Versicherungen

13.04.2022

Faktencheck: Private Unfallversicherung

Ein Rutsch, ein Sturz und heftige Verletzungen. Jährlich passieren in Deutschland acht bis neun Millionen Unfälle, wovon die meisten glücklicherweise glimpflich ausgehen. Die private Unfallversicherung dient dazu, die Folgen schwerer Unfälle finanziell abzufedern. Sie gilt weltweit und 24 Stunden am Tag und sollte ab einem Prozent Invalidität leisten. Allerdings zahlen die Versicherer nur unter eng gesteckten Bedingungen. Was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Faktencheck: Private UnfallversicherungFoto: © rachid amrous - stock.adobe.com

Unfall ist nicht gleich Unfall

Erleiden Sie einen Unfall, egal ob zu Hause oder in der Freizeit, welcher Sie dauerhaft schädigt, zahlt eine leistungsstarke Unfallversicherung einen größeren Geldbetrag aus. Das ist hilfreich, wenn Sie wegen des Unfalls beispielsweise ein spezielles Auto kaufen oder Haus bzw. Wohnung behindertengerecht umbauen müssen. Doch das Geld gibt es nicht pauschal bei jedem Unfall.
Für Versicherer liegt ein Unfall vor, wenn eine versicherte Person durch ein plötzlich von außen unfreiwillig auf ihren Körper einwirkendes Ereignis eine körperliche Schädigung erleidet. 
Dadurch zeigt sich: Unfall ist nicht gleich Unfall. Wer Geld von seiner Versicherung beansprucht, muss unerwartet, unabwendbar oder unentrinnbar geschädigt werden. Schleichende Verletzungen schließen die Versicherer damit aus. Zusätzlich braucht es die Einwirkung von außen, durch chemische, elektrische oder mechanische Vorgänge, beispielsweise Zusammenstöße oder herabfallende Objekte. Krankheiten sind damit ebenfalls ausgeschlossen. Eine weitere Voraussetzung: Ein unfreiwilliges Ereignis als Folge menschlichen Handelns oder eines Naturereignisses. Was absichtliches Selbstverletzen oder Selbsttöten ausschließt. 

Als erweiterter Unfall gilt nach den Musterbedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2020) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung verletzt. Dies bezeichnet eine Bewegung, die den normalen, tagtäglichen Muskeleinsatz des Versicherten übersteigt. Unter bestimmten Bedingungen gelten ebenfalls als Unfall, die Vergiftung durch Gase oder Dämpfe sowie Gesundheitsschädigungen durch Unfälle unter Wasser. Darüber hinaus lassen sich in leistungsstarken Policen weitere dauerhafte Schädigungen über Klauseln mitversichern, wie beispielsweise:

  • Zeckenbiss: FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) oder Borreliose bewirken eine infektionsbedingte Invalidität
  • Eigenbewegung: Beispielsweise eine unbeabsichtigte, selbsthervorgerufene Verrenkung
  • Bewusstseinsstörungen: Unfälle z. B. durch Ohnmacht infolge von Diabetes („Zuckerschock“), Herzinfarkt, Schlaganfall oder Medikamente
  • Unfälle unter Alkoholeinfluss: In einem KFZ oder auf dem Fahrrad gegebenenfalls bis zur vertraglich vereinbarten Promillegrenze
  • Dauerhafte Invalidität durch eine erlittene Vergiftung

Tipp: Je bessere Versicherungsbedingungen bzw. je mehr Klauseln mitversichert sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass im Ernstfall eine Leistung fließt. 

Versicherung leistet nur bei dauerhafter Schädigung

Entgegen der weit verbreiteten Vorstellung von einem Unfall, leisten Versicherer nur, wenn beim Verunfallten eine dauerhafte Beeinträchtigung (körperlich oder geistig), also eine Invalidität bleibt. Damit fallen die allermeisten Alltagsunfälle, wie Schnitt-, Quetsch- oder Stoßverletzungen sowie voll ausgeheilte Knochenbrüche in der Regel aus dem Leistungsbereich heraus. 

