Verbraucherrecht

30.09.2015, Verbrauchertipp

Manipulation von Abgaswerten bei VW. Welche Rechte haben VW-Fahrer?

VW hat Abgaswerte manipuliert. In Deutschland sind mehr als 2,8 Millionen mit Dieselmotor betriebene Fahrzeuge betroffen. Viele Verbraucher fühlen sich massiv getäuscht. Welche Rechte stehen Ihnen jetzt zu?

Manipulation von Abgaswerten bei VW. Welche Rechte haben VW-Fahrer?Foto: © jp26jp-pixabay.com

Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer

Weist ein gekaufter Gegenstand einen Mangel auf, das könnte bei den manipulierten Fahrzeugen durch die erhöhten Abgaswerte der Fall sein, so stehen dem Verbraucher gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber seinem Vertragspartner, sprich dem Händler, zu. Das ist im VW-Fall also nicht Volkswagen selbst, sondern in der Regel das Autohaus, in welchem das KFZ gekauft wurde.

Innerhalb einer zweijährigen Frist kann der Kunde grundsätzlich entweder die Reparatur der mangelhaften Sache oder aber deren Austausch verlangen. Allerdings kann sich der Austausch eines Autos wegen manipulierter Abgaswerte als unverhältnismäßig herausstellen, so dass der Verkäufer dann doch darauf bestehen kann, den Wagen reparieren zu dürfen.

Nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und sein Geld herausverlangen bzgl. alternativ das Auto behalten und den bereits gezahlten Kaufpreis „mindern“, also teilweise zurückfordern. Für eine Minderung muss der Mangel anders als für einen Rücktritt nicht unbedingt „erheblich“ sein, so dass dieses Recht im Falle einer Abgasmanipulation durchaus interessant werden könnte.

Was ist, wenn die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren abgelaufen ist?

Da viele der betroffenen Fahrzeuge bereits älter als zwei Jahre sein dürften, stellt sich die Frage, ob auch dann noch irgendwelche Ansprüche greifen könnten.

Denkbar wäre zum Einen, dass auf Grund von arglistiger Täuschung von Gesetzes wegen die längere dreijährige Verjährungsfrist greift, die erst dann beginnt, wenn der Käufer von der Täuschung wissen konnte, also mit Bekanntwerden der Manipulation. Dafür müsste allerdings die Täuschungshandlung des VW-Konzerns dem einzelnen Vertragshändler zugerechnet werden, was rechtlich noch nicht geklärt ist.

Außerdem könnte der Hersteller eine Garantie auf den Wagen gegeben haben, die oftmals länger als zwei Jahre ist. Die Dauer und die Bedingungen dazu stehen in den Garantieunterlagen.

Rückrufpflicht seitens VW?

Eine Pflicht seitens VW, die manipulierten Fahrzeuge zurückzurufen, würde nun dann bestehen, wenn durch sie eine Gefährdung für die Sicherheit der Kunden anzunehmen wäre. Bei manipulierten Abgaswerten dürfte dies regelmäßig nicht der Fall sein.

Natürlich hat VW jederzeit die Möglichkeit, freiwillig eine Rückrufaktion zu starten und so zum einen einer möglichen Flut von Einzelprozessen und zum anderen dem Imageschaden des Konzerns entgegenzuwirken.

Schadensersatzansprüche gegen VW?

Grundsätzlich sind Schadensersatzansprüche des einzelnen Kunden gegenüber VW denkbar. Hierzu bedürfte es aber einer „vorsätzlichen sittenwidrigen Täuschung“ durch hochrangige Konzernvertreter, was im Einzelfall schwierig nachzuweisen sein dürfte.

Bei möglichen Schadensersatzpositionen gegenüber dem Händler könnte man z.B. an Bahn- oder Mietwagenkosten für die Zeit denken, in denen der eigene PKW zur Nachrüstung in der Werkstatt ist. Deren Durchsetzung könnte aber leicht am fehlenden Verschulden des Verkäufers scheitern, da dieser selbst die Manipulation ja nicht begangen hat.

Rückrufaktionen ernst nehmen

Egal, ob man Schadensersatz fordern kann oder nicht, auf jeden Fall sollten Verbraucher eventuelle Rückrufaktionen des Herstellers ernst nehmen. Wer nicht darauf reagiert, kann riskieren, dass seinem Auto die Betriebserlaubnis entzogen wird und er die Zulassung verliert.

Gruppenklage wie in den USA?

Seit Jahren fordern Verbraucherschützer auch für Deutschland ein Gruppenklagemodell, um gleichgelagerte Verbraucheransprüche gebündelt geltend machen zu können. Im Zuge der VW-Affäre hat Bundesjustizminister Heiko Maas nun einen Gesetzesentwurf für Anfang kommenden Jahres angekündigt. Einstweilen gilt aber nach wie vor, dass jeder Verbraucher seine Rechte selbst geltend machen und falls notwendig einklagen muss.

Hier können VW-Fahrer prüfen, ob ihr Wagen von den Abgasmanipulationen betroffen ist: Prüfen Sie Ihr Fahrzeug

Für betroffene VW-, Audi- und Skoda-Fahrer empfiehlt es sich, die Lage weiterhin aufmerksam zu verfolgen und sich bei Bedarf in einer der Beratungsstellen des VerbraucherService Bayern beraten zu lassen.

Stand: 29.09.2015