Verbraucherrecht

25.07.2013

Verstoß gegen die „Button-Lösung“ – VSB erwirkt einstweilige Verfügung gegen Amazon

Das Landgericht München I ist dem Antrag des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gefolgt und hat dem Internetversandhändler Amazon ab sofort untersagt, die kostenpflichtige Amazon Prime-Mitgliedschaft über die Schaltfläche „jetzt kostenlos testen“ anzubieten.

„Wir freuen uns, dass Amazon nun den Abschluss der Mitgliedschaft bei „Amazon Prime“ über eine Schaltfläche anzubieten hat, aus der sich eindeutig ergibt, dass die Mitgliedschaft kostenpflichtig ist“, so Jochen Weisser, Jurist beim VerbraucherService Bayern. „Daran ändert sich nach dem Beschluss des Gerichts auch dann nichts, wenn der erste Monat der Mitgliedschaft noch kostenfrei ist, der Vertrag aber automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft umgewandelt wird“. Die einstweilige Verfügung wurde mit Beschluss vom 11.06.2013 (Az. 33 O 12678/13) erlassen.

Für Kunden von Amazon hat die Entscheidung durchaus Bedeutung. Zum einen hat Amazon sicherzustellen, dass bei Bestellung der Mitgliedschaft künftig klar erkennbar ist, dass diese nach Ablauf des Testzeitraums kostenpflichtig ist. Zudem sind alle Verbraucher, die Amazon Prime über den Button „jetzt kostenlos testen“ bestellt haben, nicht verpflichtet, die Jahresgebühr von EUR 29,00 zu bezahlen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Ersten Erkenntnissen zufolge hat Amazon bereits auf die Verfügung reagiert und die entsprechenden Schaltflächen angepasst.