Versicherungen

19.10.2023

Die Top-10-Tipps zur KFZ-Versicherung

In den nächsten Wochen stehen die Prämienmitteilungen für das Versicherungsjahr 2024 an. Nachdem die Versicherungswirtschaft Beitragserhöhungen von bis zu 20 Prozent angekündigt hat, empfiehlt der VerbraucherService Bayern die neuen Prämien genau zu prüfen und mit Hilfe von Vergleichsportalen nach preisgünstigen und leistungsstarken Alternativen zu suchen. Bei der Tarifauswahl helfen unsere Top-10-Tipps.

Die Top-10-Tipps zur KFZ-Versicherung© alexkich - stock.adobe.com

1. KFZ-Haftpflichtversicherung ist Pflicht

Der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diesen Versicherungsschutz ist es nicht zulässig, ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im Straßenverkehr zu nutzen. Die Versicherung zahlt für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrzeugs bei Dritten entstehen. Abgesichert sind Personenschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 7,5 Millionen Euro, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für reine Vermögensschäden.

Gesetzlich vorgeschrieben ist ebenso, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung unberechtigte Forderungen abwehrt, auch wenn dies zu einem Rechtsstreit führt. Sie wirkt wie ein passiver Rechtsschutz.

Tipp: Wählen Sie immer die pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro, denn sie ist nicht wesentlich teurer und Sie sind im Fall der Fälle auf der sicheren Seite. Denn größere Personenschäden können sehr teuer werden.

2. Kaskoversicherung – Teil- oder Vollkasko?

Mit einer freiwilligen Kaskoversicherung sichern Verbraucher*innen die Beschädigung, die Zerstörung, den Totalschaden oder den Verlust des eigenen Fahrzeugs ab. Die Police ist als Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließbar.

Alle Teilkaskoversicherungen leisten in der Basisversion bei den Gefahren:

  • Brand / Explosion                                                                         
  • Sturm / Blitz / Hagel / Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild                                                
  •  Kurzschluss an der Verkabelung
  • Entwendung durch Diebstahl oder Raub                               
  • Glasbruch

Als weitere sinnvolle Zusatzleistungen sind diese Gefahren versicherbar:

  • Marderbiss / Tierbiss inkl. Folgeschäden             
  • Lawinenschäden
  • Havarie                                                                        
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Mitversicherung grobe Fahrlässigkeit                   
  • Neupreis- / Kauferstattung für die ersten zwei Jahre

In der Vollkaskoversicherung sind über den Versicherungsschutz der Teilkasko hinaus selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus mitversichert. Auch hier lassen sich als Zusatzleistung die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit, die Übernahme von Mietwagenkosten, die Neupreiserstattung sowie die Wertminderung einschließen.     

Tipp: Der Kaskoschutz ist empfehlenswert, wenn Sie nicht über ausreichende Finanzmittel verfügen, um die Reparatur oder einen Ersatzwagen zu finanzieren. Für Neuwagen und hochwertige Fahrzeuge sowie für geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung in jedem Fall sinnvoll.      

3. Einstufung in Regional- und Typklassen

Für die mehr als 400 Zulassungsbezirke wird abhängig von der Schadenbilanz jeweils eine Regionalklasse für die KFZ- Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko definiert. Für die Zuordnung zur Regionalklasse ist der Wohnsitz des Fahrzeughalters entscheidend. Je höher die Schadensbilanz des Bezirks, desto höher erfolgt die Einstufung in der Regionalklasse und hat somit direkt Auswirkung auf die Höhe der Versicherungsprämie.

Die Typklassen stufen die Fahrzeugmodelle nach den Schäden und Reparaturkosten, die sie verursachen, ein. Mehr als 30.000 marktgängige Modelle stehen jährlich auf dem Prüfstand und werden einer Typklasse zugeordnet. Verändert sich die Typklasse, kalkuliert sich der Versicherungsbeitrag neu.

Tipp: Sowohl bei der Änderung der Regionalklasse als auch der Typklasse ergibt sich für den Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht. Der Versicherer muss einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragsanpassung den Versicherungsnehmer informieren.

4. Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt

Wer viele Jahre unfallfrei Auto fährt, erhält vom Versicherer in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt. Die Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) errechnet sich aus der Anzahl der schadenfreien Kalenderjahre. Bleibt der Versicherungsnehmer ein Kalenderjahr schadenfrei, steigt er aufgrund der Besserstufung in eine höhere SF-Klasse und im Optimalfall sinkt der Beitrag. Verursacht er einen Unfall, steigt der Versicherungsbeitrag, da eine Rückstufung der SF-Klasse zum nächsten Beitragsjahr erfolgt.

Bei einem Wechsel der Versicherung überträgt sich der Schadensfreiheitsrabatt auf den neuen Versicherer. Sondereinstufungen, die ohne tatsächlich schadenfreien Verlauf erfolgt sind, zum Beispiel die Einstufung eines Zweitwagens wie das Erstfahrzeug, übernimmt der neue Versicherer nur in seltenen Fällen.  

Tipp: Fahranfänger können als Ersteinstufung die teure SF-Klasse 0 umgehen, wenn sie das Fahrzeug als Zweitwagen bei der Versicherungsgesellschaft der Eltern anmelden.

5. Selbstbeteiligung

In der Kaskoversicherung ist es möglich die Jahresprämie durch Selbstbehalte (SB) zu reduzieren. Sinnvolle Selbstbehalte sind in der Teilkaskoversicherung Höhen von 150 bis 300 Euro, in der Vollkaskoversicherung 300 bis 1000 Euro. Einige Versicherer bieten den Entfall des Selbstbehaltes an, wenn beispielsweise die Autoscheibe nach einem Steinschlag nicht ausgetauscht, sondern nur repariert wird.

6. Werkstattbindung

Ein Preisvorteil von bis zu 20 Prozent in der Kaskoversicherung lässt sich mit der Vereinbarung eines Werkstattsteuerungstarifs erzielen. Hier sind die Versicherten verpflichtet, im Schadensfall die Reparatur nach einem Unfall zwingend in einer vom Versicherer vorgegebenen Werkstatt durchzuführen. Zusätzliche Serviceleistungen rund um die Reparatur wie ein Hol- und Bringservice, ein Ersatzfahrzeug oder aber auch die Garantieverlängerung sind weitere Vergünstigungen, die diesen Tarif attraktiv erscheinen lassen.

Erfolgt trotz vereinbarter Werkstattbindung die Reparatur nicht in einer vom Versicherer vorgegebenen Werkstatt, reduzieren jedoch einige Versicherer die Erstattung auf pauschal 80 – 85 Prozent der erhöhten Reparaturkosten.

Tipp: Bei kreditfinanzierten oder geleasten Fahrzeugen gilt es zu prüfen, ob eine vertragliche Verpflichtung besteht, Reparaturen ausschließlich in vom Hersteller autorisierten Werkstätten durchführen zu lassen.  

7. Jährliche Kilometerfahrleistung

Vielfahrer haben rein statistisch ein größeres Risiko in einen Unfall verwickelt zu werden und zahlen daher auch höhere Prämien in der KFZ-Versicherung. Im Versicherungsvertrag wird eine Kilometerfahrleistung pro Jahr vereinbart, die der Fahrzeughalter realistisch kalkulieren und auch dokumentieren sollte. Typische Fahrleistungen pro Jahr sind

  • Gelegenheitsfahrer: Nutzung des Fahrzeugs für private Fahrten bis 6.000 Kilometer pro Jahr
  • Berufspendler: KFZ-Nutzung für den Weg zur Arbeit, 12.000 bis 15.000 Kilometer pro Jahr
  • Vielfahrer: Regelmäßige berufliche und private Fahrzeugnutzung bis 30.000 Kilometer pro Jahr

Tipp: Prüfen Sie jährlich die Anzahl der gefahrenen Kilometer und gleichen Sie die Zahl mit Ihren Versicherungsunterlagen ab. Gerade wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln oder in den Ruhestand gehen, lässt sich unter Umständen die Kilometerzahl reduzieren und Sie sparen Geld.