Genau hier liegt das Problem, wenn betroffene Verbraucher*innen die Leistungsverweigerung ihres Unfallversicherers bemängeln. Ein noch so schwerer Verkehrsunfall, z. B. mit langem Krankenhausaufenthalt und anschließender Reha-Maßnahme, bewirkt nicht unbedingt eine Geldleistung aus der Versicherung. Konnten Ärzte, Physiotherapeuten & Co. den verunfallten Patienten vollständig heilen, dann liegt erfreulicherweise keine Invalidität vor. Folglich leistet die Unfallversicherung nicht.

Eine Unfallversicherung leistet nur, wenn die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Unfall gemäß Definition, zuzüglich bedingungsgemäßer Erweiterungen
  2. Dauerhafte Invalidität, aus Unfall resultierend
  3. Unfallursache ist bedingungsgemäß nicht ausgeschlossen 
  4. Vereinbarte Meldefristen wurden eingehalten

Verunfallte sind ihrem Versicherer gegenüber in der Beweispflicht. In der Regel bleiben 15 Monate Zeit, um die unfallbedingte Invalidität anhand von Gutachten, Arztbriefen und Attesten durch behandelnde Ärzte feststellen zu lassen, gegenüber dem Versicherer nachzuweisen und bei ihm geltend zu machen. 

Tipp: Vorschäden werden, üblicherweise ab einem Mitwirkungsanteil von 25 Prozent, angerechnet. Dies kann zu empfindlichen Kürzungen der Versicherungsleistung führen. Neuere Versicherungsbedingungen weichen hiervon gegebenenfalls positiv ab.

Grundsätzlich von einer Leistung ausgeschlossen sind nachfolgende Unfallursachen: Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, Atomenergie und Strahlen, Folgen einer Heilbehandlung, Unfälle mit Luftfahrzeugen sowie die Teilnahme an Rennveranstaltungen.

So funktioniert die Unfallversicherung

Wählen Sie die Versicherungssumme hoch genug, um im Ernstfall ein Haus barrierefrei umbauen zu können. Als Richtmarke kann, abhängig vom Alter des Versicherten, das vier- bis sechsfache Bruttojahreseinkommen dienen. Eine etwaige Leistung bestimmt sich rechnerisch neben der Versicherungssumme anhand der beiden „Instrumente“ Gliedertaxe (Bestimmung des Invaliditätsgrads) und Progression (Faktor zur Vervielfachung der Leistung) bestimmt.

Gliedertaxe – Beeinträchtigungsgrad ermitteln

Für die Bestimmung des jeweiligen Invaliditätsgrades verwenden Versicherer die sogenannte Gliedertaxe. Das ist eine Zuordnung von Körperteilen und bestimmten Prozentsätzen. Anhand der Gliedertaxe ermittelt der Versicherer, welchen Beeinträchtigungsgrad er bei Verlust oder vollständiger Funktionsuntüchtigkeit eines Körperteils anerkennt. Gemäß der Gliedertaxe in den Musterbedingungen des GDV (vgl. Tabelle 1), beispielsweise linker Arm 70 Prozent, rechter Daumen 20 Prozent und linkes Auge 50 Prozent. Aus dem Gesamtwert, maximal 100 Prozent, bemisst der Versicherer dann die Auszahlungssumme.

Tipp: Die Gliedertaxen verschiedener Versicherer sowie Tarife desselben Anbieters können sich voneinander unterscheiden. So ergeben sich bei verschiedenen Anbietern bzw. Tarifen beim Verlust z. B. eines Beines unterschiedliche Auszahlungssummen.
 

Beispiel einer Gliedertaxe

Arm

70%

Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks

65%

Arm unterhalb des Ellenbogengelenks

60%

Hand

55%

Daumen

20%

Zeigefinger

10%

Bein über der Mitte des Oberschenkels

70%

Bein bis zur Mitte des Oberschenkels

60%

Bein bis unterhalb des Knies

50%

Bein bis zur Mitte des Unterschenkels

45%

Auge

50%

Gehör auf einem Ohr

30%

Geruchssinn

10%

Geschmackssinn

5%

Quelle: GDV – Auszug einer Gliedertaxe


Für Berufsgruppen, deren Berufsausübung in besonderem Maße von bestimmten Körperteilen (z. B. Hände) abhängt, wie Chirurgen oder Musiker, gibt es spezielle Tarife mit verbesserten Gliedertaxen.

