Verbraucherrecht

24.04.2023

Vorteile und Risiken von Klarna, Paypal & Co.

Es erscheint einfach und praktisch, birgt aber auch gewisse Risiken – die Abrechnung über Bezahldienstleister wie Klarna, Paypal & Co. Es gibt eine Vielzahl von Anbietern, die sich zum einen in der Art und Weise unterscheiden, wie sie Zahlungen abwickeln, zum anderen aber auch durch Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Bezahlvorgang hinausgehen.

Vorteile und Risiken von Klarna, Paypal & Co.© Tada Images - stock.adobe.com

Bezahldienstleister – was ist das eigentlich?

Bezahldienstleister sind Unternehmen, die Bezahlvorgänge im Auftrag von anderen Unternehmen abwickeln. Der Einsatz ist besonders im Online-Handel weit verbreitet. Bezahldienstleister ermöglichen es Händlern, Zahlungen von Kunden auf einfache Weise zu akzeptieren und abzuwickeln, ohne dass diese direkt auf das eigene Bankkonto überwiesen werden müssen. Kunden können oft mit wenigen Klicks einen Bezahlvorgang abschließen.

Klassische Kreditkarten-Unternehmen ermöglichen es Händlern, Kreditkartenzahlungen von Kunden zu akzeptieren, bieten Verbraucher*innen aber auch Zusatzleistungen an, wie Ratenzahlungsmöglichkeiten, Prämienprogramme, Versicherungen oder auch Käuferschutzleistungen.

E-Wallets, wie Paypal, Skrill oder Neteller hingegen sind digitale „Geldbörsen“, die es Kunden ermöglichen, ein beim Bezahldienstleister geführtes Konto mit Geld aufzuladen und Zahlungen online zu tätigen. E-Wallets bieten oft die Möglichkeit, Zahlungen nicht nur zu tätigen, sondern auch zu empfangen. Auch bei der Verwendung von E-Wallets werden häufig Zusatzleistungen, wie Käuferschutz angeboten. Gleiches gilt für Mobile Payment-Apps wie Apple Pay, Google Pay oder Samsung Pay, die es Verbraucher*innen ermöglichen, Zahlungen mit ihren Smartphones zu tätigen.

Dabei übernehmen Bezahldienstleister zunehmend nicht nur den Bezahlvorgang als solchen, sondern die gesamte Zahlungsabwicklung bis hin zum Forderungseinzug und Inkassowesen.

Risiken für Verbraucher*innen

Bezahldienstleister nehmen für sich – zu Recht – in Anspruch, Bezahlvorgänge für Verbraucher*innen einfacher, schneller und bequemer abzuwickeln. Bei genauerer Betrachtung stellt sich aber heraus, dass nicht alles Gold ist, was glänzt. Offensiv beworbene Zusatzleistungen („Käuferschutz“) sind häufig an Bedingungen geknüpft und leisten weniger als auf den ersten Blick erkennbar. Gleichzeitig entsteht bei einigen Anbietern ein Datenmonopol. Daten, die in der Vergangenheit auf viele unterschiedliche Banken und Händler verteilt waren, bündeln sich jetzt an nur wenige Stellen.

Wann ist Käuferschutz notwendig?

Im Grundsatz ist ein Käuferschutz beim Online-Shopping nicht notwendig, da die Pflichten des Verkäufers genauso wie beim lokalen Ladenkauf gesetzlich festgelegt sind. Ein Online-Shop ist verpflichtet, dem Kunden die verkaufte Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu liefern. Kommt ein Shop dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Kunde – auch ohne „Käuferschutz“ – umfassende Rechte, die er unmittelbar gegenüber seinem Vertragspartner auch durchsetzen kann.

Ein durch den Bezahldienstleister angebotener Käuferschutz kann in bestimmen Situation aber auch Sinn machen:

Käuferschutz in Insolvenzfällen

Wenn Verbraucher*innen – ob über einen Bezahldienstleiser oder unmittelbar – in Vorkasse gehen, tragen sie das Insolvenzrisiko ihres Vertragspartners. Sollte dieser im Zeitraum zwischen Bezahlung und Lieferung der Ware insolvent gehen, ist ein vom Bezahldienstleister angebotener Käuferschutz tatsächlich hilfreich, sofern dieser den Insolvenzfall abdeckt.

