Versicherungen

29.09.2017, Rentner müssen Prüfung selbst beantragen

Gesetzliche Krankenversicherung: Besserung der 9/10 Regel

Laut der alten 9/10 Regelung durften nur diejenigen Ruheständler Pflichtmitglied in der günstigen gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner (KVdR) werden, die in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens mindestens zu 90% gesetzlich krankenversichert waren. Rund 520.000 Rentner, die diese Voraussetzung nicht erfüllt haben, konnten sich nur für viel höhere Beiträge freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern, darunter viele Frauen, die Kinder erzogen haben oder privat krankenversichert Selbstständige. Seit dem 1. August 2017 können Erziehungszeiten von drei Jahren für jedes Kind auf die Mitgliedszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet werden. Die Neuberechnung gilt sowohl für Bestands-, als auch für Neurentner. Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten kann sogar jedem Elternteil zugeordnet werden, auch Adoptiv- bzw. Pflegeltern.

Eine Pflicht zur Prüfung von Amts wegen besteht nicht, die Krankenkasse nimmt keine Prüfung der Versicherungspflicht unter den neuen rechtlichen Bedingungen vor. Die Kassen sind nur angehalten, ihre Mitglieder z.B. in Mitgliederzeitschriften oder auf ihren Internetseiten auf die Änderung aufmerksam zu machen. „Versicherte sollten selbst aktiv auf die Krankenkasse zugehen und eine Prüfung beantragen“, empfiehlt Finanzexpertin Jasmin Burger vom VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).  Die Prüfung lohnt sich in jedem Fall, damit kann der Versicherte auf Dauer hohe Beiträge sparen.

Informationen hierzu erhalten Verbraucher in der VSB-Beratungsstelle Augsburg.