Versicherungen

31.05.2016

Schäden durch Gewitter, Hagel, Sturm - welche Versicherung zahlt?

In den vergangenen Wochen ist es durch Starkregen, Hagel und Sturm zu erheblichen Schäden gekommen. Gebäude, Hausrat und Kfz sind vielerorts durch Überschwemmungen, abgedeckte Dächer und umgestürzte Bäume bedroht. Doch was ist im Versicherungsfall zu tun, wann zahlen die Versicherer und was deckt der Versicherungsschutz nicht ab?

Zusammengefasst finden Sie alle Tipps in dem Fehnsehbeitrag unseres Versicherungsexperten:
Sturmschäden - Welche Versicherung zahlt?

Wohngebäude- und Hausratversicherung

Schäden durch Gewitter, Hagel, Sturm - welche Versicherung zahlt?Foto: © Prawny - pixabay.com

Generell muss zunächst zwischen der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung unterschieden werden. Erstere ersetzt die Schäden am Gebäude selber, letztere den Gebäudeinhalt, also den sogenannten Hausrat. In der „normalen“ Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung sind solche Schäden versichert, die durch Sturm und Hagel, Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl und gegebenenfalls auch durch Vandalismus entstehen. Meist sind auch Leitungswasserschäden mitversichert.


Sturmschäden sind regelmäßig ab Windstärke 8 versichert. Unter Leitungswasserschäden versteht man „bestimmungswidrig“ ausgetretenes Leitungswasser aus Zu- und Ableitungsrohren, wie es beispielsweise bei einem Rohrbruch der Fall ist. Bei Überschwemmungen aufgrund von Regenwasser hilft dies nichts.

Schäden aufgrund von Überschwemmungen sind regelmäßig auch keine Sturmschäden. Denn hierunter fallen nur solche Schäden, die durch unmittelbare Einwirkung eines Sturms auf Gebäudeteile verursacht werden. Gegen eindringendes Regenwasser (nicht also Grund- und Hochwasser) besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn dieses während eines Sturms trotz ordnungsgemäß verschlossener Türen und Fenster eindringt.

Schäden durch Regenwasser, das eindringen kann, nachdem ein Sturm das Dach „abgedeckt“ hat, sind also regelmäßig versichert. Nicht versichert sind hingegen Schäden durch Regenwasser, wenn dieses durch ein offen gelassenes Fenster eindringen kann.

Elementarschadensversicherung umfasst auch Schäden bei Hochwasser

In der Elemantarschadensversicherung sind auch solche Schäden mit abgesichert, die durch Überschwemmungen, Hochwasser und Rückstau (darüberhinaus Erdbeben, Vulkanausbrüche, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen) verursacht werden.

Schäden aufgrund über die Ufer getretener Flüsse und Seen oder aufgrund eines Rückstaus in der Kanalisation sind daher nur gedeckt, wenn diese Risiken im Rahmen einer Elementarschadensversicherung in den Versicherungsschutz mit einbezogen wurden.

Kein Versicherungsschutz bei Schäden durch Grundwasser

Wenn allerdings Grundwasser in das Gebäude drückt und Schäden verursacht, zahlt auch die Elementarschadensversicherung nicht. Dieses Risiko ist regelmäßig nicht versicherbar, so dass Hausbesitzer auf solchen Schäden im Zweifel sitzen bleiben.

Kfz-Versicherung

In der Kfz-Versicherung sind Beschädigungen aufgrund Sturms oder Hagel regelmäßig in der Teilkaskoversicherung versichert. In der Teilkaskoversicherung ist meist ein Selbstbehalt vereinbart.

Was im Schadensfall zu tun ist

Im Schadensfall sollte die Versicherung schnellstmöglich informiert werden. Sämtliche Schäden sollten dokumentiert werden (Fotos, Zeugen). Soweit möglich, sollte nichts verändert werden, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte. Beschädigten oder zerstörten Hausrat sollte man auch nicht gleich entsorgen, sondern zunächst noch aufheben, um den Schaden gegenüber dem Versicherer nachweisen zu können.

In jedem Falle hat der Versicherungsnehmer dafür Sorge zu tragen, dass der aufgrund des Sturms eingetretene Schaden nicht noch größer wird. Soweit für ihn zumutbar, hat der Versicherungsnehmer z.B. provisorische Abdichtungsmaßnahmen zu treffen. Im Zweifelsfall kann sich ein Versicherungsnehmer auch kurzfristig an seinen Versicherer wenden und dort nachfragen, wie er sich verhalten soll. Damit können spätere Streitigkeiten zuverlässig vermieden werden.