Käuferschutz bei Vorkasse-Bestellungen aus dem (EU-)Ausland

Auch bei Einkäufen bei Online-Shops aus dem EU-Ausland ist Käuferschutz unter Umständen durchaus sinnvoll. Wenn es hiebei Schwierigkeiten bei der Warenlieferung gibt, haben Verbraucher*innen zwar häufig das Recht auf Ihrer Seite, es ist Ihnen aber fast unmöglich, dieses gegenüber Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland durchzusetzen.

In diesen Fällen kann ein Käuferschutz weiterhelfen, zum Beispiel durch Rückerstattung des Kaufpreises. Doch auch hier gibt es – je nach Anbieter – größere oder kleinere Lücken:

Manche Anbieter gewähren keinen Käuferschutz mehr, wenn der Verkäufer nachweisen kann, die Ware abgesendet zu haben. Selbst wenn die Ware beim Käufer nicht angekommen ist, würde der Käuferschutz hier nicht greifen. Ebenfalls wertlos ist der Käuferschutz in aller Regel bei Gewährleistungs- und Garantiefragen. Während Verbraucher*innen bei mangelhafter Ware eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren haben, beschränkt sich der Käuferschutz oft nur auf eine kurze Zeit nach Erhalt der Ware. Fällt ein Mangel erst nach längerer Zeit auf, bleibt Verbraucher*innen nur der Weg zu ihrem Händler – und wenn der außerhalb der EU sitzt, stehen die Karten in der Regel schlecht.

Wenn der Bezahldienstleister seinen Sitz außerhalb von Deutschland oder gar der EU hat, gilt natürlich auch hier: bei zu Unrecht verweigertem Käuferschutz oder anderen Schwierigkeiten mit dem Bezahldienstleister, haben Verbraucher*innen keine realistische Chance, ihre Rechte durchzusetzen.

Wenn der Bezahldienstleister zum Inkassounternehmen wird

Ein weiteres Risiko stellen Bezahldienstleister dar, die den Verkäufern nicht nur den Bezahlvorgang als solches abnehmen, sondern die gesamte Abwicklung übernehmen. Die typische Konstellation sieht dabei so aus, dass Bezahldienstleister an den Verkäufer den Kaufpreis unmittelbar auszahlen, sich den Rechnungsbetrag (die Forderung) aber abtreten lassen und direkt gegenüber dem Kunden abrechnen.

Dies hat zwar den Vorteil, eine Zahlung erst dann tätigen zu müssen, wenn die Ware angekommen ist. Sofern es beim Bezahlvorgang aber zu Schwierigkeiten kommt, sieht sich der Kunde aber nicht einem Online-Händler, sondern einem professionellen Inkassodienstleister gegenüber.

Datenschutz – ein unterschätztes Risiko?

Bezahldienstleister erheben und verarbeiten in der Regel eine Vielzahl von personenbezogenen Daten, wie zum Beispiel Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Bankverbindungen und Kreditkartendaten. Diese Daten werden zwar benötigt, um Zahlungen abzuwickeln, können aber auch für andere Zwecke verwendet werden. Bezahldienstleister haben die Möglichkeit durch die Verarbeitung und Analyse der Kundendaten ein umfassendes Profil der Kaufgewohnheiten und Interessen von Verbraucher*innen zu erstellen und nicht nur das: Im Gegensatz zu einem einzelnen Online-Shop, der nur die eigenen Kunden kennt, kennen Bezahldienstleister – insbesondere dann, wenn Verbraucher*innen sich bei der Bezahlung ihrer Bestellung regelmäßig eines einzigen Dienstleisters bedienen – die Kaufgewohnheiten ihrer Kunden shopübergreifend.

Bezahldienstleister erhalten dabei – anders als es zum Beispiel bei einer Banküberweisung der Fall wäre – nicht nur Informationen über den Kaufpreis, sondern häufig auch Kenntnis von der exakten Zusammensetzung des jeweiligen Warenkorbs. Das führt nicht nur dazu, dass Verbraucher*innen sich mit konkret auf sie zugeschnittenem Marketing konfrontiert sehen, sondern zu einer Vielzahl von Auswertungsmöglichkeiten durch den Bezahldienstleister.

Bezahldienstleister kennen zudem nicht nur die Gewohnheiten einzelner Kunden, sondern können das Einkauf- und Bezahlverhalten einer Vielzahl von Verbraucher*innen analysieren, hieraus Muster erkennen und ableiten und künftiges Verhalten selbst von solchen Verbraucher*innen, die bislang noch keine Daten bei einem Bezahldienstleister hinterlegt haben, vorhersagen.