Verbraucherrecht
01.07.2015, Vertraue niemandem und schon gar nicht Deinen Freunden
Vorsicht vor Facebook-Phishing
Für alle, die sich regelmäßig im Internet bewegen, ist es zur Routine geworden: Ominöse Email-Dateianhänge werden nicht geöffnet, Mails der Hausbank mit der Bitte aus „Sicherheitsgründen“ den beigefügten Link anzuklicken und auf der anschließend geöffneten Internetseite PIN und TAN einzugeben, wandern unbeachtet in den Papierkorb. Der VerbraucherService Bayern warnt aber vor noch subtileren Formen des Betrugs – dem so genannten Phishing.
Anfragen von Freunden
Kriminelle nutzen derzeit verstärkt die Möglichkeit aus, Zahlungen im Internet über die Mobilfunkabrechnung abzuwickeln – allerdings nicht über die eigene. Stattdessen kapern sie fremde Facebook-Accounts (oder bilden diese 1:1 nach), schreiben die Facebook-Freunde des „Originals“ an und fragen nach der Handynummer. Da es sich scheinbar um einen „Freund“ handelt, wird die Telefonnummer oft arglos herausgegeben.
Dieser wiederum geht damit im Internet auf Shopping-Tour. Die Bestellungen des Betrügers werden allerdings erst dann ausgeführt, wenn dieser einen Code, der via SMS aufs Handy des Opfers geschickt wurde, im Browser eingibt. Dieser Code wird schlicht vom ahnungslosen Opfer erfragt. Gibt das Opfer den Code an den Angreifer, schließt dieser seine Bestellung ab und die Kosten finden sich auf der Handyrechnung des Opfers wieder.
Keine Codes oder PINs weitergeben!
„Seien Sie kritisch! Wenn Freunde oder Bekannte Sie via Email oder Facebook kontaktieren und ein „merkwürdiges“ Anliegen haben, rechnen Sie immer mit der Möglichkeit, dass jemand den Account Ihres Bekannten gekapert hat“ warnt Jochen Weisser, Jurist beim VerbraucherService Bayern: „Rufen Sie im Zweifel Ihren Bekannten an und vergewissern Sie sich, dass die Nachricht tatsächlich von diesem stammt. Richten Sie Ihren Facebook-Account außerdem so ein, dass Fremde Ihre Freundesliste nicht einsehen können.“
Weitere Informationen zu Verträgen die im Internet abgeschlossen werden und worauf hier besonders zu achen ist, finden Sie im Artikel: Vertragsabschlüsse im Internet