Versicherungen
30.05.2024
Schäden durch Hochwasser? Tipps für Betroffene
Die Unwetterkatastrophen der letzten Tage haben wieder einmal gezeigt, dass zahlreiche Häuser in Deutschland von Starkregen und Überschwemmungen bedroht sind. Durch die Klimaveränderungen gehen Experten von einer weiteren Zunahme von Extremwetterereignissen aus. Die meisten Überschwemmungsschäden an Häusern kommen durch Starkregen zustande und nicht durch über die Ufer tretende Gewässer. Für Betroffene hat der VerbraucherService Bayern drei wichtige Tipps.
1. Sichern von Personen, Hab und Gut
An erster Stelle steht die Sicherung von Personen sowie dem Hab und Gut. Sobald Betroffene sich und Ihre Angehörigen in Sicherheit gebracht haben, steht die Schadenbegrenzung an nächster Stelle. Wenn möglich, zunächst den Strom im Gebäude abstellen und damit beginnen, den betroffenen Hausrat an eine trockene Stelle zu bringen und durch geeignete Maßnahmen weiteren Schaden am Gebäude zu verhindern. Dies gehört zu den Obliegenheiten, die von den Versicherern gefordert werden. Wichtig: sich und andere Personen dabei nicht in Gefahr bringen. Im Zweifel auf professionelle Rettungskräfte wie Feuerwehr oder Technisches Hilfswerk (THW) warten.
2. Versicherung prüfen und Schäden dokumentieren
Prüfen Sie die Unterlagen Ihrer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nach dem Baustein Elementarschäden. Wenn dieser Baustein in Ihren Policen enthalten ist, besteht hier Versicherungsschutz. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen die Schäden an Ihrem beweglichen Hausrat (Möbel, elektronische Geräte, Kleidung, sonstige Einrichtungsgegenstände usw.). Die Wohngebäudeversicherung kommt für die Schäden auf, die direkt an Ihrem Wohnhaus entstanden sind bzw. auch für die Gegenstände, die fest mit Ihrem Gebäude verbunden sind.
Als Nächstes dokumentieren Betroffene die entstandenen Schäden. Im Optimalfall eine Liste der Beschädigungen anfertigen und die Schäden mit dem Smartphone fotografieren. Auch ein kurzes Video beim Gang durch die beschädigten Räume ist hier für die spätere Regulierung durch die Versicherung von Vorteil.
3. Schäden an Versicherungsgesellschaft melden
Kontaktieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft und melden Sie den Schaden umgehend. Die meisten Versicherer haben hierzu eine extra Schadenhotline eingerichtet. Klären Sie mit der Versicherung die nächsten Schritte ab und beauftragen Sie nicht eigenmächtig Handwerkerfirmen, sofern Sie von der Versicherung keine ausdrückliche Freigabe erhalten haben. Maßnahmen, die zur Schadensbegrenzung beitragen, sollten immer durchgeführt werden.
Ist das Haus oder die Wohnung aufgrund des Schadens nicht mehr bewohnbar, gilt es, die Versicherungsunterlagen auf die Übernahme von Hotelkosten zu prüfen. Zu den Leistungsbausteinen zahlreicher Hausrat- und Wohngebäudetarife zählt auch die zeitlich befristete Übernahme dieser Kosten. Vom Betrag ist die Übernahme in der Regel gedeckelt, was ebenfalls in den Versicherungsunterlagen vermerkt ist. Sprechen Sie in diesem Fall ebenfalls die Versicherung an und klären Sie hierzu die gewünschte Vorgehensweise.
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