einem anderen Schuldnerverzeichnis melden. Die Drohung mit einem Schufa-Eintrag ist daher kein Grund, unberechtigte Forderungen und Mahngebühren zu bezahlen.

Tipp: Widersprechen Sie unberechtigten Forderungen. Versenden Sie Ihr Schreiben schriftlich per Post, am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Für den Widerspruch hilft Ihnen unser Musterschreiben. Lassen Sie sich gegebenenfalls individuell bei uns beraten, wenn Sie unsicher sind, welche Argumente in Ihrem Fall greifen: VSB-Musterschreiben Widerspruch Inkassounternehmen

Die Forderung wird immer höher? Keine Phantasiegebühren zahlen!

Lassen Sie sich  nicht von hohen Inkassokosten einschüchtern, wenn die eigentliche Forderung nicht berechtigt ist. Wenn Sie aber in Zahlungsverzug sind, so sind die beim Gläubiger entstanden Kosten zu begleichen. Häufig sind diese aber zu hoch angesetzt oder das Inkassobüro stellt nicht abrechnungsfähige Posten, wie Kontoführungsgebühren, in Rechnung. Widersprechen Sie diesen Beträgen.

Tipp: Lassen Sie sich beraten, ob die Inkassokosten angemessen sind. Widersprechen Sie schriftlich den unberechtigten Nebenforderungen und zahlen Sie nur den unstrittigen Betrag.

Die Inkassoforderung ist berechtigt, aber Sie sind zahlungsunfähig

Ist die Forderung des Inkassobüros berechtigt, aber Ihnen ist es nicht möglich, den Gesamtbetrag zu bezahlen, gibt es häufig die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Prüfen Sie die Ratenzahlungsvereinbarungen jedoch genau, da diese oft verbraucherunfreundliche Konditionen beinhalten. Reagieren Sie aber in jedem Fall, um weitere Gebühren oder einen Mahnbescheid zu vermeiden.