Versicherungen

16.12.2022

Podcastfolge: Arbeitskraftabsicherung

Die meisten Menschen bestreiten ihren Lebensunterhalt durch ihr Arbeitseinkommen und sind darauf angewiesen. Ein Verlust dieses Einkommens bedeutet in vielen Fällen massive finanzielle Einbußen und den Einbruch des eigenen Lebensstandards. Was passiert, wenn man mit zunehmendem Alter erkrankt und aus gesundheitlichen Gründen längerfristig nicht mehr arbeiten kann oder aufgrund eines Unfalls ausfällt? Diese Podcastfolge bietet eine erste Orientierung und liefert Denkanstöße zu diesem so wichtigen Thema.

Podcastfolge: Arbeitskraftabsicherung© VSB

Unsere neue Podcastfolge können Sie hier nachhören: Podcast Arbeitskraftabsicherung

Der Staat bietet nur eine unzureichende Grundabsicherung

Gab es früher eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente, wurde diese durch eine Rentenreform Anfang der 2000er Jahre für die Jahrgänge ab 1961 gestrichen und seit 2001 durch die sogenannte Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese Rente erhalten Arbeitnehmer*innen, wenn sie weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen könnten. Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Bei der Gewährung dieser Rentenzahlung wird allerdings keine Rücksicht auf die bisherige Berufsausbildung oder den sozialen Status genommen. Das bedeutet im Klartext: Wenn der Akademiker noch in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt durch eine einfache Erwerbstätigkeit zu finanzieren, kann die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente verweigert werden. Die Höhe der durchschnittlichen Erwerbsminderungsrente lag im Jahr 2020 bei 886,00 Euro pro Monat.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist die 1. Wahl

Um seinen Lebensstandard im Fall von Krankheit oder Invalidität halten zu können, benötigt man daher eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn sie zahlt im Fall einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit bis zum Vertragsende eine vereinbarte Rente an die versicherte Person. Wichtig dabei ist, dass dieser Versicherungsvertrag so früh wie möglich abgeschlossen wird, da sich die Höhe des Beitrags immer nach dem Eintrittsalter richtet und der Gesundheitszustand in jungen Jahren in der Regel besser ist als mit zunehmendem Alter. Denn beim Abschluss dieser Police sind Gesundheitsfragen zu beantworten, deren Ergebnis sich ebenfalls empfindlich auf den Beitrag auswirken können oder gar zu einer Ablehnung führen. Als Rentenhöhe sollten ca. 80 Prozent des Nettoeinkommens abgesichert werden, mindestens jedoch 1.200,00 Euro pro Monat mit einer Vertragslaufzeit bis zum regulären Renteneintrittsalter.

Nicht nur für Handwerker und körperlich tätige Personen zu empfehlen

Rangierten vor einigen Jahren noch Erkrankungen des Bewegungsapparates auf dem ersten Platz als Grund einer Berufsunfähigkeit, so sind es mittlerweile psychische Erkrankungen wie Burn-out oder Depressionen. Daher ist eine BU-Versicherung, wie sie umgangssprachlich genannt wird, auch für nicht körperlich tätige Personen von enormer Bedeutung. Außerdem sollten bei der Risikobewertung Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall nicht außer Acht gelassen werden.

Ist eine Schüler-BU sinnvoll oder nur Geldmacherei der Versicherungsindustrie?

Der Abschluss einer Schüler-BU macht in erster Linie Sinn, wenn abzusehen ist, dass der Schüler eher einen handwerklichen oder körperlich tätigen Beruf anstrebt. Denn diese Berufe befinden sich in einer hohen Risikoklasse und deren Absicherung ist dementsprechend teuer. Schließen Eltern bereits eine Schüler-BU ab, sichern sie ihren Kindern einen relativ günstigen Beitrag und frieren den in der Regel guten Gesundheitszustand des Kindes ein. Denn beim Eintritt in das reguläre Berufsleben findet keine erneute Gesundheitsprüfung durch die Versicherung statt. Da auch bei Schülern die psychischen Belastungen und Erkrankungen zunehmen, sollte die Versicherung laut den Vertragsbedingungen auf die Verweisung auf eine andere Schulform verzichten. Somit kann der gestresste Gymnasiast nicht auf eine Realschule oder niedrigere Schulform verwiesen werden.  

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