Versicherungen

01.09.2026

Berufsunfähigkeit: Wichtigster Baustein der Arbeitskraftabsicherung

Die eigene Arbeitskraft ist in der Regel die wichtigste Grundlage des Einkommens. Wer seinen Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr ausüben kann, leidet häufig unter erheblichen finanziellen Einbußen. Obwohl statistisch etwa jede vierte erwerbstätige Person vor dem regulären Renteneintritt aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben ausscheidet, wird das Risiko einer Berufsunfähigkeit dennoch häufig unterschätzt. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht meist bei Weitem nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Und auch private Unfallversicherungen bieten keinen ausreichenden Schutz. Der wichtigste Baustein zur Absicherung der Arbeitskraft bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ein Ordner mit Unterlagen zur Berufsunfähigkeit liegt neben Geldscheinen und Taschenrechner auf dem Tisch.© marcus_hofmann - stock.adobe.com
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der wichtigste Schritt der Arbeitskraftabsicherung.

Berufsunfähigkeit: Krankheiten sind die Hauptursache

Die Ursachen für Berufsunfähigkeit haben sich in den vergangenen Jahren verändert. Laut einer aktuellen Statista-Auswertung waren psychische Erkrankungen im Jahr 2025 mit 32,34 Prozent die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Danach folgen Erkrankungen des Bewegungsapparates mit 17,61 Prozent und Krebserkrankungen mit 16,3 Prozent.

Damit wird deutlich: Die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit entstehen nicht durch Unfälle (6,85 Prozent), sondern durch Krankheiten. Eine sinnvolle Absicherung der Arbeitskraft sollte auf drei Bausteinen beruhen:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)
  • Private Unfallversicherung (UV)
  • Krankentagegeldversicherung (KTG)

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bildet dabei das Fundament und steht unbedingt an erster Stelle, weil sie unabhängig von der Ursache leistet. Unfallversicherung und Krankentagegeld können wichtige Ergänzungen sein, ersetzen die Berufsunfähigkeitsversicherung aber nicht.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ursache eine Krankheit, ein Unfall oder eine psychische Erkrankung ist.

Worauf beim Abschluss zu achten ist

  • Je jünger Verbraucherinnen und Verbraucher die Versicherung abschließen, desto niedriger ist der Beitrag.
  • Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.
  • Eine ausreichende Rentenhöhe vereinbaren (ca. 80 Prozent des Nettoeinkommens).
  • Auf Beitrags- und Leistungsdynamik sowie Nachversicherungsgarantien achten.
  • Die Leistungsdauer bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter wählen.
  • Keine Kombiverträge inkl. einer Rentenversicherung o.ä. abschließen.

Tipp: Mehrere Angebote vergleichen. Bei Vorerkrankungen empfiehlt sich eine anonymisierte Risikovoranfrage, beispielsweise über einen Versicherungsmakler.

Private Unfallversicherung (UV)

Die private Unfallversicherung zahlt bei einer dauerhaften Beeinträchtigung infolge eines versicherten Unfalls meist eine einmalige Kapitalleistung. Sie kann sinnvoll sein, um die finanziellen Folgen schwerer Unfälle abzufedern, etwa für einen barrierefreien Umbau der Wohnung oder des Hauses.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt sie jedoch nicht, da sie bei krankheitsbedingten Einschränkungen keinerlei Leistungen erbringt.

Worauf beim Abschluss zu achten ist

  • Richtige Berufs- bzw. Gefahrengruppe wählen.
  • Ausreichende Versicherungssumme vereinbaren (etwa das Vier- bis Sechsfache des Bruttojahreseinkommens).
  • Weltweite Geltung und Leistungen bereits ab einem Prozent Invalidität berücksichtigen.
  • Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung mitversichern.
  • Gliedertaxen vergleichen.
  • Teure Zusatzleistungen wie Gipsgeld oder Krankenhaustagegeld kritisch prüfen.

Tipp: Gute Versicherungsbedingungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer umfassenden Leistung im Ernstfall.

Krankentagegeldversicherung (KTG)

Das Krankentagegeld sichert das Einkommen während längerer Krankheitsphasen. Nach sechs Wochen endet bei Arbeitnehmern normalerweise die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das anschließende Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse liegt deutlich unter dem bisherigen Einkommen, insbesondere bei Besserverdienenden. Der Grund dafür ist, dass für die Berechnung des Krankengeldes maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt unberücksichtigt.

Hier schließt die private Krankentagegeldversicherung als Ergänzung die entstehende Versorgungslücke. Bei Angestellten beginnt die Leistung meist ab dem 43. Krankheitstag. Selbstständige ohne Krankengeldanspruch wählen gegebenenfalls eine kürzere Karenzzeit.

Worauf beim Abschluss zu achten ist

  • Höhe passend zum tatsächlichen Nettoeinkommen wählen.
  • Beginn der Leistung sinnvoll festlegen.
  • Abstimmung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sicherstellen.

Tipp: Das private Krankentagegeld regelmäßig anpassen. Aufgrund des sogenannten Bereicherungsverbots wird im Leistungsfall nur der tatsächliche Einkommensausfall ersetzt. Unabhängig davon, welcher Betrag ursprünglich versichert und für welchen Beiträge gezahlt wurden.

Fazit

Wer auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist, sollte seine Arbeitskraft umfassend absichern. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei der wichtigste Baustein, weil sie auch bei Krankheiten leistet und langfristig das Einkommen sichert. Die private Unfallversicherung und das Krankentagegeld können diesen Schutz sinnvoll ergänzen, aber nicht ersetzen. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommt, kann ggf. mit der Krankentagegeldversicherung oder einer Unfallversicherung eine gewisse „Light-Absicherung“ erhalten. Von sogenannten Grundfähigkeitsversicherungen raten wir ab, da diese in der Regel nur bei sehr schwerwiegenden und dauerhaften Einschränkungen leisten.

Deshalb gilt: Erst Berufsunfähigkeitsversicherung, dann alternative oder ergänzende Absicherungen prüfen – nicht umgekehrt.