Versicherungen

21.03.2011

Versicherungen müssen Unisex-Tarife anbieten

Der Europäische Gerichtshof hat Anfang März entschieden, dass Versicherungstarife ab dem 21.12.2012 geschlechterneutral kalkuliert werden müssen. Der VerbraucherService Bayern begrüßt dieses Urteil, da die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor diskriminierend und mit dem Grundsatz der Gleichheit von Frauen und Männern nicht vereinbar ist.

Ausnahmeklausel seit 2004
Die Gleichbehandlungsrichtlinie 2004/113/EG verbietet jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes. Mit einer Ausnahmeklausel wurde der Versicherungswirtschaft aber weiterhin erlaubt geschlechtsspezifische Versicherungsbeiträge zu erheben, wenn ein entscheidender Risikofaktor nachweisbar sei und durch versicherungsmathematische und statistische Daten untermauert werden könne.

So müssen Frauen bei Rentenversicherungen oder bei privaten Kranken- und Pflegeversicherungen bislang höhere Prämien zahlen, da sie eine längere Lebenserwartung haben und häufiger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Für die Auto- oder Risikolebensversicherung zahlen Frauen hingegen deutlich niedrigere Beiträge, da sich hier die längere Lebenserwartung und ein weniger riskanter Lebensstil beitragssenkend auswirken. Der Europäische Gerichtshof gibt der Versicherungsbranche bis zum 21.12.2012 Zeit, die Tarife umzustellen und die Prämien anzugleichen.

Höhere Versicherungsprämien durch Unisex-Tarife
Für bereits bestehende Verträge sind keine Änderungen zu erwarten. Die Versicherungsbranche kündigte schon im Vorfeld der Gerichtsentscheidung an, dass Unisex-Tarife unweigerlich zu Beitragserhöhungen führen werden. Besonders bei Rentenversicherungen, aber auch bei Kranken- und Pflegeversicherungen müssen sich Versicherungsnehmer auf höhere Beiträge gefasst machen. Bei der staatlich geförderten Riester-Rente dürfen bereits seit 2006 nur noch Unisex-Tarife angeboten werden. Dramatische Auswirkungen auf die Beitragshöhe und die Anzahl abgeschlossener Verträge gab es damals aber nicht zu verzeichnen.

Bestehende Verträge nicht vorzeitig kündigen
Der VerbraucherService Bayern rät davon ab, bestehende Versicherungsverträge mit Hinblick auf die EuGH-Rechtsprechung vorzeitig zu kündigen, da für jeden neuen Vertrag wiederum Abschlusskosten fällig werden und die neuen Tarifstrukturen aktuell noch nicht feststehen. Bei Neuabschlüssen bis zum Stichtag 21.12.2012 sollen Versicherungsnehmer in jedem Fall darauf achten, dass die Ausnahmeklausel keine Anwendung findet.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht steht als Aufsichtsbehörde in der Pflicht die Tarifumstellungen kritisch zu überprüfen und unangemessene Beitragsanhebungen durch die Versicherungsbranche zu unterbinden.