Sinnvoll: Unfallverssicherung mit Progressionssatz 

Bei Unfallversicherungen mit einem Progressionssatz haben Versicherte die Möglichkeit, sich ein Vielfaches der versicherten Grundsumme zu sichern. Es empfiehlt sich eine Progression von 500 Prozent bei Vollinvalidität zu vereinbaren. Das bedeutet, dass ein Versicherter bei einer versicherten Grundsumme von 100.000 Euro und einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent eine Summe von 500.000 Euro ausgezahlt bekommt. Vollständig beeinträchtigt ist beispielsweise wer erblindet oder beide Beine verliert. Die Auszahlung bei Vollinvalidität ergibt sich aus der festgelegten Grundsumme multipliziert mit dem Progressionsfaktor (hier fünf) des Tarifs. Solch eine Police gibt es bereits für etwa 100 Euro pro Jahr.

Tipp: Gleichartige Progressionen, z. B. P500, unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer und von Tarif zu Tarif. Der Verlauf der Auszahlungssumme kann zwischen null und 100 Prozent unterschiedlich stark ansteigen und dementsprechend die Leistung, beispielsweise bei 75 Prozent Invaliditätsgrad, jeweils unterschiedlich hoch sein. 

Todesfall über Risikolebensversicherung absichern

Das Todesfallrisiko, das heißt die Absicherung von Angehörigen, sollte grundsätzlich über eine Risikolebensversicherung erfolgen. Eine Mitversicherung bis zur Höhe von beispielsweise 10.000 Euro ist gegebenenfalls dennoch sinnvoll. Bei langwierigen Heilprozessen, ohne Möglichkeit den Grad einer dauerhaften Beeinträchtigung zu bestimmen, gibt es in den ersten 12 Monaten nach dem Unfallereignis keine Invaliditätsentschädigung. Betroffene haben jedoch die Möglichkeit, eine Vorauszahlung auf die fällig werdende Leistung als Überbrückungsgeld bis zur Höhe der vereinbarten Todesfallsumme zu beanspruchen.

Rente über Berufsunfähigkeitsversicherung absichern

Eine Rente ist eine regelmäßige Zahlung ohne Gegenleistung und dient der Finanzierung des Lebensunterhalts. Wenn es um die Absicherung von Einkommen geht, dann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorzuziehen. Die leistet auch bei krankheitsbedingtem Ausfall und nicht nur nach einem Unfall. Außerdem erhält eine unfallbedingte Rentenzahlung nur, wer einen Invaliditätsgrad von 50 Prozent erlitten hat. Statistisch ziehen jedoch 80 Prozent aller Unfälle lediglich einen Invaliditätsgrad von null bis 20 Prozent nach sich. Bei Kindern, die über keinerlei finanzielle Absicherung verfügen, ist diese Ergänzung allerdings gegebenenfalls sinnvoll. Allerdings ist es empfehlenswert, hier auch eine ausreichend hohe Rente zu versichern, von der das Kind später seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Monatsrenten von 300 oder 500 Euro kosten nur zusätzlichen Beitrag und reichen im Versicherungsfall niemals aus.

Krankenhaustagegeld versus Krankentagegeld

Der Einschluss eines Krankenhaustagegeldes ist wenig empfehlenswert. Schließlich fließt hier nur bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt eine Geldleistung. Sinnvoller ist der Abschluss eines, von der Unfallversicherung losgelösten, Krankentagegeldes (KTG). Hier werden Leistungen im Krankheitsfall, auch ohne Unfallbeteiligung oder Klinikaufenthalt, fällig.

Unfallversicherungstarife für Senioren und Kinder

Für Senioren, die sich nach einem Unfall nicht (mehr) selbst versorgen können und auch keine helfenden Verwandten oder Freunde haben, ist eine Unfallversicherung mit Assistance-Leistungen (Organisation von Hausnotruf, Haushaltshilfe u.v.m.) hilfreich. Auch für Kinder, die besonders unfallgefährdet sind, gibt es gesonderte Unfallversicherungen. Wobei eine Kinder-Invaliditätsversicherung, die auch krankheitsbedingte Beeinträchtigungen einschließt, zu empfehlen ist.

