Verbraucherrechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche sind heute ganz selbstverständlich Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie kaufen Kleidung und Spiele, nutzen Apps und soziale Netzwerke, spielen online, bestellen Waren oder reisen allein. Gleichzeitig gelten für Minderjährige besondere Regeln. Sie sollen vor Verträgen und Kostenfallen geschützt werden, haben aber auch eigene Rechte und Pflichten.
© sebra - stock.adobe.comVerträge: Wann dürfen Kinder und Jugendliche etwas kaufen?
Entscheidend ist das Alter. Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig. Sie können daher keine wirksamen Verträge selbst abschließen. Von sieben bis 17 Jahren sind Kinder und Jugendliche beschränkt geschäftsfähig. Für Verträge benötigen sie die Zustimmung ihrer Eltern oder anderer gesetzlicher Vertreterinnen oder Vertreter. Wird ein Vertrag ohne die erforderliche Zustimmung geschlossen, hängt seine Wirksamkeit von der Genehmigung der Eltern ab.
Eine wichtige Ausnahme ist der sogenannte Taschengeldparagraf. Ein Vertrag kann auch ohne Zustimmung der Eltern wirksam sein, wenn der Minderjährige die vereinbarte Leistung vollständig mit Geld bezahlt, das ihm zur freien Verfügung oder für diesen Zweck überlassen wurde. Das gilt nicht für langfristige Verträge wie Abos, Mobilfunkverträge oder andere laufende Zahlungsverpflichtungen.
Tipp: Wer als Minderjähriger einen Vertrag abgeschlossen hat und anschließend eine Rechnung erhält, sollte nicht einfach bezahlen. Erst gemeinsam mit den Eltern prüfen, ob der Vertrag wirksam ist.
Shopping: Kaufen und reklamieren
Ist eine Ware mangelhaft, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Rechte aus dem Kaufrecht. Dazu gehört insbesondere das Recht auf Nacherfüllung, also beispielsweise Reparatur oder Ersatzlieferung. Ein gesetzliches Recht auf Umtausch gibt es auch für Kinder und Jugendliche nicht. Händler können einen Umtausch freiwillig anbieten.
Beim Online-Kauf besteht bei vielen Verbraucherverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage, bei mangelnder Information darüber bis zu einem Jahr und 14 Tagen.
Tipp: Kaufbelege, Bestellbestätigungen und E-Mails aufbewahren. Bei Problemen nicht vorschnell bezahlen oder auf Rechte verzichten.
Internet und Gaming: Vorsicht vor Kosten
Online-Spiele und Apps können schnell Geld kosten. Vorsicht bei:
- In-App- und In-Game-Käufen,
- virtuellen Gegenständen oder Spielewährungen,
- Abonnements,
- zusätzlichen Funktionen und Erweiterungen.
Bei Minderjährigen gelten auch hier die Regeln über die Geschäftsfähigkeit. Ein kostenpflichtiger Vertrag wird nicht allein deshalb wirksam, weil ein Kind oder Jugendlicher auf einen Kaufbutton geklickt hat. Die Wirksamkeit hängt insbesondere vom Alter, der Zustimmung der Eltern und den Umständen der Bezahlung ab.
Tipp: Vor jedem Kauf prüfen: Was kostet es? Ist es ein einmaliger Kauf oder ein Abo? Ist die Zustimmung der Eltern erforderlich?
Social Media und Datenschutz
Soziale Netzwerke verarbeiten zahlreiche persönliche Daten – zum Beispiel Namen, Fotos, Kontakte, Standort- und Nutzungsdaten. Kinder und Jugendliche haben grundsätzlich Datenschutzrechte, nämlich unter anderem Rechte auf Auskunft, Berichtigung und unter bestimmten Voraussetzungen Löschung ihrer personenbezogenen Daten.
