Verbraucherrecht

09.03.2018, „100% Funktioniert Garantie“ garantiert gar nichts

VerbraucherService Bayern mahnt Check24 ab

Das Internetportal check24.de bewirbt im Rahmen des hauseigenen Stromvergleichportals die  „Check24 100% Funktioniert Garantie“. Diese so genannte Garantie bewirbt einen Wechsel des Stromversorgers „ohne Unterbrechung der Stromversorgung“. Tatsächlich übernimmt das Unternehmen aber überhaupt keine Gewähr oder Haftung, sondern erklärt nur eine ohnehin bestehende Rechtslage und bietet seinen Kunden „im Garantiefall“ lediglich die Möglichkeit der Kontaktaufnahme an.

VerbraucherService Bayern mahnt Check24 abFoto: Screenshot check24.de

Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) hat das Unternehmen mit Hauptsitz in München jetzt abgemahnt, da diese Art Werbung irreführend und wettbewerbswidrig sei. Der Verbraucherschutzverband fordert von Check24, die Werbemaßnahme einzustellen und das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen.

„Durch die Verwendung der Begriffe ‚Check24‘‚ ‚Garantie‘ sowie ‚Garantiebedingungen‘ und letztlich durch die gesamte Aufmachung des ‚Garantieversprechens‘ schafft Check24 bei Verbrauchern die unzutreffende Erwartungshaltung, das Unternehmen würde im Garantiefall zumindest irgendeine eigene Leistung erbringen. Dies trifft aber nicht zu“, kommentiert Jochen Weisser, Jurist beim VSB: „Diese ‚Garantie‘ ist gar keine. Die Werbung mit einer solchen ‚Garantie‘ ist daher dazu geeignet, Verbraucher  zu täuschen und dazu zu veranlassen, den Stromversorger über das Check24-Portal zu wechseln, in dem Irrglauben, in irgendeiner Art und Weise besser gegen eine Unterbrechung der Stromversorgung abgesichert zu sein, als wenn sie einen Wechsel des Stromversorgers z.B. selbst durchführen würden“.