Versicherungen

02.06.2024

Versicherungsschutz bei Auslandsreisen – was ist nötig?

Wer die schönsten Wochen des Jahres im Ausland verbringen will, sollte auch an den Versicherungsschutz denken und notwendige Policen spätestens vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Dabei gilt der Grundsatz, nur die Risiken abzusichern, die zu einer wirtschaftlichen Mehrbelastung im Zusammenhang mit der geplanten Auslandsreise führen können. Der VSB informiert über nötige und unnötige Versicherungen.

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Vor allem bei Reisen ins nicht europäische Ausland, sollte die Krankenversicherung geprüft und angepasst werden.

Insbesondere geht es bei der Überprüfung des Versicherungsschutzes um Krankheitskosten und die Übernahme von Haftpflichtschäden. Eine bestehende Private Haftpflichtversicherung zahlt auch für Schadenssituationen im Ausland, gleichermaßen leistet die Hausratversicherung für Schäden durch Einbruchdiebstahl in Rahmen der Außenversicherung. Prüfen Sie die weltweite Deckung Ihrer Verträge.

Auslandsreisekrankenversicherung ist unverzichtbar

Wer außerhalb Deutschlands Urlaub macht, benötigt in jedem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen haben zwar Sozialversicherungsabkommen mit europäischen Staaten, doch sie ersetzen nicht alle anfallenden Behandlungskosten und übernehmen in keinem Fall die hohen Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland. Für eine Rückholung aus dem Ausland fallen schnell fünfstellige Beträge an, die Reisende ohne Versicherungsschutz aus eigener Tasche zahlen müssen.

Zudem erkennen nicht alle Ärzte im Ausland die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) an. Sie verlangen in der Regel für ambulante Leistungen Vorkasse und erstellen eine private Rechnung. Die gesetzliche Krankenkasse zuhause erstattet aber höchstens den Satz, den die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Den Differenzbetrag übernimmt dann die private Auslandsreisekrankenversicherung.

Wer eine private Krankenvollversicherung hat, sollte seine Police dahingehend überprüfen, ob die Rücktransportkosten mitversichert sind. Außerdem kann es sich auch für Krankenvollversicherte lohnen, wenn sie eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen und eventuelle Kosten über diesen Vertrag abrechnen lassen. Denn wer seine Behandlungskosten über die reguläre private Krankenvollversicherung begleichen lässt, gefährdet unter Umständen seinen Anspruch auf Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit.

Auslandsreisekrankenversicherungen mit guten Tarifbedingungen übernehmen die Kosten für akute Erkrankungen und Notfälle im Ausland ohne Summenbegrenzung. Im Einzelnen sind dies Kosten für:

  • Ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen, Reparaturen von Zahnersatz
  • ärztlich verordnete Medikamente, Verband- und Heilmittel
  • einen Krankenhausaufenthalt
  • den Krankentransport zum nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus oder Notarzt (Bergung und Rettung)
  • den Rücktransport aus dem Ausland zum ständigen Wohnsitz, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist (oder zu einem geeigneten Krankenhaus im Heimatland)
  • Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland

Grundsätzlich sind Kosten für die Behandlung von Krankheiten, die vor Reiseantritt schon ärztlich diagnostiziert sind und im Urlaub behandlungsbedürftig sind, ausgeschlossen. Wer chronisch krank ist, findet schwerer einen Vertrag, der auch eine akute Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung beinhaltet. Vor Reisebeginn ist es in diesen Fällen wichtig, sich vom behandelnden Arzt eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung für die bestehende Vorerkrankung ausstellen zu lassen.

Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Reisen im Jahr und ist bereits ab acht Euro Jahresbeitrag für einen Erwachsenen zu haben. Je nach Versicherungsgesellschaft werden für die einzelne Reise 42 bis maximal 70 Tage Versicherungsschutz angeboten. Der Vertrag bleibt dauerhaft bestehen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Versicherungsnehmer nicht kündigt. Dies hat gerade für Verbraucher*innen, die öfters und regelmäßig verreisen den Vorteil, dass sie sich nicht vor jeder Reise um einen neuen Versicherungsschutz kümmern müssen oder diesen gar vergessen. Wer länger als zehn Wochen ins Ausland verreist, benötigt eine gesonderte Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen.

