Versicherungen
23.01.2025
Insolvenz der Element Insurance AG – Tipps für Betroffene
Ende 2024 hat der digitale Versicherer Element Insurance AG die Aufsichtsbehörde über seine finanzielle Schieflage informiert. Im Januar dieses Jahres hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das vorläufige Insolvenzverfahren gegen den Versicherer eröffnet. Was das für betroffene Verbraucher*innen bedeutet, lesen Sie hier.

In erster Linie wirkt sich die Insolvenz nur auf aktuell laufende und künftige Schadenfälle aus. Da das Insolvenzverfahren das Vermögen des Versicherers schützt, werden Zahlungen an Versicherte vorerst gestoppt. Das kann in der Folge dazu führen, dass Kunden nicht ihre kompletten Schäden reguliert bekommen, sondern gegebenenfalls nur eine Quotelung, also eine anteilige Leistungserbringung, erhalten.
Welche Verbraucher*innen sind betroffen?
Zahlreiche Verbraucher*innen wissen gar nicht, dass Element Insurance ihr Vertragspartner ist, da der Sachversicherer in erster Linie über Kooperationspartner wie die Bayerische, die DEMA oder Manufaktur Augsburg vertrieben wird. Diese müssen ihre Kunden grundsätzlich über die Insolvenz des Risikoträgers informieren, allerdings erst, wenn das endgültige Verfahren eröffnet wird. Der VerbraucherService Bayern rät, aktiv zu klären, ob Verbraucher*innen von der Insolvenz betroffen sind. Der Risikoträger der Versicherung steht immer in den Vertragsunterlagen.
Was sollen betroffene Verbraucher*innen jetzt tun?
Für betroffene Verbraucher*innen besteht aufgrund der Insolvenz kein Sonderkündigungsrecht. Zunächst laufen die Verträge der Element Insurance unverändert weiter. Der vorläufige Insolvenzverwalter und ein Teil der Kooperationspartner prüfen derzeit, ob sich die bestehenden Policen auf eine solvente Versicherungsgesellschaft übertragen lassen. Falls dies nicht gelingt, enden die Verträge innerhalb eines Monats nach Eröffnung des endgültigen Verfahrens automatisch. Daher ist es ratsam für Verbraucher*innen, die von der Insolvenz betroffen sind, sich bereits jetzt um einen adäquaten neuen Versicherungsschutz zu bemühen.