Verträge mit Beitragsrückgewähr

Das Versprechen: Rückzahlung der gezahlten Versicherungsbeiträge. Das Problem: Die Versicherten sparen diese Rückzahlung über die bezahlten Beiträge im Laufe der Zeit selbst an. So funktioniert es: Die Versicherung hat zwei Geldtöpfe in welche die Beiträge fließen. 1. Risikotopf (Unfallschutz) und 2. Spartopf (Ansparen der Beiträge). Die Beiträge fürs Sparen fließen in eine Kapitallebensversicherung. Aus dieser wird dann zum Laufzeitende das angesparte Kapital inkl. Zinsen für die Beitragsrückgewähr entnommen.

Die Versicherungsbeiträge für diese Tarife sind hoch. Eine Kapitallebensversicherung ist teuer und weder transparent noch ertragreich. Risiko- und Sparprozess verfolgen unterschiedliche Ziele, deshalb sollten sie immer getrennt voneinander sein. Wenn Sie Geld sparen wollen, dann tun Sie dies mit einem reinen Sparprodukt und nicht mit einem unrentablen und teuren Unfallversicherungsvertrag.

Antrag zum Abschluss einer Unfallversicherung

Fragen zum Gesundheitszustand sind stets vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, sonst geht der Versicherungsschutz gegebenenfalls verloren.

Eingruppierung in richtige Gefahrengruppe

  1. Gefahrengruppe A
    Risiken mit einem geringen Unfallrisiko, das sind Personen, die verwaltend oder kaufmännisch tätig sind. Meist auch Frauen.
  2. Gefahrengruppe B
    Personen, die körperlich oder handwerklich arbeiten, meist mit höherem Beitrag.
  3. Gefahrengruppe K
    Kinder (nach Abschluss der Schule bzw. bei Volljährigkeit sollte der Versicherer informiert werden, damit er die versicherte Person entsprechend neu eingruppiert).

Die Versicherer regeln unterschiedlich wie sie Berufe einordnen oder komplett ablehnen. Der Beitrag richtet sich unter anderem nach dem zu versichernden Risiko. Deshalb sind Versicherte verpflichtet, dem Versicherer Änderungen der beruflichen Tätigkeit oder die Aufnahme von risikoerhöhenden Hobbies unverzüglich zu melden.

Fazit: Gründliches Vergleichen lohnt sich

Fragen Sie sich vor Abschluss einer Unfallversicherung generell, ob diese Versicherung die (einzig) Richtige für Sie ist. Sie ist eine typische Kann-, aber keinesfalls eine Muss-Versicherung. Der Verlust des Lebensunterhalts (Arbeitskraft) lässt sich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich besser absichern. Die leistet nicht nur bei Unfall, sondern auch bei Krankheit. Darüber hinaus ist zusätzlich auch der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung gegebenenfalls sinnvoll. Besonders lohnt sie sich für Selbstständige ohne Zugriff auf Krankengeld einer gesetzlichen Krankenkasse oder für Arbeitnehmer mit einem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

Die Bedingungen der Unfallversicherung haben sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Versicherte, die schon sehr lange unfallversichert sind, sollten ihren Vertrag prüfen und gegebenenfalls einen (versicherungsinternen) Wechsel anstreben. Damit sparen sie gegebenenfalls bares Geld und haben die Möglichkeit, das Leistungsspektrum zu erweitern und im Schadensfall eine höhere Leistung zu erzielen.

Aber auch Verbraucher*innen, die neu abschließen wollen, profitieren von einem umfangreichen Vergleich bezüglich der Leistungen und des Preises. Lassen Sie sich unabhängig beraten, beispielsweise in einer unserer bayernweit 15 Beratungsstellen oder per Video-Beratung ganz bequem von zu Hause aus. Weitere Informationen zu Finanz- und Versicherungen finden Sie außerdem in unserem VSB-Finanzkompass.