Verbraucherrecht

07.06.2014

Neue Regeln fürs Online-Shopping

Wer im Internet einkauft, eine Reise bucht oder einen Vertrag abschließt, muss sich ab 13. Juni auf Änderungen einstellen. Wir informieren, welche Regelungen ab diesem Tag im Online-Handel EU-weit gelten und worauf Sie achten sollten.

Tipps zum sicheren Einkauf im Internet finden Sie in unserer Checkliste.

Am 13. Juni treten EU-weit einheitliche Vorschriften in Kraft, welche die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie erlassen haben. Ziel ist, die bislang oft sehr unterschiedlichen Vorschriften im Versandhandel zu vereinheitlichen und zu harmonisieren. Online-Handel macht vor Grenzen nicht Halt, was oft zu Schwierigkeiten geführt hat.

Zum Beispiel waren die Regelungen für einen Widerruf sehr unterschiedlich. Wer bei einer Firma in Frankreich bestellte, hatte bislang nur sieben Tage, bei einer Bestellung in Deutschland dagegen vierzehn Tage Zeit, einen Kaufvertrag zu widerrufen, wenn beispielsweise ein Kleid nicht passte oder eine Farbe anders ausfiel als gedacht.

EU-weite Widerrufsfrist von vierzehn Tagen
Künftig gilt in der gesamten EU eine Widerrufsfrist von vierzehn Tagen – und zwar bei Waren ab deren Erhalt und bei Dienstleistungen ab Vertragsabschluss. Doch Vorsicht: Es reicht nicht mehr wie früher, Waren kommentarlos zurückzuschicken! Käufer müssen ab 13. Juni einen Widerruf schriftlich erklären. Das geht per Post, E-Mail, Telefax oder mit Hilfe eines vom Händler mitgeschickten Musterformulars.

Die vierzehntägige Widerrufsfrist beginnt nur zu laufen, wenn der Kunde vom Händler eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Existiert eine solche nicht oder ist sie fehlerhaft, erlischt das Wierrufsrecht erst nach zwölf Monaten und vierzehn Tagen. Für deutsche Verbraucher ist das eine Verschlechterung. Für sie galt in solchen Fällen ein nahezu unbegrenztes Widerrufsrecht. Das war mitunter sehr vorteilhaft, da man leicht aus Verträgen kam.

Überhaupt gilt es aufzupassen: Nach wie vor bestehen beim Widerrufsrecht im sogenannten Fernabsatzhandel, also bei im Internet, per Telefon, Post oder Fax geschlossenen Verträgen, viele Ausnahmen. So gibt es zwar im Gegensatz zu früher künftig ein Widerrufsrecht bei Lieferverträgen mit Gas- und Stromunternehmen, aber nicht bei online gebuchten oder gekauften Flug- und Pauschalreisen, Hotelzimmern sowie Konzertkarten.

Rücksendeporto kann Kunden auferlegt werden
EU-einheitlich geregelt ist in Zukunft der Ablauf beim Zurückschicken von Waren: Dies muss innerhalb von vierzehn Tagen geschehen. Derselbe Zeitraum gilt für die Rückerstattung von Kosten durch Händler. Wobei diese die Zahlung allerdings solange verweigern können, bis sie die Retour-Ware erhalten haben oder der Verbraucher nachgewiesen hat, dass er diese abgesandt hat.

Weiter neu: Händler dürfen Rücksendekosten künftig dem Kunden unabhängig vom Warenwert vollständig auferlegen. Vorausgesetzt sie informieren darüber den Kunden vor dem Kauf. Dies ist eine weitere Verschlechterung für deutsche Verbraucher. Denn bislang galt, dass Händler ab einem Warenwert von 40 Euro die Kosten fürs Zurückschicken vollständig übernehmen müssen. Bei großen Internethändlern waren Retouren bislang oft generell kostenfrei. Viele von diesen Unternehmen haben bereits erklärt, dass sich daran nichts ändert. Es ist aber abzuwarten, ob es dabei bleibt.

Keine teuren Kunden-Hotlines mehr
Nach wie vor freiwillig ist die Einrichtung von Kunden-Hotlines, über die Kunden Händler nach einem abgeschlossenen Vertrag erreichen können. Bei vorhandener Hotline darf ein Anruf den Kunden aber künftig nur noch die eigenen Telefongebühren kosten, teure Premium-Vorwahlen mit 0900-oder 0180-Nummern sind passé.

Vorab-Häkchen in Verträgen verboten
Auch einer weiteren Unsitte erteilt die EU-Richtlinie eine Absage: Bislang haben manche Händler beim Onlinekauf automatisch Häkchen bei Zusatzangeboten, wie Garantieverlängerung, Transport- oder Reiserücktrittsversicherungen gesetzt. Wer nicht aufpasste, hatte schnell viel mehr im Warenkorb als geplant und musste für Produkte zahlen, die er gar nicht wollte. Solche Voreinstellungen sind künftig verboten. Landen sie doch im Warenkorb, muss der Kunde nicht dafür aufkommen.

EU-weite Button-Lösung
Ab 13. Juni gilt EU-weit die Button-Regelung gegen Internet-Abofallen, für die sich der VerbraucherService sehr eingesetzt hat und die in Deutschland schon seit August 2012 gesetzlich festgeschrieben ist: Künftig muss auch bei Online-Bestellungen im EU-Ausland eine Schaltfläche zwingend geklickt werden, die durch Formulierungen wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kaufen“ unmissverständlich auf einen kostenpflichtigen Vertragsabschluss hinweist.

Ein über tatsächlich entstehende Kosten hinwegtäuschendes „Weiter“ oder „Anmelden“ reicht nicht mehr aus. Fehlt der vorgeschriebene Button, kommt kein Vertrag zustande.

Hilfe und Beratung
Anlaufstellen bei Problemen im Zusammenhang mit Online-Shopping und allen im Internet geschlossenen Verträgen sind unsere Beratungsstellen.

Musterbriefe für Opfer von Internet-Abofallen finden Sie hier.  Und in unserem Faltblatt "Vertrag ist Vertrag: Vorsicht bei Vertragsabschlüssen" können Sie sich informieren, wann Verträge gültig sind und welche Verträge widerrufen werden können.