Verbraucherrecht

09.12.2019

Parken auf dem Supermarktparkplatz – das kann teuer werden

Verbraucher*innen sind verärgert, denn immer mehr Supermärkte stellen einen „privaten Strafzettel“ aus. Ist das erlaubt? Wie soll man sich verhalten?

Ein schneller Einkauf im Supermarkt und schon klemmt ein „privater Strafzettel“ am Scheibenwischer. Immer mehr Supermärkte und Einkaufszentren lassen ihre Kundenparkplätze von privaten Überwachungsfirmen kontrollieren. Diese sind dann für das sog. Parkraummanagement auf den Parkplätzen zuständig und verteilen „private Strafzettel“.

Parken auf dem Supermarktparkplatz – das kann teuer werdenFoto: © Paolese - stock.adobe.com

Was ist erlaubt – und was ist unrechtmäßig?

Dürfen Supermärkte das Parken kontrollieren und Strafen verlangen?

Ja, denn die Supermarktplätze sind keine öffentlichen Flächen, sondern privates Eigentum.

Deshalb können die Besitzer ihre eigenen Regeln aufstellen. Sie können ihre Kunden kostenlos parken lassen, in der Regel immer mit Benutzung der Parkscheibe.

Sie können aber auch ihre Parkplätze von privaten Firmen überwachen lassen. Die externen Kontrolleure überwachen dann das Parkgelände, bestimmen die Regeln, erheben Gebühren und verteilen Strafen.

Es werden keine Strafzettel verteilt, sondern Vertragsstrafen verhängt!

Wer seinen PKW auf einen privaten, beschilderten Kundenparkplatz abstellt, geht damit automatisch einen Nutzungsvertrag ein.

Der Parkplatzbetreiber kann auch eine Parkplatzordnung aufstellen. Rechtlich handelt es sich dabei um Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Diese Parkplatzordnung muss gut sichtbar angebracht sein. Diese Schilder müssen sofort ins Auge fallen. Sie müssen Auflisten, dass bei einem Verstoß gegen die Parkplatzordnung Strafen drohen, die Höhe der Strafe und ob bei einem Verstoß das Auto abgeschleppt wird. Sie dürfen nicht versteckt oder hinter Bäumen und Büschen angebracht sein.

Der Nutzungsvertrag könnte unwirksam sein, wenn die Parkplatzschilder zu klein oder versteckt und nicht offensichtlich und gut lesbar angebracht sind. Zu Beweiszwecken sollten die Schilder dann fotografiert werden.

Wer muss den „privaten Strafzettel“ zahlen?

In der Regel gilt, wer das Auto gefahren hat.

Im Bereich des öffentlichen Verkehrs gilt die Halterhaftung. Gilt dies auch für den privaten Parkplatz? Nein, denn der Halter des Fahrzeugs ist nicht Vertragspartner geworden, sondern der Fahrer des Fahrzeugs. Kann die private Überwachungsfirma den Fahrer nicht ermitteln, dann wenden sie sich an den Halter des Fahrzeugs. Diesen finden Sie über das Kennzeichen und das Kraftfahrtbundesamt. Der Halter des Fahrzeugs kann die Zahlung aber verweigern, wenn er selbst nicht gefahren ist.

Tut er dies, so hat der BGH am 18.12.2019 (Az. XII ZR 13/19) entschieden, muss er die anderen möglichen Fahrer benennen. Tut er dies nicht, so muss der die Kosten selber tragen.

Die Höhe der Vertragsstrafe

Die Vertragsstrafe darf nur in angemessener Höhe verlangt werden. Als Orientierung dienen die Gebühren die die Kommunen bei Parkverstößen verlangen. Parkgebühren von mehr als 30.- Euro sind deutlich zu hoch.

Was haben Carsharing–Kunden zu beachten?

Die Carsharing-Kunden sollten sich vorab erkundigen, ob Carsharing auf diesem Parkplatz auch erlaubt ist. Sollte sich schon ein „privater Strafzettel an der Windschutzscheibe befinden, muss der vorherige Fahrer zahlen. 

Das Auto wurde abgeschleppt, ist das rechtmäßig?

Einen unbefugt abgestellten PKW darf der Betreiber eines Kundenparkplatzes auch abschleppen lassen.

Es muss aber ausdrücklich auf den Hinweisschildern des Supermarkts stehen, dass bei Parkverstößen das Abschleppen des Fahrzeugs erfolgen kann.

Ganz wichtig: Das Auto darf nicht schon nach wenigen Stunden oder wenn keine Parkscheibe angebracht wurde abgeschleppt werden. Dies wäre unverhältnismäßig. Sollte das Fahrzeug aber eine Zufahrt versperren, Rettungsfahrzeuge behindern oder auch mehrere Tage dort stehen, wäre auch ein Abschleppen des Fahrzeugs möglich.

Kann man sich gegen die „privaten Strafzettel“ wehren?

Wer die Forderung für unberechtigt hält, sollte der Forderung widersprechen. Den „privaten Strafzettel“ zu ignorieren ist keine Lösung, denn es werden in der Regel sehr schnell Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte die Forderung weiter verfolgen.