Versicherungen

05.08.2019

Unwetter im Herbst – Immobilien absichern

Naturereignisse wie Starkregen und Überschwemmungen nehmen zu. Hierdurch entstehen häufig elementare, existenzbedrohende Schäden an Immobilien. Bayerische Immobilienbesitzer sind mehr denn je in der Pflicht, eigenverantwortlich für den passenden Versicherungsschutz zu sorgen. Nach einem Beschluss der Staatsregierung gibt es bereits seit dem 1. Juli 2019 keine finanzielle Unterstützung per Soforthilfen für die Opfer von Elementarschäden. Bisher besitzen nur 32 % der Immobilienbesitzer in Bayern eine Elementarschadenversicherung.

Unwetter im Herbst – Immobilien absichernFoto: © wormundlinke/München

Elementarschadenversicherung – Gefahrenzone bestimmt den Preis

Wie teuer ein Schutz gegen Elementarschäden ist, hängt vom Einzelfall ab. Das Geld ist in jedem Fall gut investiert, da eindringendes Wasser und Schlamm gravierende Schäden verursachen. Die finanziellen Folgen sind nicht selten in fünfstelliger Höhe, wenn etwa eine überschwemmte Ölheizung Kellerräume und Umwelt kontaminiert.

Je nach Lage und Risikobewertung unterscheidet sich der Preis für den Schutz gegen elementare Gefahren. Hier existieren, je nach Gefahrenzone und Hausgröße, laut Öko-Test 01/2019 Preisspannen zwischen 156 Euro und 2381 Euro pro Jahr.

Welche Versicherung zahlt bei welchen Naturgefahren?

Lesen Sie Ihre Verträge von Gebäude- und Hausratversicherung genau durch. Welche Gefahren tatsächlich über diese abgesichert sind, finden sich, einzeln aufgelistet, unter der Rubrik „versicherte Gefahren“. In der Regel gehören Überschwemmungen durch Ausuferung von Gewässern oder durch Starkregenereignisse, Rückstauschäden sowie die Folgen von Schneedruck gesondert über eine Elementarschadenversicherung versichert, da Gebäude- und Hausratversicherung nur bei Hagel, Sturm und Blitzschlag aufkommen.

Wann mit der Versicherung starten

Beim Neubau werden Sie, sofern sich dieser komplett oder teilweise per Darlehen finanziert, von der Bank verpflichtet, eine Gebäudeversicherung für die Risiken Feuer, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel abzuschließen. Bei Eigenfinanzierung des Neubaus liegt es an jedem selbst, ob und wie er das Haus versichert.

Beim Erwerb eines gebrauchten Hauses hat der neue Eigentümer kraft Gesetzes die bisher bestehenden Gebäudeversicherungen zu übernehmen, so dass keine Lücke des Versicherungsschutzes entsteht. Prüfen Sie hier genau, welche Risiken für das Objekt abgeschlossen wurden. Eventuell besitzt der bisherige Eigentümer nur eine reine Gebäudefeuerversicherung. Weitere Risiken wie Sturm, Hagel und Elementarschäden können jederzeit nachgerüstet werden. 

Bestehende Verträge prüfen und Bedarf ermitteln

Lassen Sie prüfen, ob bei Ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung eine Lücke besteht. Informieren Sie sich rechtzeitig, denn wenn der Schaden erst eingetreten ist, sind die Kosten groß und die Aufnahme dieser Risiken beim Versicherer schwierig.

Lassen Sie sich zu folgenden Fragen beraten:
- Welche Risiken in der Gebäude- und Hausratversicherung sind sinnvoll?
- Was kostet die  jeweilige Versicherung?
- Welche Paketvarianten gibt es und welche Variante ist für meine Situation sinnvoll?
- Ist es sinnvoll die Prämie durch einen Selbstbehalt zu mindern?
- Stimmt die ermittelte Gebäudesumme überhaupt noch?

Der VerbraucherService Bayern hat gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bayern zum Thema Elementarschadenversicherung ein kostenfreies Info-Telefon unter der Rufnummer 0800 222 00 99 (erreichbar bis 11. September 2019) eingerichtet. Neben der persönlichen Beratung in den bayernweit 31 Beratungsstellen der Verbraucherverbände finden sich unter www.elementarschaden.bayern zahlreiche nützliche Tipps und Infos zum Thema. Gefördert wird die Aktion durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.