Verbraucherrecht

22.07.2019

Versicherungsschutz für E-Scooter

In großen Städten bewegen sich die trendigen Elektrotretroller schon im Straßenverkehr.

Mit maximal 20 km/h dürfen die umweltfreundlichen Gefährte auf Radwegen oder Straßen fahren. Ein Führerschein ist nicht notwendig, das Mindestalter der Fahrer beträgt 14 Jahre. Zur eigenen Sicherheit empfiehlt sich das Tragen eines Helmes. Einfach lossausen empfiehlt sich nicht – für E-Scooter gilt nämlich Versicherungspflicht. Was hierbei zu beachten ist und welche Versicherungen nötig sind, erfahren Sie hier.

Versicherungsschutz für E-ScooterFoto: © Leika production - Fotolia.com

Haftpflichtversicherung ist Pflicht

Wer bei der Fahrt mit dem E-Scooter einen Schaden an Personen oder fremden Gegenständen verursacht, hat keinen Anspruch auf den Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung. Elektrotretroller gelten als Kraftfahrzeuge, da der Fahrer keine eigene Kraft zur Fortbewegung aufwendet und sind mit einer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung abzusichern. 

Für den Versicherungsantrag benötigt der Halter die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie die individuelle Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Elektrische Fahrzeuge ohne ABE, wie Hoverboards, Monowheels oder E-Skateboards dürfen nach der zum 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auch zukünftig nicht am Straßenverkehr teilnehmen. 

Wie bei Mofas schließen Verbraucherinnen und Verbraucher den Versicherungsschutz für jeweils 12 Monate ab. Mit dem 1. März erhält der Besitzer die farblich wechselnde Jahresplakette. Der Vertrag endet regelmäßig zum 28. Februar, im Schaltjahr am 29. Februar und bedarf daher keiner expliziten Kündigung. Bei Veräußerung des Fahrzeugs geht der bestehende Vertrag auf den Erwerber über.

Für E-Scooter gibt es kein feststehendes Kennzeichen, sondern eine selbstklebende Plakette mit einem fälschungssicheren Hologramm. Der Aufkleber wird an der Rückseite des Rollers unterhalb der Schlussleuchte angebracht, wobei sich der untere Plakettenrand mindestens 5 cm über der Fahrbahn befinden soll. Die Klebeplakette ist nach Vertragsschluss bei den Versicherungen oder online erhältlich.

Üblicherweise schließen die Halter eine Police über 100 Millionen Euro für Sachschäden und 15 Millionen Euro für Personenschäden ab. Die Preise für den Haftpflichtschutz schwanken stark und hängen vor allem vom Alter des Nutzers ab. Fahrer, die über 23 Jahre alt sind, zahlen rund 20 Euro Jahresbeitrag, junge Rollerfahrer ab 14 Jahren bezahlen bis zu 140 Euro Jahresbeitrag für den Versicherungsschutz.

Tipp: Wer einen E-Scooter von einem Sharing-Anbieter ausleiht, sollte unbedingt darauf achten, dass Versicherungsschutz besteht. Im schlimmsten Fall muss der Fahrer sonst nach einem Unfall den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Versicherungsschutz im Ausland

Wer den eigenen E-Scooter mit in den Urlaub nimmt, ist im EU-Ausland ebenfalls versichert. Dazu sollte sich der Halter die Grüne Versicherungskarte (internationale Versicherungsbestätigung) ausstellen lassen und am Roller ein D Schild anbringen. 

Teilkaskoversicherung – sinnvoll für hochpreisige E-Scooter

Für hochpreisige Elektrotretroller empfiehlt sich unter Umständen ein zusätzlicher Kaskoversicherungsschutz, denn E-Scooter sind nicht wie Fahrräder in der Hausratversicherung gegen Diebstahl, Naturgefahren und Unfälle mit Wildtieren versichert. Interessant ist bei einigen Versicherungen auch die Neupreisentschädigung für den Akku innerhalb von 24 Monaten, wenn dieser durch Totalschaden, Verlust oder Zerstörung ersetzt werden muss.

Die Preise für den Versicherungsschutz schwanken zwischen 20 bis 40 Euro Jahresbeitrag bei einem Selbstbehalt von 150 Euro. Für Fahrer über 23 Jahre gibt es Rabatte. Ein Rundum-sorglos-Vollkaskoschutzpaket bietet bislang noch kein Versicherer an.

Wann drohen Bußgelder?

Die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung regelt, welche Bußgelder für welche Tatbestände in Bezug auf E-Scooter anfallen:

  • Wer ohne Betriebserlaubnis im Straßenverkehr unterwegs ist, droht ein Bußgeld von 70 Euro.
  • Das ordnungswidrige Fahren auf dem Gehweg kostet zwischen 15 und 30 Euro.
  • Wer ohne Versicherungsplakette in der Öffentlichkeit fährt, zahlt 40 Euro.
  • Das Fehlen technischer Teile wie Licht oder Klingel ahndet die Verkehrsüberwachung mit einem Bußgeld von 20 Euro.
  • Alkoholisiert oder unter Drogen ist das Fahren auf dem E-Scooter untersagt, es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.