Versicherungen
11.05.2020
Rechtzeitig für den Pflegefall vorsorgen

Gesetzliche Pflegekasse
Der Gesetzgeber ordnete 2017 die Bewertung der Pflegebedürftigkeit neu und teilte diese in fünf Pflegegrade ein. Die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag und der Grad der Hilfebedürftigkeit bestimmen den Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld erhalten Verbraucher*innen aus der Pflegekasse.
Pflege zuhause
Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, haben die Möglichkeit, zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu wählen oder beides zu kombinieren. Den Entlastungsbetrag gibt es zusätzlich.
Pflegegrad | Pflegegrad in Euro |
Pflegesachleistung in Euro |
Entlastungsbetrag in Euro |
1 | 0 | 0 | 125 |
2 | 316 | 689 | 125 |
3 | 545 | 1298 | 125 |
4 | 728 | 1612 | 125 |
5 | 901 | 1995 | 125 |
Pflege im Heim
Für die Pflege im Heim zahlt die Pflegekasse deutlich höhere Sätze. Auch hier gilt der Pflegegrad als Richtwert:
Pflegegrad 1: Maximal 125 Euro
Pflegegrad 2: Maximal 770 Euro
Pflegegrad 3: Maximal 1.262 Euro
Pflegegrad 4: Maximal 1.775 Euro
Pflegegrad 5: Maximal 2.005 Euro.
Versicherte sind verpflichtet, aus eigener Tasche den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) zu zahlen, der in jedem Bundesland unterschiedlich hoch ist und in Bayern bei rund 1.900 Euro pro Monat liegt.
Hilfe zur Pflege
Angehörigen-Entlastungsgesetz
Pflegelücke schließen
Private Pflegezusatzversicherung
Private Pflegezusatzversicherungen finanzieren potenzielle Pflegekosten. Der Abschluss empfiehlt sich nur dann, wenn die hohen Versicherungsprämien auch im Rentenalter dauerhaft bezahlbar sind. Die Beiträge richten sich nach dem Alter und der Gesundheitssituation bei Vertragsabschluss sowie nach der Versicherungsleistung. Private Pflegezusatzversicherungen sind häufig reine Risikoversicherungen – wer sie nicht benötigt, erhält kein Geld zurück.
Varianten der Pflegezusatzversicherung:
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegekostenversicherung
- Pflegerentenversicherung
- Pflege-Bahr (staatl. gefördert)
Pflegekonto selbst ansparen
Wohnsituation verbessern
Wer bereits pflegebedürftig ist, erhält von der Pflegekasse für den pflegegerechten Umbau der Wohnung bis zu 4.000 Euro Zuschuss. Bei geplanten Wohnungsmodernisierungen sollte ebenfalls über eine barrierefreie Gestaltung des Zuhauses nachgedacht werden. Der Staat fördert diese altersgerechten Umbauten durch die KfW-Programme 455 und 159.
Der Umzug in eine Pflege-Wohngemeinschaft, eine Senioren-Wohngemeinschaft oder ein Mehrgenerationenhaus kann die Lebensqualität erhöhen und bringt neben der Unterstützung im Alltag auch eine niedrigere Kostenbelastung.
Rechtlich absichern
Für die Regelung der finanziellen Angelegenheiten empfiehlt sich die rechtzeitige Benennung eines Vertrauten mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.