Verbraucherrecht

15.01.2021, Verbrauchertipp

Widerrufsrecht - Können Lebensmittel zurückgegeben werden?

Die Bestellung von Lebensmitteln über das Internet wird gerade in Zeiten der Pandemie immer beliebter. Eine umfassende Auswahl und schnelle Lieferketten ermöglichen es, auch Grundnahrungsmittel einfach über das Internet zu bestellen.

Gibt es ein Widerrufsrecht?

Widerrufsrecht - Können Lebensmittel zurückgegeben werden?Foto: © 3Dmask - Fotolia.com

Doch wie sieht es bei solchen Bestellung mit einem Widerrufsrecht aus, mit dem man den Vertrag als Besteller einseitig rückgängig machen kann, wenn beispielsweise etwas nicht gefällt?

Grundsatz

Grundsätzlich gibt es für Lebensmittel, trotz weit verbreiteter Meinung, keinen generellen Ausschluss vom Widerrufsrecht. Das bedeutet, Sie können in der Regel den Vertrag widerrufen, die Ware zurückschicken und den Kaufpreis erstattet bekommen.

Ausnahmen

Von diesem Grundsatz gibt es aber einige Ausnahmen. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts richtet sich konkret nach dem Zustand und der Art der bestellten Waren.

Handelt es sich um Konserven und haltbar verpackte Produkte wie z.B. Nudeln, Reis, Dosen, Flaschen etc. besteht ein Widerrufsrecht, soweit die Ware nicht geöffnet wurde.

Anders liegt es bei frischen Waren wie z.B. Obst, Gemüse, Milchprodukte, Fleisch oder Fisch. Hier besteht eine schnelle Verderblichkeit, so dass diese Produkte vom Widerrufsrecht ausgenommen sind.

Ebenso sind Fertiggerichte vom Widerruf ausgeschlossen, sobald eine vorhandene Versiegelung entfernt wurde. Ob dabei nun eine einfache Verpackungsfolie als Siegel ausreicht, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden, in diesem Fall aber anzunehmen. Begründet ist dies mit Gesundheits- und Hygieneaspekten.

Widerrufsrecht bei Tiefkühlkost - Lieferdiensten

Wesentlich beliebter als die Bestellung im Internet ist derzeit noch die Bestellung von Tiefkühlware bei fahrenden Händlern wie z.B. bofrost oder Eismann. Hier registriert sich der Verbraucher in der Regel als Kunde und wird daraufhin regelmäßig von einem Fahrer besucht. Klingelt der Lieferdienst von sich aus (ggf. auch das erste Mal) an der Türe und wird daraufhin etwas bestellt, gibt es ein Widerrufsrecht mit den oben beschriebenen Ausnahmen. Geht der Kunde auf die Straße und gibt seine Bestellung auf, so besteht kein Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht bei Lieferdiensten

Ebenso besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von zubereiteten Gerichten durch Lieferdienste, wie z.B. Pizzalieferdienste oder andere Lieferdienste. Hier wurde ein Gericht individuell bestellt und ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei beliebten Apps, die lediglich eine Vermittlung zwischen Besteller und Bringdiensten darstellen.

Beispiel

Sie bestellen über das Telefon ein Menu bei ihrem Lieblingsrestaurant für chinesische Küche und lassen es sich nach Hause liefern. Wenn der Lieferbote vor ihrer Tür steht, haben Sie auf einmal kein Interesse mehr an dem Essen und möchten es stornieren. In diesem Fall können Sie den Lieferboten nicht ohne hinreichenden Grund (z.B. erhebliche Lieferverspätung) zurückschicken. Ein Widerrufsrecht ist hier ausgeschlossen. Unberührt hiervon sind hingegen gewährleistungsrechtliche Ansprüche, wenn das Essen nicht die erwartete Qualität aufweist, zum Beispiel ungenießbar versalzen oder Hähnchenfleisch nicht richtig gegart und noch roh ist. 

Weitere Informationen können Sie von unseren Fachberatern in den Beratungsstellen erhalten.