Verbraucherrecht

26.04.2016, Streik am 27.4.2016

Wenn am Flughafen gestreikt wird - Welche Rechte haben Sie als Betroffener?

Für den 27. April hatte Ver.di zum Warnstreik an mehreren Flughäfen in Deutschland aufgerufen. Waren Sie als Reisender von dem Streik betroffen, lesen Sie hier, welche Rechte Sie geltend machen können.

Wenn am Flughafen gestreikt wird - Welche Rechte haben Sie als Betroffener?Foto: © adrian_ilie825 - Fotolia.com

Ihr Flug ist auf Grund des Streiks verspätet:

Nach der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union können Fluggäste bei einem verspäteten Abflug kostenlose Betreuung durch die Fluggesellschaft verlangen:

Bei Kurzstrecken (< 1500 km) gilt dies ab 2 Stunden Verspätung,
bei einer Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km ab 3 Stunden und
bei Langstreckenflügen von mehr als 3500 km, wenn sich der Abflug um mindestens 4 Stunden verzögert.
Sie haben Anspruch auf kostenfreie Mahlzeiten und Erfrischungen, ebenso auf zwei kostenlose Telefonate, Faxe oder Emails sowie bei Bedarf auf eine Hotelübernachtung inklusive Transfer. Sollte die Fluglinie diese Leistungen trotz Aufforderung nicht erbringen, sollten Sie selbst für Abhilfe sorgen. Wichtig ist es dann, die Belege gut aufzubewahren, um die Kosten im Nachhinein von der Fluggesellschaft zurückverlangen zu können.

Sollte Ihr Flug mehr als 5 Stunden verspätet sein, so können Sie stattdessen auch Ihr Geld zurückverlangen.

Ihr Flug wird wegen des Streiks annulliert:

Wird Ihr Flug komplett gestrichen, muss die Fluggesellschaft für einen Ersatzflug sorgen oder bei Inlandsflügen auch einen adäquaten Ersatztransport per Bus oder Bahn organisieren. Sie können alternativ zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen.

Haben Sie zusätzliche Entschädigungsansprüche?

Ob Sie darüber hinaus Entschädigungsansprüche geltend machen können, ist eher fraglich. Denn bei einem Streik geht die Rechtsprechung von „außergewöhnlichen Umständen“ aus.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012 hat die Fluglinie bei einer Arbeitsniederlegung der eigenen Belegschaft keine Ausgleichszahlungen zu leisten, sofern sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um Flugannullierungen zu vermeiden.

Ihr Flug ist Teil einer Pauschalreise:

In diesem Fall sollten Sie sich schnellstmöglich an Ihren Reiseveranstalter wenden, damit er Ihnen eine anderweitige Beförderung zum Zielort organisiert. Ab einer vierstündigen Verspätung kann ein Reisemangel vorliegen, der zur Minderung des Reisepreises berechtigt.

Eine Minderung kann zudem berechtigt sein, wenn auf Grund der Verspätung gebuchte Reiseleistungen ausfallen müssen.