Verbraucherrecht

25.06.2026

Widerruf leicht gemacht: Der neue Button ist da

Am 19. Juni 2026 wurde der Widerrufsbutton eingeführt, der es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, im Internet abgeschlossene Verträge einfacher zu widerrufen. Für die meisten der online abgeschlossenen Verträge hat der Gesetzgeber ein 14-tägiges Widerrufsrecht vorgesehen. Die Frist für den Widerruf beginnt mit Vertragsabschluss, erst jedoch, wenn die Interessierten mittels einer Widerrufsbelehrung informiert wurden. Bei der Bestellung von Waren beginnt die Frist mit dem Erhalt der Ware.

Widerruf Rücktritt Vertrag© Robert Kneschke - stock.adobe.com
Online abgeschlossene Verträge können 14 Tage lang widerrufen werden.

Verträge im Internet abzuschließen, geht in der Regel schnell mit wenigen Klicks. Sie zu widerrufen war bisher dagegen meist mühselig. Um einen Widerruf rechtssicher und nachweisbar zu machen, sollte er auf dem Postweg per Einschreiben versandt werden. Das ist aufwändig und kostet Geld. Der Gesetzgeber hat nun beschlossen, dass das Schließen und Widerrufen von Verträgen im Internet ebenfalls einfach gemacht wird. Deshalb gibt es seit dem 19. Juni 2026 nun den sogenannten Widerrufsbutton.

Jeder Online-Anbieter ist seither verpflichtet, auf seiner Webseite einen Link anzubieten, über den der Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden kann. Der Link muss leicht zu finden und mit den Begriffen wie „Widerruf“ oder „Vertrag widerrufen“ eindeutig identifizierbar sein. Er darf sich nicht hinter aufwändigen Registrierungen verstecken, die es schwer machen, das Widerrufsrecht wahrzunehmen. Für den Widerruf reicht die Eingabe des Namens der Bestell- oder Vertragsnummer sowie der E-Mail-Adresse aus. Einen Grund anzugeben ist keine Pflicht.

Nach der Ausübung des Widerrufes über den Widerrufsbutton erhalten Verbraucher und Verbraucherinnen eine Eingangsbestätigung per Mail mit Datum und Uhrzeit. So lässt sich nachweisen, dass der Widerruf rechtzeitig ausgesprochen wurde.

Verwechslungsgefahr

Nicht zu verwechseln ist der neue Widerrufsbutton mit dem im Juli 2022 eingeführten Kündigungsbutton. Mit dem Kündigungsbutton können bereits laufende Verträge und Abonnements zum Ende der Vertragsbindung und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit monatlicher Frist gekündigt werden. Der Unternehmer muss auf seiner Webseite den Unterschied zwischen Kündigungsbutton und Widerrufsbutton deutlich machen.

Sollte der neue Widerrufsbutton von den Online-Unternehmen nicht oder fehlerhaft umgesetzt werden, verlängert sich die normale Widerrufsfrist von 14 Tagen. Verbraucherinnen und Verbraucher können dann noch bis zu einem Jahr und 14 Tagen den Vertrag widerrufen.

Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Online-Unternehmen den Widerrufsbutton umsetzen. Bei der Einführung des Kündigungsbuttons 2022 war dies teilweise etwas holprig, was zu einigen Abmahnungen geführt hat.