Versicherungen

01.09.2014

VSB fordert Verbot von Provisionen für Finanzdienstleistungen

Finanzdienstleistungen und Finanzberatung werden für die Verbraucher besonders im Hinblick auf die private Altersvorsorge immer wichtiger. Bisher sind alle Bemühungen, die Finanzindustrie zu einem verbraucherfreundlichen Verhalten zu bewegen, fehlgeschlagen.

Auch der jetzige, zum 1. August angepasste, rechtliche Ordnungsrahmen löst das Problem nur halbherzig. Eine wirklich neutrale Beratung findet nur im Nischenmarkt als Honorarberatung statt. Der Grund liegt im System der provisionsbasierten Vergütung.

Da die Finanzindustrie ihre Vorteile aus dem provisionsbasierten Vergütungsmodell nicht freiwillig aufgeben wird, fordert der VerbraucherService Bayern ein Provisionsverbot für Finanzdienstleistungen.
  • Provisionen im Bereich der Finanzberatung sollten abgeschafft werden.
  • Das Provisionsverbot muss aufgrund der Chancengleichheit sowohl für Banken wie auch Versicherungen und freie Vermittler gelten.
  • Die bisherigen Hinweise auf die Kosten bei Vertragsabschluss bringen nicht die erwünschte Wirkung. Verbraucher/-innen verstehen nur schwer, wie diese Provisionen die Unabhängigkeit der Beratung beeinflussen.
Das nach wie vor zulässige provisionsbasierte Vergütungsmodell der Finanzindustrie führt aus Sicht des VerbraucherService Bayern nicht zu einer kundenorientierten Beratung durch die Finanzdienstleister, sondern unterstützt deren Geschäftsmodell der Provisionsmaximierung. Aus diesem Grunde sind Finanzdienstleister und Anlageberater eher geneigt, in vielen Fällen unnötige Portfolioumschichtungen oder den Umtausch bzw. den Ersatz von Finanzprodukten zu empfehlen.

Für die Verbraucherinnen und Verbraucher kann der Eindruck entstehen, solche Finanzberatungen seien kostenfrei. Dies ist aber nicht der Fall. Der Preis für die Beratung ist hier die Vermittlerprovision, die in die Finanzprodukte eingerechnet ist. Da Provisionen nach derzeit gängigem Model Gehaltsbestandteile von Finanzdienstleistern sind, wird eine freiwillige Beschränkung keinen Erfolg haben.

Ein Provisionsverbot wird Wirkungen auf die Märkte und Geschäftsmodelle haben. Seriöse Anbieter werden hierdurch gestärkt, unseriöse Anbieter vom Markt verdrängt.

Die Umsetzung der europäischen Transparenz-Richtlinie MiFID, die Finanzunternehmen zur vollständigen Offenlegung der Kostenbelastung ihrer Finanzprodukte zwingt, hat gezeigt, wie trickreich auch weiterhin die Finanzbranche ihre Provisionen versteckt. Deshalb hilft aus Sicht des VerbraucherService Bayern nur ein klares und eindeutiges Verbot von Vermittlungsprovisionen bei Finanzberatungen.

In Großbritannien und den Niederlanden ist das Provisionsverbot seit Anfang 2013 in Kraft. In weiteren europäischen Ländern gibt es dieses Verbot schon seit vielen Jahren, ohne dass die Finanzindustrie dort untergegangen ist. Ein EU-weites Verbot ist bisher am Widerstand einzelner Länder – insbesondere Deutschland – gescheitert.