Für Personen, die nicht regelmäßig jedes Jahr ins Ausland verreisen, bieten die Versicherer auch Tarife für eine konkrete Reise an. Der Versicherungsvertrag wird hier für das konkrete Datum der Reise abgeschlossen und erlischt nach dem Ablauf automatisch. Eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist bei diesen Tarifen nicht nötig.

Reiserücktrittsversicherung – sinnvoll bei teuren Reisen sowie für Familien und Senioren

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt für anfallende Stornokosten, wenn die gebuchte Reise aus unvorhersehbarem Grund nicht angetreten werden kann. Wichtige und unerwartete Gründe sind: Unfall, schwere Krankheit, Schwangerschaft oder Impfuntauglichkeit sowie der Todesfall eines nahen Angehörigen, ein Jobwechsel oder auch Arbeitslosigkeit. Wenn Schäden an der heimischen Wohnung durch Feuer oder Diebstahl ein Verreisen verhindern, gibt es ebenfalls Versicherungsschutz.

Die Policen gibt es für Einzelpersonen und Familien. Es ist sinnvoll alle Mitreisenden und auch nahe Verwandte in den Vertrag aufzunehmen. Für Vielreisende sind Jahresverträge von Vorteil. Immer sollte die Versicherungssumme den kompletten Reisepreis abdecken und Verträge ohne Selbstbehalte haben den Vorteil, dass der übliche Eigenanteil von 20 Prozent im Stornofall auch von der Versicherung getragen wird. Bei teuren Reisen kann das eine stattliche Summe ausmachen. Der Preis des Versicherungsschutzes richtet sich nach der Versicherungssumme. Für ältere Reisende dürfen die Versicherungen aber Alterszuschläge und Höchstaltersgrenzen festsetzen.

Bei Familien mit Kindern und Senioren ist erfahrungsgemäß das Stornorisiko für eine geplante Reise höher, so ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für hochpreisige Reisen für diesen Personenkreis durchaus ratsam. Eine Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung empfiehlt sich, da bei einer vorzeitigen Abreise aus unerwartetem Grund Kosten für Umbuchungen oder nicht genutzte Reiseleistungen anfallen, aber auch zusätzliche Kosten für eine mögliche notwendige Verlängerung der Reise erstattet werden. Außerdem erstattet die Reiseabbruchversicherung auch Ihre Kosten, wenn Sie die Reise bereits begonnen haben und nicht fortführen können. Wenn Sie zum Beispiel auf dem Weg zum Flughafen eine Panne haben oder auf der Autobahn im Stau stehen und Ihren Flieger verpassen.

Mit dem eigenen Auto im Ausland unterwegs

Die bestehende KFZ-Haftpflichtversicherung gilt bis auf wenige Ausnahmen innerhalb der geographischen Grenzen Europas und in Gebieten, die zur Europäischen Union (EU) dazugezählt werden (z.B. Kanarische Inseln). Durch die „Grüne Versicherungskarte“ (die seit 2021 weiß ist) wird der Versicherungsschutz auch auf ausdrücklich genannte nichteuropäische Länder ausgedehnt. Länder, für die kein Versicherungsschutz besteht, sind auf der Versicherungskarte durchgestrichen oder nicht aufgeführt. Hierbei handelt es sich in der Regel um Länder, in denen es gefährlich ist oder in denen es keine klaren gesetzlichen Vorschriften gibt. Versicherer bieten für diese Länder eine sogenannte Grenzversicherung an, die zusätzlich abzuschließen ist. Die Versicherungskarte erhält man in der Regel automatisch mit seiner Versicherungspolice oder kann diese beim Versicherer anfordern. Wer in Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) einreist, muss diese Karte nicht mitführen, da hier das sogenannte Kennzeichenabkommen zwischen den einzelnen Staaten greift.

Wenn der Unfallgegner Schuld hat

Ist Ihr Unfallgegner der Unfallverursacher, reguliert in der Regel der Schadenregulierungsbeauftragte der gegnerischen Versicherung den Schaden. Allerdings findet die Regulierung auf Basis der im Land geltenden Regeln und bis zu den entsprechenden Versicherungssummen statt. Dies kann dazu führen, dass Ihnen der Schaden nicht zu 100 Prozent ersetzt wird und Sie die Differenz unter Umständen aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Um dieser Gefahr zu entgehen, bieten die Versicherer bei ihren Tarifen ggf. als Zusatzbaustein einen Auslandsschadenschutz an. Dieser deckt die genannte Differenz zwischen der erfolgten Entschädigung durch den ausländischen Versicherer und der tatsächlichen Schadenhöhe ab.