8. Fahrerkreis

Ein wichtiges Tarifmerkmal für die Höhe des Versicherungsbeitrags ist der Fahrerkreis, das heißt wie viele Fahrer mit dem versicherten Fahrzeug fahren dürfen. Ist der Fahrerkreis auf den Fahrzeughalter und einen Partner oder eine Partnerin beschränkt, bleibt der Beitrag stabil. Wenn das Fahrzeug eine unbeschränkte Nutzerzahl hat oder aber auch Fahrer unter 25 Jahren das Fahrzeug nutzen, steigt der Beitrag erheblich. Nutzen Fahranfänger das Familienauto verdoppelt sich der Beitrag unter Umständen sogar. Für Fahrer im Seniorenalter erhöhen sich die Versicherungsprämien aufgrund der erhöhten Schadensquoten leider ebenfalls kontinuierlich.  

Tipp: Bei vielen Versicherern ist ein „Zusatzfahrer“ kostenfrei oder gegen eine geringe Gebühr für ein paar Tage im Jahr, zum Beispiel für eine längere Urlaubsreise, erlaubt. Hier ist es ratsam, mit dem Versicherer telefonisch oder per Mail Rücksprache zu nehmen und sich dieses zeitlich begrenzte Sonderrecht auch schriftlich bestätigen zu lassen. Ansonsten können Sie die gemeldeten Fahrer wieder streichen lassen. Zieht zum Beispiel Ihr Kind in eine eigene Wohnung und nutzt das Fahrzeug nicht mehr, melden Sie dies der Versicherung.

9. Telematik-Tarife

Mittels Smartphone Apps oder anderer technischer Einrichtungen erfassen Versicherer das individuelle Fahrverhalten und Bewegungsmuster des Fahrzeugnutzers und belohnen in speziellen Telematik-Tarifen umsichtig und risikoarm fahrende Kund*innen mit einem Preisnachlass. Die Kriterien Beschleunigen, Bremsen, Geschwindigkeit, Kurven, Handy-Nutzung, Nacht und die Art der Straße werden erfasst und zur Bewertung der Fahrweise herangezogen. „Pay as you drive“ ist das Schlagwort, wobei für die Versicherten nicht immer eindeutig nachvollziehbar ist, wie sich die Rabatte für die Versicherungsprämie gestalten.

Für junge Fahrer mit hohen Versicherungskosten sind Telematik-Tarife jedoch durchaus überlegenswert, um die hohen Beiträge zu drücken.  

10. Kündigung und Versicherungswechsel

Regelmäßig im Herbst versenden die Versicherer die Prämienrechnungen für das neue Beitragsjahr. Und zu diesem Zeitpunkt beginnen auch die Werbekampagnen der Versicherer, die zur Jagd auf den günstigsten Tarif aufrufen. Bis einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kann die ordentliche Kündigung des Vertrages erfolgen. Wenn Kalenderjahr und Versicherungsjahr identisch sind, muss die Kündigung zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Nach einer Beitragsanpassung, ohne, dass sich die Leistung verbessert, besteht unabhängig vom ordentlichen Kündigungsrecht, ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung. Die Vertragskündigung empfiehlt sich sicherheitshalber aber erst, wenn ein Vertrag bei einem neuen Versicherer unter Dach und Fach ist.

Mittels verschiedener Vergleichsportale und unter Einbezug der Werte aus der neuen Prämienrechnung vom Altversicherer bezüglich Kaskoschutz, Typklasse, Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse und vereinbarter Selbstbehalte, lassen sich unkompliziert neue und günstigere Tarife finden.

Tipp: Auch Bestandskunden sollten regelmäßig alle zwei bis drei Jahre ihre Tarife mittels der Vergleichsportale überprüfen. Falls sich günstigere Prämien ergeben, kann man den bestehenden Versicherer mit den gefundenen günstigeren Alternativen konfrontieren und vielfach ohne Versichererwechsel einen preisgünstigen Tarif beim Altversicherer vereinbaren. Wer sich nicht informiert und aktiv wird, zahlt als Bestandskunde in der Regel mehr.