Versicherungen

04.06.2024

Immobilien gegen Unwetterkatastrophen absichern

Naturereignisse wie Starkregen und Überschwemmungen nehmen zu. Die aktuellen Ereignisse zeigen deutlich, dass hierdurch häufig elementare, existenzbedrohende Schäden an Immobilien entstehen. Hauseigentümer sind mehr denn je in der Pflicht, eigenverantwortlich für den passenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der VerbraucherService Bayern fordert von der Politik Unterstützung durch eine allgemeingültige Verpflichtung, Wohngebäude gegen Elementarrisiken zu versichern.

Haus nach Unwetterereignis überschwemmt.© iStock.com/vicnt
Naturereignisse wie Starkregen und Überschwemmungen nehmen zu. Lassen Sie prüfen, ob bei Ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung eine Lücke besteht.

In Bayern besaßen laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) im Jahr 2022 bisher nur 45 Prozent der Immobilienbesitzer eine Elementarschadenversicherung. Die meisten Verbraucher*innen unterschätzen den grundsätzlichen Bedarf dieser Absicherung, da immer noch die weitverbreitete Meinung herrscht, dass der Schutz gegen Elementarschäden nur für Häuser sinnvoll ist, die in der Nähe eines Gewässers stehen. Dies erweist sich leider als fataler Trugschluss, denn die statistischen Zahlen belegen, dass die große Mehrzahl der Überschwemmungsschäden durch Starkregen entstehen und nicht durch über die Ufer tretende Bäche und Flüsse.

Elementarschadenversicherung – Gefahrenzone bestimmt den Preis

Wie teuer ein Schutz gegen Elementarschäden ist, hängt derzeit vom Einzelfall ab. Das Geld ist in jedem Fall gut investiert, da eindringendes Wasser und Schlamm gravierende Schäden verursachen. Die finanziellen Folgen belaufen sind dabei nicht selten in fünfstelliger oder gar sechsstelliger Höhe.

Je nach Lage und Risikobewertung unterscheidet sich der Preis für den Schutz gegen elementare Gefahren. Die Versicherer teilen die Risikogebiete in vier Gefahrenzonen ein. Je nachdem, in welcher Zone sich das Haus befindet, gestaltet sich die Beitragshöhe.

Welche Versicherung zahlt bei welchen Naturgefahren?

Lesen Sie Ihre bestehenden Verträge von Gebäude- und Hausratversicherung genau durch. Welche Gefahren tatsächlich über diese abgesichert sind, finden sich, einzeln aufgelistet, unter der Rubrik „versicherte Gefahren“. Überschwemmungen durch Ausuferung von Gewässern oder durch Starkregenereignisse, Rückstauschäden sowie die Folgen von Schneedruck gehören gesondert über eine Elementarschadenversicherung versichert, da Gebäude- und Hausratversicherung in der Regel nur bei Feuer, Blitzschlag, Hagel / Sturm, Leitungswasserschäden und Einbruchdiebstahl aufkommen. Zusammenfassend sichert die Elementarschadenversicherung folgende Risiken ab:
 


Wann mit der Versicherung starten?

Beim Neubau werden Sie, sofern sich dieser komplett oder teilweise per Darlehen finanziert, von der Bank verpflichtet, eine Gebäudeversicherung für die Risiken Feuer, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel abzuschließen. Bei Eigenfinanzierung des Neubaus liegt es an jedem selbst, ob und wie er das Haus versichert. Eine Wohngebäudeversicherungspflicht per Gesetz besteht bis dato nicht.

Beim Erwerb eines gebrauchten Hauses hat der neue Eigentümer kraft Gesetzes die bisher bestehenden Gebäudeversicherungen zu übernehmen, so dass keine Lücke des Versicherungsschutzes entsteht. Prüfen Sie hier genau, welche Risiken für das Objekt abgeschlossen wurden. Eventuell besitzt der bisherige Eigentümer nur eine reine Gebäudefeuerversicherung. Weitere Risiken wie Sturm, Hagel und Elementarschäden können Sie jederzeit nachrüsten.

Bestehende Verträge prüfen und Bedarf ermitteln

Lassen Sie prüfen, ob bei Ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung eine Lücke besteht. Informieren Sie sich rechtzeitig, denn wenn der Schaden erst eingetreten ist, sind die Kosten groß und die Aufnahme dieser Risiken beim Versicherer nicht mehr möglich.

Lassen Sie sich zu folgenden Fragen beraten:

  • Welche Risiken sind in der Gebäude- und Hausratversicherung sinnvoll?
  • Was kostet die jeweilige Versicherung?
  • Welche Paketvarianten gibt es und welche Variante ist für meine Situation sinnvoll?
  • Ist es sinnvoll die Prämie durch einen Selbstbehalt zu mindern?
  • Stimmt die ermittelte Gebäudesumme überhaupt noch?

Neben der persönlichen Beratung in den bayernweit 15 Beratungsstellen des VerbraucherService Bayern oder per Videoberatung, informiert Sie auch der VSB-Finanzkompass zu diesem wichtigen Thema.