Verbraucherrecht
02.06.2022
Ukrainische Geflüchtete: Hilfsangebote sorgfältig prüfen
Die Hilfsbereitschaft gegenüber geflüchteten Menschen aus der Ukraine ist groß. Es gibt zahlreiche Hilfs- und Willkommensangebote von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen und sonstigen Anbietern. Trotz allem gilt es, im Sinne des Verbraucherschutzes, kritisch zu bleiben und die Angebote sorgfältig zu prüfen. Eine leichtfertige Unterschrift führt gegebenenfalls zu Schwierigkeiten. Lesen Sie hier, was es für Helfer*innen sowie für Geflüchtete zu beachten gilt.
Helfer*innen:
Spenden - Unterkunft - Haftpflichtversicherung
Sachspende oder Geldspende?
Wenn Sie spenden möchten, empfiehlt es sich, Geld zu spenden und dies nicht zweckgebunden, so dass die Organisation das Geld so effizient wie möglich einsetzen kann. Bei der Auswahl einer seriösen Spendenorganisation hilft zum Beispiel das Spendensiegel des DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen).
Entscheiden Sie sich für Sachspenden, so halten Sie sich genau an die Bedarfslisten, die die jeweiligen Organisationen zur Verfügung stellen. Dass Hochzeitskleider und gebrauchte Unterwäsche nicht zu hilfreichen Sachspenden zählen, versteht sich eigentlich von selbst. Es gilt: Vorab informieren und nur das spenden, was wirklich benötigt wird.
Private Unterkunft für Geflüchtete
Sind Sie selbst Mieter, so können Sie Geflüchtete für rund sechs bis acht Wochen bei sich aufnehmen, ohne Ihrem Vermieter Bescheid geben zu müssen. Diese Zeitspanne gilt noch als normale Besuchsdauer.
Sind Sie selbst Eigentümer einer Immobilie, so liegt die Entscheidung natürlich bei Ihnen. Grenzen liegen lediglich in Bezug auf den zur Verfügung stehenden Platz.
Ukrainische Geflüchtete benötigen kein Visum und keine Registrierung. Eine Ausnahme gilt für unbegleitete Minderjährige, die der Obhut des Jugendamtes unterstehen. Mit der Registrierung besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, zunächst für ein Jahr. Je nach Situation in der Ukraine lässt sie sich gegebenenfalls bis auf drei Jahre verlängern. Auch um Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen ist eine Registrierung der Geflüchteten erforderlich.
Sobald Geflüchtete eine eigene Wohnung beziehen, sind sie verpflichtet, sich anzumelden. Bei Erhalt bestimmter Sozialleistungen kann ggf. eine Befreiung von den Rundfunkbeitragsgebühren gewährt werden.
Haftpflichtversicherung
Fragen Sie unbedingt nach, ob und inwieweit Sie Geflüchtete in Ihre Haftpflichtversicherung mit aufnehmen können. Es kann auch sein, dass ein eigener Vertragsschluss notwendig ist.
Oftmals sind ehrenamtliche Helfer über die Hilfsorganisation versichert. Eventuelle Versicherungslücken schließend springt gegebenenfalls die Ehrenamtsversicherung der VK Bayern ein. Sie umfasst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für Helfer. Vom Schutz sind grundsätzlich auch Hilfstransporte an die ukrainische Grenze umfasst.
Geflüchtete:
Telefonvertrag - medizinische Versorgung - Geld - Mobilität
Telekommunikationsverträge
Zahlreiche Telekommunikationsunternehmen bieten derzeit kostenfreie oder kostengünstige Telefonate und SMS für Geflüchtete sowie ein Datenvolumen an. Unter anderem stellen die Telekom, Vodafone und O2 kostenlose Sim-Karten zur Verfügung, die in der Regel die Hilfsorganisationen verteilen.
SMS als Übersetzungsmöglichkeit zu verwenden, empfiehlt sich eher nicht, da zwar häufig günstige Tarife für Telefonate und Nachrichten in die und aus der Ukraine angeboten werden, aber die Tarife für innerdeutsche Telefonate und Nachrichten eher limitiert sind.
Sobald es keine kostenfreien Angebote mehr gibt, empfiehlt sich eher Prepaid, als lange Vertragslaufzeit. Eine Auslandsflatrate ist empfehlenswert, ansonsten per WLAN online telefonieren, sofern regelmäßiges WLAN vorhanden ist.
Medizinische Versorgung
Geflüchteten steht medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Darunter fallen beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Behandlung akuter Erkrankungen, Versorgung von Schwangeren etc. Die Patienten benötigen dafür einen Behandlungsschein, den die Kommunen ausgeben, es sei denn die Krankenversicherungen kümmern sich direkt um die Betreuung.
Geld
Ein sogenanntes Basiskonto lässt sich mit Vorlage eines ukrainischen Personalausweises eröffnen. Bargeldumtausch von ukrainischen Hrywnja in Euro ist in der Regel nicht möglich, maximal eine Abhebung mit ukrainischen Visa- oder Mastercards.
Bezüglich des Basiskontos macht es Sinn, die Konditionen der jeweiligen Banken zu vergleichen. Das kostenlose Geldabheben sollte auf jeden Fall möglich sein.
Auslandsüberweisungen in die Ukraine können teuer werden. Günstiger ist da in der Regel ein Geldtransfer via Western Union oder anderen Anbietern. Eine Übersicht über die jeweiligen Gebühren finden Sie bei www.geldtransfair.de.
Mobilität
Auto
Geflüchtete, die mit ihrem eigenen Auto aus der Ukraine kommen und hier einen Unfall haben, sollten sich an das Deutsche Büro Grüne Karte wenden. Der Gesamtverband deutscher Versicherer hat zugesagt, anfallende KFZ-Haftpflichtschäden jedenfalls bis 31. Mai 2022 zu regulieren.
Idealerweise haben die Geflüchteten einen eigenen KFZ-Haftpflichtversicherungstarif, der internationale Schäden mit umfasst.
Bahn
Nahverkehrszüge sowie die Anfahrt zu den Bahnhöfen Berlin, Dresden, Nürnberg und München ist allein mit Ausweisdokumenten für geflüchtete Ukrainer kostenfrei möglich. Für die Weiterreise gibt es das Ticket helpukraine, welches über die DB Reisezentren zu bekommen ist.
Fazit: Angebote stets kritisch prüfen
Momentan sind zahlreiche Unternehmen und Anbieter noch sehr kulant, aber es gibt keine Garantie, dass das auch so bleibt. Daher ist es auch für ukrainische Geflüchtete und / oder deren Helfer*innen wichtig, Angeboten gegenüber stets kritisch zu bleiben und sie im Bedarfsfall lieber überprüfen zu lassen.
Geflüchtete sind vulnerable Gruppe, da Sie oft wenig oder kein Deutsch sprechen. Daher gilt hier in besonderem Maße: Vorsicht vor Abzocke! Nichts leichtfertig unterschreiben!