Versicherungen

04.03.2025, Endgültiges Insolvenzverfahren der Element Insurance AG eröffnet

Insolvenz der Element Insurance AG – Tipps für Betroffene

Ende 2024 hat der digitale Versicherer Element Insurance AG die Aufsichtsbehörde über seine finanzielle Schieflage informiert. Nun hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg das endgültige Insolvenzverfahren gegen den Versicherer eröffnet. Was das für betroffene Verbraucher*innen bedeutet, lesen Sie hier.

Insolvenz der Element Insurance AG – Tipps für Betroffene© Janina_PLD - stock.adobe.com
Prüfen Sie aktiv in Ihren Versicherungsunterlagen, ob die Element Insurance AG Ihr Risikoträger ist.

In erster Linie wirkt sich die Insolvenz vor allem auf aktuell laufende Schadenfälle aus. Betroffene Verbraucher*innen können ihre Ansprüche nun beim Insolvenzverwalter anmelden. Diese werden dann auch gegenüber anderen Gläubigerforderungen vorrangig behandelt, jedoch kann es sein, dass das Sicherungsvermögen zur kompletten Regulierung aller Schäden nicht ausreicht. Das kann in der Folge dazu führen, dass Kunden gegebenenfalls nur eine Quotelung, also eine anteilige Leistungserbringung, erhalten.

Welche Verbraucher*innen sind betroffen?

Zahlreiche Verbraucher*innen wissen gar nicht, dass Element Insurance ihr Vertragspartner ist, da der Sachversicherer in erster Linie als sogenannter White-Label-Anbieter über Kooperationspartner wie Autoprotect, Asspario, Die Bayerische, Direkt-AS, Friday, Hepster, Manufaktur Augsburg, Panda und Schutzgarant vertrieben wird. Diese müssen ihre Kunden nun über die Insolvenz des Risikoträgers informieren. Der VerbraucherService Bayern rät Verbraucher*innen nachzusehen, ob Element auch der Risikoträger ihres Vertrags ist. Dieser muss immer in den Vertragsunterlagen ausgewiesen werden.

Was sollen betroffene Verbraucher*innen jetzt tun?

Der Insolvenzverwalter und ein Teil der Kooperationspartner prüfen derzeit, ob sich die bestehenden Policen auf eine solvente Versicherungsgesellschaft übertragen lassen. Falls dies nicht gelingt, enden die Verträge zum 01. April 2025 automatisch. Daher ist es ratsam für Verbraucher*innen, die von der Insolvenz betroffen sind, sich nun um einen adäquaten neuen Versicherungsschutz zu bemühen.