Kaskoschutz im Ausland

Beinhaltet Ihre Kfz-Versicherung auch eine Voll- oder Teilkaskoabsicherung, so gilt diese in der Regel auch in den Ländern der Europäischen Union (EU) bzw. in Europa. Ob es hier Ausschlüsse von bestimmten Ländern oder Regionen gibt, entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsunternehmen.

Der Schutzbrief - Unterstützung bei Pannen, Unfällen und deren Begleiterscheinungen

Hilfreich ist bei einem Schadensfall im Ausland ein Auto-Schutzbrief. Viele KFZ-Versicherer bieten den Schutzbrief im Rahmen der Versicherungspolice an und geben Unterstützung bei Pannen, Unfall, Diebstahl, Krankheit, Verletzung oder im Todesfall. Die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder die Mobilitätsgarantie des Herstellers beinhalten meist auch eine Auslandsabsicherung und können einen zusätzlichen Schutzbrief ersetzen.

Mit dem Mietwagen unterwegs

Wer im Ausland einen Mietwagen bucht, schließt zusätzlich zum Mietvertrag eine KFZ-Haftpflichtversicherung ab, die unbedingt auch einen Vollkaskoschutz ohne Selbstbehalt enthalten sollte. Da aber bei Buchung im Ausland nur die Deckungssummen des Reiselandes gelten und ein Unfallverursacher möglicherweise für höhere Schadenssummen haften muss, ist für europäische Mietwagenbuchungen der Abschluss einer „Mallorca-Police“ notwendig. Diese passt den KFZ-Haftpflichtschutz auf deutsches Niveau an.

Häufig ist die „Mallorca-Police“ bereits in der KFZ-Haftpflichtversicherung eingeschlossen oder lässt sich als Deckungserweiterung versichern. Es lohnt sich, die bestehende Versicherung zu prüfen. Für den außereuropäischen Versicherungsschutz benötigen Auto-Urlauber eine „Traveller-Police“. Wer selbst kein Auto versichert hat, kann die Police über Automobilclubs oder Reiseunternehmen abschließen.

Diese Reiseversicherungen benötigen Sie nicht

Reisegepäckversicherung

Mit einer Reisegepäckversicherung ist das Reisegepäck gegen Beschädigung oder Verlust durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter, Brand, höherer Gewalt oder Transportmittelunfall geschützt. Der Versicherungsschutz ist teuer und bietet wenig Leistung, da vom Versicherer äußerst strenge Vorgaben für Beaufsichtigung des Reisegepäcks bestehen. Alternativ deckt die Außenversicherung einer bestehenden Hausratversicherung einige Schadenssituationen ab. Bei Gepäckverlust haften aber oft auch der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft.

Rundum-Sorglos-Pakete

Auf den ersten Blick klingt das „Rundum-Sorglos-Paket“ für alle Reiseversicherungen verlockend und einfach. Die Paketlösung aus Reiserücktrittsversicherung mit -kranken-, -haftpflicht-, -unfall- und -gepäckversicherung entpuppt sich in der Regel aber als teuer und enthält nicht immer den tatsächlich notwendigen und sinnvollen Versicherungsschutz für die Auslandsreise.

Generell ist es besser den Grundversicherungsschutz weltweit aufzustellen und die Haftpflicht-, Hausrat- und KFZ-Versicherungspolicen dahingehend zu überprüfen und anzupassen. Die Auslandsreisekrankenversicherung ist als eigenständige Police abzuschließen und unverzichtbar.

Absicherung auf Reisen über die Kreditkarte

Einige Kreditkartenanbieter bieten Ihre Karten auch mit einem inkludierten Reiseversicherungspaket an. Wenn Sie so eine Kreditkarte besitzen, prüfen Sie aber trotzdem die Versicherungsbedingungen und suchen Sie darin nach eventuellen Ausschlüssen. Bei einigen Anbietern wird der Versicherungsschutz auch nur gewährt, wenn Sie die Reise mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlt haben. Prüfen Sie also auch hier die entsprechenden Bedingungen. Kostenfreie Debit-Kreditkarten, wie sie zahlreiche Onlinebanken automatisch zum Girokonto zur Verfügung stellen, beinhalten diese Pakete in der Regel nicht.