Versicherungen

11.05.2020

Rechtzeitig für den Pflegefall vorsorgen

Die Gefahr zum Pflegefall zu werden, besteht für jeden. Bis zum Jahr 2030 steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland voraussichtlich auf 4,1 Millionen. Mehr als zwei Drittel der Betroffenen werden derzeit zuhause von ihren Angehörigen versorgt, doch gestaltet sich dies angesichts der steigenden Lebensarbeitszeit und dem Wegfall der Großfamilie zunehmend schwierig. Der Einbezug professioneller Pflegedienstleister bzw. der Umzug in eine Pflegeeinrichtung bleibt als letzte Option, doch der hohe einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) belastet das Haushaltsbudget enorm. Trotz verbesserter Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse bleibt im Pflegefall eine Versorgungslücke. Gut beraten ist, wer frühzeitig seine Finanzsituation für das Alter prüft und rechtzeitig privat vorsorgt.
Rechtzeitig für den Pflegefall vorsorgenFoto: © Piotr Marcinski - stock.adobe.com

Gesetzliche Pflegekasse

Der Gesetzgeber ordnete 2017 die Bewertung der Pflegebedürftigkeit neu und teilte diese in fünf Pflegegrade ein. Die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag und der Grad der Hilfebedürftigkeit bestimmen den Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld erhalten Verbraucher*innen aus der Pflegekasse.

Pflege zuhause

Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, haben die Möglichkeit, zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu wählen oder beides zu kombinieren. Den Entlastungsbetrag gibt es zusätzlich.

Pflegegrad Pflegegrad
in Euro
Pflegesachleistung
in Euro
Entlastungsbetrag
in Euro
1 0 0 125
2 316 689 125
3 545 1298 125
4 728 1612 125
5 901 1995 125


Pflege im Heim

Für die Pflege im Heim zahlt die Pflegekasse deutlich höhere Sätze. Auch hier gilt der Pflegegrad als Richtwert:
Pflegegrad 1: Maximal 125 Euro
Pflegegrad 2: Maximal 770 Euro
Pflegegrad 3: Maximal 1.262 Euro
Pflegegrad 4: Maximal 1.775 Euro
Pflegegrad 5: Maximal 2.005 Euro.
Versicherte sind verpflichtet, aus eigener Tasche den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) zu zahlen, der in jedem Bundesland unterschiedlich hoch ist und in Bayern bei rund 1.900 Euro pro Monat liegt.

Hilfe zur Pflege

Wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um den Eigenanteil zu zahlen, besteht die Möglichkeit, beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ zu beantragen. Das eigene Vermögen muss aber zuvor, bis auf einen Schonbetrag von derzeit 5.000 Euro pro Person, aufgebraucht werden.

Angehörigen-Entlastungsgesetz

Nach dem seit 2019 geltenden Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder zukünftig nur dann zum Elternunterhalt herangezogen, wenn deren Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Somit entfällt für den Großteil der Bevölkerung die Sorge, dass die Kinder für die Pflege der Eltern aufkommen müssen.
  

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Private Pflegezusatzversicherung

Private Pflegezusatzversicherungen finanzieren potenzielle Pflegekosten. Der Abschluss empfiehlt sich nur dann, wenn die hohen Versicherungsprämien auch im Rentenalter dauerhaft bezahlbar sind. Die Beiträge richten sich nach dem Alter und der Gesundheitssituation bei Vertragsabschluss sowie nach der Versicherungsleistung. Private Pflegezusatzversicherungen sind häufig reine Risikoversicherungen – wer sie nicht benötigt, erhält kein Geld zurück.

Varianten der Pflegezusatzversicherung:

  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegerentenversicherung
  • Pflege-Bahr (staatl. gefördert)
Pflegekonto selbst ansparen
Um flexibler zu bleiben und trotzdem vorzusorgen, empfiehlt es sich, konsequent Geld zurückzulegen und sich so über viele Jahre ein eigenes „Pflegekonto“ anzusparen.  Nachdem die Pflegebedürftigkeit rein statistisch erst in höherem Lebensalter eintritt, lassen sich mit ETF- Sparplänen, bei Sparzeiträumen von 30 bis 40 Jahren, ansehnliche Finanzpolster erwirtschaften und als Vermögen flexibel einsetzen.
Wohnsituation verbessern
In einer altersgerechten und barrierefreien Wohnung zu leben, bedeutet, auch im Pflegefall länger selbstbestimmt in seiner gewohnten Umgebung zu bleiben und damit auch teure Pflegekosten zu sparen.
Wer bereits pflegebedürftig ist, erhält von der Pflegekasse für den pflegegerechten Umbau der Wohnung bis zu 4.000 Euro Zuschuss. Bei geplanten Wohnungsmodernisierungen sollte ebenfalls über eine barrierefreie Gestaltung des Zuhauses nachgedacht werden. Der Staat fördert diese altersgerechten Umbauten durch die KfW-Programme 455 und 159.
Der Umzug in eine Pflege-Wohngemeinschaft, eine Senioren-Wohngemeinschaft oder ein Mehrgenerationenhaus kann die Lebensqualität erhöhen und bringt neben der Unterstützung im Alltag auch eine niedrigere Kostenbelastung.
Rechtlich absichern

Für die Regelung der finanziellen Angelegenheiten empfiehlt sich die rechtzeitige Benennung eines Vertrauten mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.