Versicherungen
20.06.2023
Die Top 10 Tipps zur Berufsunfähigkeitsabsicherung
Das Thema Berufsunfähigkeit ist eines der am häufigsten unterschätzten Risiken bei Erwerbstätigen. Als berufsunfähig gilt, wer voraussichtlich mindestens sechs Monate am Stück oder dauerhaft aufgrund von Unfall, Krankheit oder über das normale Maß hinausgehenden Kräfteverfalls nicht mehr in der Lage ist, seine aktuell ausgeübte Tätigkeit auszuführen. Eine zusätzliche private Absicherung ist unabdingbar, sofern Verbraucher*innen im Fall der Fälle den Lebensstandard annähernd halten möchten. Doch auf was gilt es beim Abschluss einer Versicherung besonders wertzulegen? Wir haben die wichtigsten zehn Punkte für Sie zusammengestellt.
Ein besonderes Risiko tragen Berufseinsteiger, da sie erst nach fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Beitragszahlungsdauer von mindestens drei Jahren Anspruch auf eine gesetzliche Absicherung durch die Erwerbsminderungsrente haben.
Doch auch in allen anderen Fällen ist die staatliche Absicherung in der Regel nicht ausreichend, denn die Rentenhöhe liegt nur bei rund 48 Prozent des letzten Nettoeinkommens und das auch nur, wenn Betroffene keiner anderen Tätigkeit weniger als drei Stunden pro Tag theoretisch nachgehen könnten. Wer täglich drei bis sechs Stunden arbeitsfähig ist, erhält lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente. Dies hat meist gravierenden Folgen für die Betroffenen, wenn zum Beispiel ein Kredit für das Eigenheim oder andere finanzielle Verpflichtungen bestehen.
1. Holen Sie sich mindestens zwei bis drei Angebote ein
Der Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hängt maßgeblich von dem zu versichernden Beruf ab. Je gefährlicher oder anstrengender die Tätigkeit ist, desto höher ist der Beitrag. Die Versicherungsunternehmen unterteilen die Berufe in verschiedene Gruppen, die von Versicherer zu Versicherer häufig unterschiedlich ausfallen. Daher ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich nicht nur auf das Angebot einer Versicherungsgesellschaft zu konzentrieren.
2. Achten Sie auf eine ausreichende Rentenhöhe bei der Absicherung
Als Rentenhöhe sollten Sie rund 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens absichern. Derzeit jedoch mindestens 1.500 Euro monatlich, da sich dieser Wert am aktuellen Mindestlohn orientiert. Gerade bei Berufseinsteigern mit einem niedrigeren Einkommen verkaufen Versicherer gerne Kleinstverträge mit Renten von unter 1.000,00 Euro, da diese günstig sind. Faktisch ergeben diese allerdings keinen Sinn, da Sie als Empfänger von Bürgergeld ein höheres Einkommen erzielen könnten. Bei der Berechnung der notwendigen Rentenhöhe besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, die halbe Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung mit einzurechnen.
3. Schließen Sie einen BU-Vertrag mit einer Dynamik ab
Die Dynamik im Versicherungsvertrag sorgt dafür, dass sich die Rentenhöhe und der damit verbundene Beitrag um einen fest vereinbarten Prozentsatz jährlich erhöhen. Grund ist hierbei die Inflation, also der Kaufkraftverlust Ihres Geldes im Laufe der Zeit. Denn wenn Sie mit 25 Jahren eine Rente in Höhe von 1.500 Euro versichern, sind diese zwanzig Jahre später nicht mehr das gleiche wert. Die Dynamikerhöhung müssen Sie nicht jedes Jahr annehmen. Es ist möglich, dieses Erhöhungsangebot Ihrer Versicherung zwei Jahre hintereinander abzulehnen und somit auch auf Ihre Einkommensentwicklung zu reagieren.
4. Achten Sie auf eine ausreichende Nachversicherungsgarantie
Mit zunehmendem Alter ändern sich auch oftmals die Lebensbedingungen, die damit verbundenen Lebensverhältnisse und die finanziellen Verpflichtungen. Durch eine Beförderung steigt Ihr Einkommen, Sie heiraten, bekommen Nachwuchs oder finanzieren Ihr Eigenheim. Dies sind Beispiele, die dafür sorgen, dass Sie Ihre versicherte BU-Rentenhöhe anpassen sollten oder gar müssen. Die Nachversicherungsgarantie sorgt dafür, dass Sie diese ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zu einer gewissen Höhe anpassen können, wenn eines der genannten Beispiele eintritt.
5. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen im Antrag genau
Beim Abschluss einer BU-Versicherung prüft die Versicherungsgesellschaft anhand von Gesundheitsfragen im Antrag Ihren Gesundheitszustand. Leiden Sie bereits an einer Krankheit, kann es sein, dass die Versicherung einen Risikozuschlag auf den Beitrag erhebt, das Gebrechen vom Versicherungsschutz ausschließt oder sogar den Antrag komplett ablehnt. Doch hier ist Vorsicht geboten. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen im Antrag peinlichst genau, das gilt auch für vermeintliche Bagatellerkrankungen oder Behandlungen. Denn wenn Sie etwas verschweigen, hat der Versicherer die Möglichkeit, die Leistung im Fall der Fälle zu verweigern. Um sicher zu gehen, fordern Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung vorab ihre Patientenakte an und besprechen Sie diese im Zweifel mit dem behandelnden Arzt.
6. Stellen Sie bei chronischen oder schwerwiegenderen Erkrankungen eine Risikovorabanfrage
Leiden Sie bereits an einer chronischen oder schwerwiegenderen Erkrankung, stellen Sie bei der Versicherung zunächst keinen regulären Antrag, sondern nur eine Risikovorabanfrage, ob und zu welchen Konditionen der Versicherer Sie überhaupt annehmen würde. Denn wenn Sie das nicht tun und Sie von einer Versicherungsgesellschaft ein Erschwernisangebot oder gar eine Ablehnung erhalten, müssen Sie dies im Antrag beim nächsten Versicherer vermerken, was oftmals auch gleich zu einer Ablehnung führt. Durch eine Risikovorabanfrage umgehen Sie dies und können für sich entscheiden, ob Sie mit den entsprechenden Konditionen einverstanden sind oder nicht.
7. Die Leistungsdauer sollte bis zum Regelrenteneintrittsalter erfolgen
Schließen Sie Ihren BU-Vertrag immer so ab, dass die Versicherung die BU-Rente nach Möglichkeit bis zum regulären Renteneintrittsalter zahlt (derzeit 67). Gerade bei teureren Berufsgruppen werden von Versicherungsvermittlern auch Verträge mit einer kürzeren Laufzeit verkauft, da diese dann günstiger sind und der Interessent eher zu überzeugen ist. Doch was tun Sie, wenn die Versicherung beispielsweise mit 60 Jahren die Rentenzahlung einstellt und Sie noch einige Jahre bis zur regulären Altersrente überbrücken müssen?
8. Die Versicherung sollte die Leistung auch rückwirkend zahlen
Der Weg in die Berufsunfähigkeit ist oftmals schleichend und kann sich über mehrere Monate oder sogar Jahre hinziehen. Gerade bei Erkrankungen, wie beispielsweise der Psyche, dauert es eine Weile, bis der Patient seine Situation richtig einschätzt und die nötigen Schritte einleitet. Um hier keine finanzielle Lücke entstehen zu lassen, sollte die BU-Rente auch rückwirkend, ab dem tatsächlichen Beginn der Berufsunfähigkeit greifen.
9. Schließen Sie keine Kombiverträge ab
Ratsam ist es, das Anlegen und Sparen immer von der Risikoabsicherung zu trennen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient dazu, Ihr persönliches Risiko einer Berufsunfähigkeit abzusichern und nicht, um Ihr Vermögen aufzubauen. Der Nachteil: wenn Sie nicht berufsunfähig werden verfallen die gezahlten Beiträge. Deshalb bieten Versicherungsvermittler gelegentlich einen sogenannten Koppelvertrag an, bei dem der BU-Vertrag in einen Rentenversicherungsvertrag integriert wird. Das hat zur Folge, dass Sie bei Vertragsende dann doch eine Summe XY ausgezahlt bekommen. Jedoch ist dies eine Milchmädchenrechnung. Denn bei diesem Konstrukt kommt der Sparbeitrag für die Rentenversicherung zusätzlich zum Risikobeitrag für die BU obendrauf, sodass auch Ihre monatliche Belastung viel höher ausfällt. Daher schließen Sie den BU-Vertrag immer als selbstständigen BU-Vertrag ab. Wenn Sie zusätzlich Geld ansparen möchten, tun Sie das in ein reguläres Sparprodukt, wie zum Beispiel in einen ETF-Sparplan. Somit bleiben Sie finanziell flexibler und die Renditen sind in der Regel auch höher.
10. Nutzen Sie Sonderaktionen der Versicherer
Haben Sie beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen keine Möglichkeit auf normalem Weg eine BU-Versicherung abzuschließen, erkundigen Sie sich bei einem spezialisierten Versicherungsmakler über Sonderaktionen der einzelnen Versicherer. Oftmals bieten verschiedene Versicherungsgesellschaften für bestimmte Berufsgruppen oder über Rahmenverträge befristete Sonderaktionen an, bei denen sich die Gesundheitsprüfung auf zwei bis drei Fragen beschränken oder bei einem Abschluss über den Arbeitgeber sogar keine Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Somit haben Sie in diesem Fall die Möglichkeit, trotz Vorerkrankung einen guten Schutz zu erhalten.
Interessante Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie auch in unserer Dokumentation auf unserem VSB-YouTube-Kanal.