Besondere Regeln gelten für die Einwilligung eines Kindes bei bestimmten Diensten. Ein Kind kann eine solche Einwilligung grundsätzlich ab dem vollendeten 16. Lebensjahr selbst erteilen. Unter 16 ist grundsätzlich die Zustimmung der Eltern erforderlich.
Tipp: Persönliche Informationen wie Adresse, Telefonnummer, Passwörter oder den aktuellen Aufenthaltsort nicht öffentlich teilen. Auch Fotos und Videos anderer Personen nicht ohne deren Einverständnis veröffentlichen.
Elektronische Patientenakte: Besonders sensible Daten
Auch Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte (ePA) zu erhalten, wenn sie gesetzlich versichert sind. Mit Vollendung des 15. Lebensjahres können Jugendliche selbst über die ePA entscheiden und ihre entsprechenden Rechte ausüben, davor die Eltern. Dazu gehört insbesondere auch das Recht, der Bereitstellung oder Nutzung der ePA zu widersprechen.
Tipp: Zugangsdaten und die ePA-App besonders schützen und bewusst entscheiden, wer Zugriff auf die gespeicherten Gesundheitsinformationen erhalten soll.
Reisen: Was gilt für Minderjährige?
Minderjährige können grundsätzlich auch ohne ihre Eltern reisen. Eine allgemeine gesetzliche Altersgrenze für das Alleinreisen gibt es nicht. Bei einer Auslandsreise ohne Eltern oder nur mit einem Elternteil empfiehlt das Auswärtige Amt, eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzunehmen. Bei unterschiedlichen Nachnamen kann zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde und der Ausweisdaten der Sorgeberechtigten sinnvoll sein.
Wichtig: Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Zielland, Reiseart oder Fluggesellschaft. Deshalb vor der Reise die aktuellen Hinweise für das jeweilige Land prüfen.
Ausweispflicht
Für deutsche Staatsangehörige besteht grundsätzlich ab dem 16. Geburtstag eine Ausweispflicht. Sie müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Für jüngere Kinder lässt sich ebenfalls ein Personalausweis beantragen. Für Reisen ins Ausland kann unabhängig vom Alter ein gültiges Reisedokument erforderlich sein. Die Ausweispflicht bedeutet nicht, dass der Personalausweis ständig mitgeführt werden muss.
Aufsichtspflicht und Verantwortung
Eltern haben grundsätzlich die Pflicht, ihre minderjährigen Kinder angemessen zu beaufsichtigen. Die konkrete Aufsicht hängt unter anderem vom Alter, der Entwicklung des Kindes und der jeweiligen Situation ab.
Für Schäden gilt nicht pauschal: „Eltern haften für ihre Kinder.“ Kinder unter sieben Jahren sind für Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich. Bei Minderjährigen ab sieben Jahren kommt es unter anderem darauf an, ob sie die erforderliche Einsicht in ihre Verantwortlichkeit hatten. Eltern können für einen Schaden haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dann springt meist auch die Versicherung für den Schaden ein. Eine eigene Haftung entfällt jedoch, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben oder der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Aufsicht entstanden wäre.
Mit zunehmendem Alter und zunehmender Reife können Kinder und Jugendliche mehr selbstständig entscheiden und unternehmen. Gleichzeitig müssen auch sie die Rechte anderer beachten und für eigenes Fehlverhalten unter Umständen einstehen.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 104–113, 312 ff., 355 ff., 433 ff., 828 und 832. BGB – Gesetze im Internet
- Bundesministerium für Gesundheit: Informationen zur elektronischen Patientenakte. Elektronische Patientenakte – BMG
- Europäische Union – EUR-Lex: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Art. 8 sowie die Betroffenenrechte. DSGVO – EUR-Lex
- Bundesministerium des Innern / Gesetze im Internet: Personalausweisgesetz (PAuswG), insbesondere § 1. Personalausweisgesetz – Gesetze im Internet
- Auswärtiges Amt: Hinweise zu Auslandsreisen Minderjähriger. Einverständniserklärung für Minderjährige – Auswärtiges Amt
