Verbraucherrecht

13.05.2019, Viagogo & Co.

Vorsicht beim Ticketkauf auf dem Zweitmarkt

Auf der Suche nach Eintrittskarten für Konzerte oder Sportveranstaltungen landen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht selten bei der Ticketbörse Viagogo. Der Kartenkauf auf dieser Plattform hat seine Tücken: Überteuerte Preise, schlechter Kundenservice, ungültige Tickets – die Beschwerden in unseren Beratungsstellen reißen nicht ab.

Vorsicht beim Ticketkauf auf dem ZweitmarktFoto: © Pexels - Pixabay.com

Karten für Fußballspiele oder Musikkonzerte beliebter Künstler sind bei autorisierten Tickethändlern oft innerhalb weniger Stunden ausverkauft. Fans, die noch Karten ergattern möchten, finden diese nur noch bei Ticketbörsen. Dabei handelt es sich um sogenannte Zweitmarkt-Plattformen, auf der Privatpersonen Karten kaufen oder verkaufen. Die Ticketbörse tritt dabei nur als Vermittler auf. Die bekannteste und am meisten in die Kritik geratene Ticketbörse ist das Schweizer Unternehmen Viagogo.

Fehlende Transparenz über Zweitmarkt

Für die Ticketkäufer ist während des gesamten Bestellvorgangs bei Viagogo nicht ersichtlich, dass sie Karten von einem privaten Anbieter kaufen. Der Internetauftritt erweckt den Anschein, dass es sich bei Viagogo um ein offizielles Ticket-Verkaufsportal handelt. Da Viagogo den eigentlichen Verkäufer nicht nennt, verstärkt sich dieser Eindruck noch.

Zahlreiche Risiken beim Kauf auf dem Ticketzweitmarkt

Überhöhte Preise und Servicegebühren

Verkäufer wollen in der Regel am Weiterverkauf ihrer Tickets verdienen. Die Preise liegen daher oft deutlich über den Originalpreisen der Veranstalter. Zweitmarkt-Käufer sind vielfach überrascht, dass der auf dem Ticket aufgedruckte Preis niedriger ist als derjenige, den sie bezahlt haben.

Ticketbörsen wie Viagogo erheben für die Vermittlung außerdem Buchungs- und Liefergebühren. Die Höhe dieser Gebühren gibt Viagogo erst bekannt, nachdem der Käufer seine persönlichen Daten auf der Website angegeben hat. Den genauen Endbetrag erhalten die Käufer erst vor dem letzten Bestellschritt.

Zeitdruck beim Kauf

Wie Rückmeldungen beim VerbraucherService Bayern zeigen, lassen sich Käufer hinreißen, die überteuerten Karten zu kaufen, weil Viagogo während des Bestellvorgangs erheblichen Kaufdruck erzeugt. Sobald der Käufer seine Tickets ausgewählt hat, beginnt ein Countdown von wenigen Minuten zu laufen, innerhalb dessen der Kauf abgeschlossen werden muss. Warnhinweise wie „Diese Tickets sind vermutlich schnell ausverkauft“ oder Tickermeldungen über die Zahl der Mitinteressenten verleiten zum unüberlegten schnellen Handeln.

Widerruf nicht möglich

Bedauert der Käufer seine Entscheidung im Nachhinein, hat er keine Möglichkeit, seinen Kauf rückgängig zu machen. Beim Kauf von Veranstaltungstickets besteht weder auf dem Zweit- noch auf dem Erstmarkt ein Widerrufsrecht.

Weitere Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbraucher berichteten, dass Tickets gar nicht oder verspätet geliefert wurden, obwohl sie diese Monate vor dem Veranstaltungstermin bestellten. Reklamationen gestalten sich bei Viagogo schwierig. Käufer haben nicht die Möglichkeit, sich mit dem tatsächlichen Verkäufer der Tickets in Verbindung zu setzen und werden von Viagogo mit Standardantworten abgespeist. Medienberichten zufolge kam es vor, dass Käufer falsche Tickets erhielten, beispielsweise Stehplatz- statt Sitzplatz-Tickets oder sogenannte Fake-Tickets  für Veranstaltungen, die gar nicht existierten.

Ein Risiko besteht für Zweitmarktkunden auch bei abgesagten Veranstaltungen. Offizielle Vorverkaufsstellen oder Veranstalter informieren über Terminverschiebungen oder Ausfälle und erstatten in letzterem Fall die Gebühren. Bei Zweitmarkt-Tickets bleiben Käufer unter Umständen auf den Kosten sitzen.

Vorsicht bei personalisierten Tickets

Private Anbieter dürfen Eintrittskarten grundsätzlich weiterverkaufen, auch wenn Veranstalter das in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten.

Veranstalter wollen mit dem Verbot unterbinden, dass professionelle Händler große Kartenkontingente aufkaufen und sie auf dem Zweitmarkt zum Vielfachen des Originalpreises verkaufen. Deshalb gehen sie dazu über, nur noch personalisierte Karten auszugeben. Besucher von Veranstaltungen erhalten nur Einlass, wenn die Karten auf ihren Namen ausgestellt sind. Wer personalisierte Karten auf dem Zweitmarkt kauft, ist gezwungen, diese beim Veranstalter auf seinen Namen umschreiben zu lassen. Das ist aufwendig und erfordert die Zustimmung des Veranstalters.

Hinweise für den Kartenkauf bei Ticketbörsen

Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen Zweitmarkt-Plattformen an Begriffen wie „Börse“, „Online-Marktplatz“, „Sekundärmarkt“ oder „Kaufen und Verkaufen“. Auch ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist aufschlussreich. Übersteigen die Kartenpreise die Originalpreise der Veranstalter oder variieren die Preise für ein und dieselbe Veranstaltung stark, handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen Wiederverkauf. Wer sich für einen Kartenkauf auf dem Zweitmarkt entscheidet, sollte keine Wucherpreise akzeptieren und darauf achten, dass alle Gebühren eindeutig ausgewiesen werden und die Karten nicht auf den Erstkäufer personalisiert sind.

Nicht alle Ticketbörsen agieren unseriös. Auch Veranstalter selbst oder Fußballvereine betreiben Zweitmarkt-Plattformen. Dort sind die Kartenpreise gedeckelt und die Servicegebühren transparent.