Verbraucherrecht
09.01.2024
So funktioniert der E-Perso
Die Digitalisierung schreitet voran und Verbraucher*innen spüren immer deutlicher, dass sie sich dieser Tatsache nicht verschließen können. Ob Kommunikation, alltägliche Geschäfte und auch Behördengänge – alle Bereiche werden zunehmend digital. Dies birgt Gefahren, ist aber auch praktisch und spart Zeit, zum Beispiel durch Vermeidung langer Anfahrtswege zu Geschäften oder Behörden. Der elektronische Personalausweis (E-Personalausweis/E-Perso) ist eine Form zum Nachweisen der Identität im Internet. Was sich dahinter verbirgt, erklären unsere Expert*innen.
Was ist der Sinn und Zweck des E-Perso?
Mit dem Personalausweis wird grundsätzlich die Identität einer Person, zum Beispiel bei Banken oder Behörden ausgewiesen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Verbraucher*innen zusätzlich ihre Identität im Internet nachweisen. Das wird zunehmend bedeutsamer, da viele Tätigkeiten des täglichen Lebens mittlerweile im Internet stattfinden und Geschäfte oder Behördenanträge online möglich sind und zunehmend nicht mehr vor Ort stattfinden. Um hier auch Sicherheit bezüglich der Identität der beteiligten Personen zu gewährleisten, hat der Personalausweis seit 2010 auch eine Online-Funktion.
Die Übermittlung der Ausweisdaten findet nur dann statt, wenn die übermittelnde Person ihren 6-stelligen PIN eingibt. So bestimmen Verbraucher*innen jederzeit selbst, ob und an wen sie die Daten übermitteln möchten.
So funktioniert die Nutzung des E-Perso
Der Online-Ausweis lässt ich mit einem Smartphone oder mit dem Computer nutzen. Für die Nutzung ist eine Software, zum Beispiel die staatliche AusweisApp2 und eine 6-stellige PIN-Nummer nötig.
Wie erhalte ich meinen E-Perso?
Nach Beantragung des Personalausweises bei der Behörde für das Passwesen, sendet diese einen PIN-Brief mit folgenden Informationen:
- Fünfstellige Transport-PIN
- Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK)
- Sperrkennwirt für ihren Online-Ausweis
Die 6-stellige PIN lässt sich bei der zuständigen Behörde und in den Apps für den Online-Ausweis selbst bestimmen. Bei Verlust der PIN kann eine neue bei dem zuständigen Bürgeramt vor Ort beantragt werden.
Geplant sind Automaten in den Behörden, an welchen der E-Perso ohne Termin abgeholt werden kann. Hierzu bedarf es lediglich eines vorher erhaltenen Abholcodes, mit welchem der E-Perso am Automaten durch Eingabe des Codes entnommen wird. Dieses Verfahren soll auch für Reisepässe gelten.
Wie ist der Ablauf bei der Nutzung des E-Perso?
Ein Online-Dienst fordert den Nutzer auf, seine Identität bei seiner Tätigkeit auszuweisen. Die App, die die Verbraucher*innen für den E-Perso nutzen, erläutert, was zu tun ist. Wer die Daten abfragen möchte und welche Daten angefragt werden, lässt sich genau nachvollziehen. Der Chip im Online-Ausweis überprüft, ob der Abfragende die staatliche Berechtigung zur Abfrage der Daten hat. Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt und die Abfrage ist beendet.
Was ist im Chip hinterlegt?
Im Chip des Personalausweises sind biometrische Daten (zwei Fingerabdrücke, Lichtbild) hinterlegt. Nur bestimmte Stellen wie Polizeivollzugsbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden sind gesetzlich dazu berechtigt, diese zu nutzen. Zudem dürfen bei Zweifeln an der Identität einer Person nur EU-Mitgliedstaaten die Fingerabdrücke auf dem Chip auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen. Betrugsversuche lassen sich somit schneller erkennen.
Vorteile für Nutzer
Der E-Perso lässt sich schon jetzt bei Themen wie Bafög, Rentenkonto, Krankenkassen, Mobilfunkanbietern, Finanzdienstleistern und digitalen Verwaltungsleistungen auf den Portalen des Bundes und der Länder einsetzen. Eine Übersicht findet sich auf der Seite des Personalausweisportals.
Sie sind als Verbraucher*in in einer Bank, bei einem Mobilfunkanbieter oder in einem Hotel und sollen ein Formular ausfüllen. Mit der praktischen Funktion des „Vor-Ort-Auslesens“ können Sie die gespeicherten Daten im Chip des E-Perso bei Bedarf in ein digitales Formular übertragen.
Sicherheit und Datenschutz
Im Online-Ausweis ist ein kontaktlos lesbarer Chip enthalten. Wenn Sie als Verbraucher*in nicht wissen, ob Ihr Personalausweis diese Online-Funktion erfüllt, können Sie das mit der staatlichen AusweisApp2 überprüfen. Beim Ausweisen in der digitalen Welt sind die Ausweisdaten insofern geschützt, da die Übermittlung durchgehend verschlüsselt erfolgt. Auch ist es möglich, bei der Nutzung des E-Perso zu sehen, ob die staatliche Berechtigung für die Übertragung der Daten vorliegt und welche Daten genau aus dem Online-Ausweis übermittelt werden.
Nur wenn der E-Perso mit dem Smartphone oder mit einem Lesegerät verbunden ist und die richtige PIN für den Ausweis eingegeben wurde, findet eine Datenübermittlung statt.
Außerdem gilt die sogenannte Zwei-Faktor Authentisierung, das heißt, nur wer im Besitz des Personalausweises ist und die PIN kennt, kann den Ausweis nutzen. Bei Diebstahl oder Verlust sind die Daten damit erstmal geschützt.
Fazit: Der E-Perso bietet mehr Chancen als Risiken.
Die Digitalisierung unseres Alltags erspart uns Zeit und Wege. Sind Verbraucher*innen aufgeklärt und gut informiert, lassen sich die bekannten Risiken hinsichtlich Identitätsdiebstahl und Datenschutz minimieren
Quellen:
Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung,
der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften (Vom 30. Oktober 2023)
Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
Personalausweisportal - Startseite - Online-Ausweisfunktion
AusweisApp: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (bund.de)