Verbraucherrecht

18.05.2020, Verbrauchertipp

TikTok – Kinder im Blick haben

Die Video-App TikTok war laut Statista im Februar 2020 die in Deutschland am häufigsten im Google Play Store heruntergeladene Social Media App. Weltweit lag sie im März auf Position zwei aller Android Apps, hinter WhatsApp. Den gleichen Platz belegte sie - direkt hinter Netflix - bei den täglichen Nutzungen der App im Vergleich zu allen anderen deutschlandweit auf IPhones genutzten Unterhaltungs-Apps. TikTok ist damit eine der populärsten Social Media Apps. Eltern sollten genau hinschauen, wie sich ihre Kinder in diesem sozialen Netzwerk bewegen.

TikTok – Kinder im Blick habenFoto tiktok-Homepage: VSB

Der Siegeszug von TikTok begann, als im Sommer 2018 die deutsche App Musical.ly mit dem chinesischen Pendant Douyin alias TikTok unter dem Dach der chinesischen Mutterfirma Byte Dance zusammengeführt wurde und sich damit der Nutzerkreis auf einen Schlag vervielfachte. Neben der einstigen Hauptanwendungsmöglichkeit der sogenannten „LipSync-Videos“ (früher „Playback“), bietet die App heute ein wesentlich breiteres Angebot, um Musikvideos und andere Clips zu erstellen.

Größte Nutzergruppe sind die unter 20-Jährigen

Längst nutzen nicht mehr nur Jugendliche TikTok. Immer mehr Personen des öffentlichen Lebens verkünden auf ihren bisherigen Social Media Präsenzen wie Facebook und Instagram, dass sie nun auch auf TikTok zu finden sind. Seit einigen Monaten besitzt beispielsweise auch die Tagesschau einen eigenen Kanal. Die größte Nutzergruppe ist aber nach wie vor die der unter 20-Jährigen. Die Möglichkeit, sich zu präsentieren und Feedback zu bekommen, nutzen viele Jugendlich sehr gerne. Das Mindestalter für die Nutzung der App beträgt 13 Jahre. Dies wird beim Downloadvorgang aber nicht überprüft. Um zu verhindern, dass sich jüngere Kinder die App herunterladen, können Eltern im App-Store Freigabebeschränkungen machen.

Profil auf „privat“ stellen und InApp-Käufe deaktivieren

Wie bei anderen sozialen Netzwerken kommt es auch bei TikTok auf das Liken und Teilen von Beiträgen an. Ist das Profil auf „öffentlich“ eingestellt, können Fremde via Kommentar oder Direktnachricht mit den Nutzern in Verbindung treten. Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass sie ihre Kinder vor potentiell schädlicher Kontaktaufnahme, wie Cyber-Grooming (gezieltes Ansprechen von Personen im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte), durch Dritte schützen. Dies tun sie, in dem sie im „begleitenden Modus“, den TikTok neuerdings anbietet, die Einstellungen so vornehmen, dass das Profil von der Voreinstellung „öffentlich“ auf „privat“ gestellt wird und nur für Freunde und Follower einzusehen ist. Auch die Sperrung einzelner Funktionen, die Begrenzung von Kontaktmöglichkeiten sowie der täglichen Nutzungsdauer oder die Blockierung bestimmter Nutzer, ist über den begleitenden Modus möglich. Unangenehme Kontakte sollten Nutzer stets blockieren und über die Meldefunktion melden. Als weiteren Schritt haben Eltern die Möglichkeit, sogenannte InApp-Käufe für das Handy ihres Kindes zu deaktivieren. Nicht nur bei Online Gaming kann eine zunächst kostenlose App durch den für den Spielverlauf notwendigen Kauf von zusätzlichen Features (Optionen) oder der Freischaltung von zusätzlichen Funktionen zu einer echten Kostenfalle werden.

Lustige Videos und knallharte Geschäftsinteressen

Bei TikTok hat der Nutzer die Möglichkeit, sogenannte Coins zu erwerben, welche er während Liveübertragungen an Influencer (bei TikTok: Personen ab 1000 Follower) verschenken kann, um so seine Idole und Vorbilder auf sich aufmerksam zu machen. Diese Coins bekommt man als Belohnung von anderen Nutzern geschenkt oder kauft sie für reales Geld. Die Bandbreite der Paketpreise reicht von 1,09 Euro bis hin zu 109,99 Euro. Sie lassen sich dann in virtuelle Geschenke wie „ein Konzert“ oder „eine Diva“ umwandeln, was weniger nach schnödem Mammon klingt. Diese Geschenke stellen für Influencer durchaus eine lukrative Einnahmequelle dar, auch wenn Teile des Geldes bei TikTok, Apple oder Google hängen bleiben. Die Auszahlung, die ab einer bestimmten Summe möglich ist, wickelt PayPal ab.

Laut Statista erhöhte sich das, was alle Nutzer zusammengenommen monatlich auf TikTok ausgeben, von 4,3 Millionen US Dollar im November 2018 auf 50,4 Millionen US Dollar im Februar 2020. Es geht bei dieser Plattform also nicht nur um das Posten lustiger Videos, sondern auch um knallharte Geschäftsinteressen.

Vorsicht: Nicht alles was geht, ist erlaubt

Achtung: Beim Erstellen von Videos auf TikTok unbedingt darauf achten, dass nicht alles, was geht, auch erlaubt ist. Sonst sehen Sie sich gegebenenfalls durch die unerlaubte Nutzung von Musik oder durch die Weiterverbreitung von nur für TikTok lizensierten Videos mit urheberrechtlichen Abmahnungen konfrontiert, was erhebliche Kosten bedeuten kann. Ein Blick in die Nutzungsvereinbarungen und Community-Richtlinien verrät, dass der Nutzer TikTok, wie auch bei anderen sozialen Netzwerken üblich, eine gebührenfreie Nutzungslizenz an allen Inhalten erteilt, welche gepostet werden. Jeder Nutzerinhalt kann damit ohne Benachrichtigung an den Urheber auch für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

Hinsichtlich der Darstellung von gewaltverherrlichenden und expliziten Inhalten mutet die Formulierung der Community-Richtlinien etwas fragwürdig an. „Inhalte mit übermäßig brutalen oder schockierenden Darstellungen sind verboten, insbesondere wenn diese extreme Gewalt oder extremes Leid fördern oder verherrlichen. Nicht erlaubt sind Inhalte, die unnötig schockierend, grausam oder übermäßig explizit sind.“ heißt es da. Fazit: Der Ermessensspielraum der Betreiber ist groß, die Rechte der Nutzer eher überschaubar.