Versicherungen

27.11.2014

Neues Prämienmodell in der Krankenversicherung – ein Spiel mit dem Feuer?

Als erster großer Versicherer plant die Generali Versicherungsgruppe die Einführung eines Belohnungsmodells im Bereich der privaten Krankenversicherung. Kunden, die gesund leben und dies dem Versicherer nachweisen, sollen z.B. über Gutscheine und Prämien bis hin zu Rabatten belohnt werden –  die Kontrolle des Lebensstils der Kunden soll über ein App erfolgen - wollen wir das wirklich?

Neues Prämienmodell in der Krankenversicherung – ein Spiel mit dem Feuer?Foto: © lzf - Fotolia.com

Auf den ersten Blick hat die Idee einen gewissen Charme: Versicherungskunden die regelmäßig Sport treiben, ein Fitnessstudio besuchen oder sich gesund ernähren, werden günstiger versichert als Kunden, die vergleichsweise „ungesund“ leben.

Dokumentieren können Kunden ihren „gesunden“ Lebensstil über eine App. Die von der App gespeicherten Daten werden an den Versicherer gesendet und können von diesem ausgewertet werden.

 

Der VerbraucherService Bayern lehnt dieses Geschäftsmodell aus folgenden Gründen ab:

1.
Zum einen wird das Solidaritätsprinzip ausgehebelt – Grundprinzip einer Versicherung ist es eine Vielzahl von Versicherungsnehmern mit individuell unterschiedlichen Risiken zum gleichen „Preis“ zur versichern. Über die große Anzahl der Versicherten lässt sich das durchschnittliche Risiko eines Schadenseintritts für den Versicherer gut kalkulieren („ausmitteln“), so dass jeder Versicherungsnehmer trotz eines individuell unterschiedlichen Risikos zum selben Preis versichert werden kann. Bei der Vergabe von „Belohnungen“ aufgrund eines individuellen Verhaltens wäre dieses Prinzip ein Stück weit ausgehebelt.

2.
Gerade in der Krankenversicherung findet die „Bewertung“ des Versicherungsnehmers nur bei Vertragsschluss statt. Wer bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen oder massives Übergewicht hat oder auch raucht, zahlt mehr. Spätere Änderungen der gesundheitlichen Situation spielen für die Kosten der Versicherung aber keine Rolle mehr. Wer nach Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrages zu rauchen beginnt oder stark zunimmt, muss sich keine Sorgen darüber machen, dass sein Tarif teurer wird.

Wenn Krankenversicherer ihre Kunden künftig dauerüberwachen und Belohnungen für ein – nach Auffassung des Versicherers – lobenswertes Verhalten verteilen, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass diejenigen Versicherungsnehmer, die sich nicht den Vorstellungen des Versicherers entsprechend verhalten, bestraft werden. Dies führt spätestens dann, wenn die verteilten Belohnungen über einen bloßen kleinen Anreiz hinausgehen und einen echten spürbaren finanziellen Vorteil bringen eben doch dazu, dass die übrigen Versicherungsnehmer benachteiligt werden.

Aus Sicht des VerbraucherService Bayern steht zu befürchten, dass Versicherer dazu übergehen, vergleichsweise teure Ausgangstarife anzubieten, die sich aber mit einem dem Versicherer genehmen und vom Versicherer überwachten Verhalten nachträglich verbilligen lassen.

Im Ergebnis können dann gesundheitliche Veränderungen nach Abschluss des Versicherungsvertrages eben doch zu einem teureren Tarif führen. Wer aufhört in ein Fitnessstudio zu gehen wird hierfür nicht mehr belohnt und zahlt mehr. Wer sich (nach Auffassung des Versicherers!) nicht mehr gesund ernährt, zahlt mehr, etc.

3.
Ebenfalls und ganz besonders kritisch ist zu sehen, dass Versicherungsnehmer, die nicht bereit sind, ihre persönlichen Gesundheitsdaten via App vollautomatisch an ihren Versicherer zu übermitteln, faktisch nicht die Möglichkeit haben werden, entsprechende Vergünstigungen / Belohnungen zu erhalten.

Versicherungsnehmer, die also eigentlich sämtliche Voraussetzungen für einen besonders günstigen Tarif erfüllen, würden diesen allein deswegen nicht erhalten, weil sie ihre persönlichen Gesundheitsdaten nicht an ihren Versicherer übermitteln möchten.

Der VerbraucherService Bayern sieht eine große Gefahr, dass Versicherungsnehmer aus finanziellen Erwägungen heraus über kurz oder lang in eine Totalüberwachung ihres Gesundheitszustandes seitens ihres (Kranken-)Versicherers einwilligen. Diejenigen, die mit einer Weitergabe solch persönlicher Daten nicht einverstanden sind, hätten monetäre Nachteile zu befürchten.

4.
Kontrollieren, was mit ihren persönlichen Daten passiert, können Versicherungsnehmer nicht. Versicherungsnehmer haben keine Möglichkeit zu prüfen, wo ihre Daten gespeichert, wie diese gesichert sind und wer auf diese Zugriff hat.

Vor diesem Hintergrund stemmt sich der VerbraucherService Bayern nicht nur gegen das Sammeln einer Vielzahl persönlicher Daten durch Versicherungsunternehmen.

Darüberhinaus steht der VerbraucherService gegen jedwede Aufweichung des geltenden Datenschutzes und wehrt sich beispielsweise gegen eine Einteilung von persönlichen Daten in „schutzwürdige“ und „weniger schutzwürdige“ Daten, wie im Rahmen der derzeit geplanten Datenschutzgrundverordnung der EU. Aus Sicht des VerbraucherService Bayern sind sämtliche persönlichen Daten grundsätzlich schutzwürdig.