Versicherungen

17.12.2018, Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

Krankenversicherungsbeiträge schmälern die Betriebsrente

Viele Menschen sorgen über die Säule der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) finanziell für das Alter zusätzlich vor. Die Finanzierung erfolgt entweder über Zuschüsse des Arbeitgebers, durch die Einzahlung eigener Gehaltsbestandteile der Beschäftigten (Gehaltsumwandlung) oder aus beiden Quellen. Häufig stellen die Anbieter im Vorfeld die Vorteile der bAV in den Vordergrund: Die Befreiung von der Einkommensteuer und den Sozialabgaben für die während der Ansparzeit eingezahlten Beiträge in die bAV. Verbraucherinnen und Verbraucher übersehen dabei oftmals, dass aufgrund der geringeren Beiträge in die gesetzliche Rente daraus auch weniger Ansprüche entstehen. Im Ruhestand unterliegen Auszahlungen aus der bAV in der Regel der vollen Einkommensbesteuerung und der Beitragspflicht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dies verursacht in der Rentenzeit eine gravierende Rentabilitätseinbuße der bAV.

Krankenversicherungsbeiträge schmälern die BetriebsrenteFoto: © marcus_hofmann - Fotolia.com

Wer zahlt Krankenversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente?

Grundsätzlich sind alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetzesgrundlage:  § 229 des V. Sozialgesetzbuch) verpflichtet, auf ihre Vorsorgeleistungen (z. B. betriebliche Altersrente) Beiträge zu zahlen. Und zwar entsprechend dem Beitragssatz ihrer Krankenversicherungs- und Pflegeversicherung. Für Versicherte einer privaten Krankenvollversicherung (PKV) fallen wegen der bAV keine zusätzlichen Versicherungsbeiträge an, da sich Beiträge der PKV nicht nach dem Einkommen berechnet.

Welcher Beitragssatz fällt auf die Betriebsrente an?

Im Bundesdurchschnitt erheben die Krankenkassen einen Beitragssatz von 15,8 Prozent. Zusätzlich fällt der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung mit 2,55 Prozent für Rentner mit Kindern bzw. 2,8 Prozent für Rentner ohne Kinder an. Daraus ergeben sich Beitragsätze von mindestens 18,35 Prozent.

Wie berechnen sich die Kassenbeiträge bei einer einmaligen Auszahlung der bAV?

Auch einmalige Leistungen einer bAV, wie etwa die einmalige Kapitalauszahlung einer Direktversicherung, unterliegen der Beitragspflicht. Als Bemessungsgrundlage des Beitragssatzes der Krankenkasse und der Pflegeversicherung werden 1/120 der Leistungen als monatlicher Zahlbetrag für den Beitragssatz angesetzt. Die sich daraus ergebenden Zusatzbeiträge sind längstens 120 Monate (zehn Jahre) zu zahlen.

Haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, die Kassenbeiträge einmalig zu zahlen und gibt es darauf einen Rabatt?

Eine einmalige Zahlung der Zusatzbeiträge und eine eventuelle Ermäßigung sieht das Gesetz leider nicht vor. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass die Krankenkasse wegen der Beitragsbemessungsgrenze dann unter Umständen nur einen Teil der Kassenbeiträge einziehen.

Stimmt es, dass wegen einer „Bagatellgrenze“ auf kleine Betriebsrenten keine Kassenbeiträge zu zahlen sind?

Ja - auch wenn im Gesetzestext die Bezeichnung Bagatellgrenze nicht verwendet wird. Laut dem Gesetz (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 SGB V) ist diese Grenze auf ein Zwanzigstel des Durchschnittsentgelts der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr (2016) festgelegt und entspricht 2018 einer monatlichen Rentenhöhe der Direktversicherung von 152,25 Euro. Besteht außer den Versorgungsbezügen der bAV allerdings noch ein Arbeitseinkommen, so ist dieses als weitere Bemessungsgrundlage bei der „Bagatellgrenze“ zu berücksichtigen.

Gilt die Bagatellgrenze auch für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Grenze bezieht sich im Gesetz ausdrücklich (nur) auf pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.  An anderer Stelle im Text (§ 240, SGB V) wird die Bemessungsgrundlage der Beitragssätze für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sogar noch viel umfangreicher definiert. So sind außer den Versorgungsbezüge und der gesetzlichen Rente auch noch eventuell vorhandene Zinserträge und die Mieterträge eigener Immobilien als Bemessungsgrundlage für den Beitragssatz heranzuziehen.

Zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher auch auf eine bAV, die sie nach einem Arbeitgeberwechsel weiter aus bereits versteuerten Einkommen privat besparen, im Alter Beiträge?

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 1924/07) fallen für den Anteil der Altersvorsorge, die der Versicherten privat weiterführt und zahlt, im Ruhestand keine Kassenbeiträge an. Voraussetzung: Die Police wurde auf den Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer umgeschrieben. Für den Leistungsanteil der bAV, also während der Zeit, als der Arbeitgeber Versicherungsnehmer war, haben Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings im Ruhestand Beiträge zu zahlen.

Rechnet sich eine bAV generell nicht, da auf die Leistungen im Ruhestand Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen sind?

Ob sich die bAV rechnet, hängt von vielfältigen Faktoren, wie etwa Ihrem Steuersatz während der Ein- und Auszahlphase, der Höhe eines eventuellen Arbeitgeberzuschusses sowie der Eigenrentabilität des Vorsorgeproduktes, ab. Es empfiehlt sich daher, sich umfassend und kompetent von einem neutralen Experten beraten zu lassen.