Versicherungen

10.11.2020

Wechsel der Kfz-Versicherung jetzt sinnvoll?

Jedes Jahr im Herbst versuchen die Kfz-Versicherer mit großen Werbekampagnen, Millionen von Verbraucher*innen zum Wechsel zu animieren. Dabei zielen die zahlreichen Werbespots, die in allen Medien zu sehen sind, fast immer ausschließlich auf den Preis ab. Doch ist es nicht ratsam, nur auf diesen Faktor zu schauen. Lesen Sie hier, auf was bei einer guten Kfz-Versicherung zu achten ist, um im Schadenfall böse Überraschungen zu vermeiden.

Wechsel der Kfz-Versicherung jetzt sinnvoll?Foto: © ExQuisine - Fotolia.com

Die Kfz-Versicherung wird als Jahresvertrag abgeschlossen, der in der Regel zum 31. Dezember eines jeden Jahres endet. Die Kündigungsfrist beträgt im Gegensatz zu den anderen Sachversicherungen, wie beispielsweise der Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung, lediglich ein Monat zum Vertragsende. Das heißt, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen möchten, müssen Sie dies spätestens am 30. November tun, um dann ab dem 1. Januar zu einem neuen Versicherer zu wechseln. Erhöht sich der Beitrag ab dem neuen Versicherungsjahr, können Sie Ihren Vertrag auch noch nach dem 30. November kündigen, da bei einer Beitragserhöhung immer ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht.

Achtung: Einige Versicherer (meistens Direktversicherer, die ihre Produkte nur über das Internet anbieten) sind dazu übergegangen, als Versicherungsjahr nicht mehr das Kalenderjahr heranzuziehen, sondern den tatsächlichen Laufzeitbeginn des Vertrages. Wenn das Fahrzeug also am 17. März auf Sie zugelassen wurde, endet das Versicherungsjahr nicht wie üblich am 31. Dezember, sondern am 17. März des Folgejahres und somit ist dieser Vertrag spätestens am 17. Februar zu kündigen.

Welche Kfz-Versicherung passt zu mir?

Kfz-Versicherungen sind modular aufgebaut. Es gibt mehrere optionale Absicherungsbausteine:

1. Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Kommt für Schäden auf, die Sie Dritten durch Ihr Verschulden zufügen. Dieser Baustein ist für alle Fahrzeughalter in Deutschland verpflichtend.

2. Die Fahrzeugteileversicherung (Teilkasko)

Sichert Ihr Fahrzeug gegen folgende Risiken ab:

  • Brand
  • Explosion
  • Diebstahl
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag
  • Glasbruch
  • Zusammenstoß mit Tieren
    Tipp: In günstigen Tarifen ist oftmals nur der Zusammenstoß mit Haarwild versichert, achten Sie auf den Hinweis „Zusammenstoß mit allen Tierarten“.
  • Tierbissschäden
    Tipp: Hier werden in der Regel Marderbissschäden versichert. Dabei sollten auch Folgeschäden mitversichert sein. Sonst zahlt Ihnen im Schadenfall die Versicherung nur den kaputten Schlauch für 50 Euro, den dadurch entstandenen Motorschaden in Höhe von 3.000 Euro zahlen Sie allerdings selbst. Achten Sie daher immer auf diese Ergänzung.

3. Die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko):

Sichert Ihr eigenes Fahrzeug gegen selbst verschuldete Schäden und Vandalismusschäden ab.

Die Beitragsermittlung in der Kfz-Versicherung ist sehr aufwendig, da der Versicherungsschutz exakt auf das individuelle Risiko hin angepasst wird. Unter anderem entscheiden folgende Tarifierungsmerkmale über die Höhe des Versicherungsbeitrags:

  • Fahrzeugmodell
  • Zulassungsort
  • Alter und Risikoprofil der Fahrer (Alter, Fahrerfahrung, Geschlecht)
  • nächtlicher Fahrzeugstandort
  • jährliche Kilometerfahrleistung usw.
  • Eine scheinbar geringfügige Abweichung führt zu einer Veränderung der Risikosituation und damit zu einer anderen Prämie.

Die Schadenfreiheitsklassen

In der Haftpflicht- und für die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) findet eine Anrechnung der bisher schadenfrei gefahrenen Jahre statt. Das heißt, der Beitrag richtet sich bei diesen beiden Vertragsbausteinen auch nach den sogenannten Schadenfreiheitsklassen (SF). Für jedes schadenfreie Jahr stuft sich der Vertrag in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse. Entsteht hingegen ein Schaden, stuft die Versicherung den Vertrag gemäß ihrer Staffel wieder in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. Um eine Rückstufung zu vermeiden, bieten die Versicherer als kostenpflichtige Ergänzung den sogenannten Rabattretter an. Dieser schützt den Versicherungsnehmer vor einer Rückstufung bei einem Schaden pro Versicherungsjahr.

Vorsicht: Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen und zu einer anderen Gesellschaft wechseln, gibt der bisherige Versicherer die Schadenfreiheitsklasse an die neue Gesellschaft weiter, die Sie ohne Rabattretter haben würden. Somit bindet Sie der Versicherer an den alten Vertrag und Sie haben bei einer Kündigung den Mehrbeitrag umsonst gezahlt. Dies gilt im Übrigen gegebenenfalls auch bei diversen Sondereinstufungen, die Sie von Ihrem bisherigen Versicherer erhalten haben. Um auf Nummer sicher zu gehen, fragen Sie vor einem angedachten Versichererwechsel immer nach, welche SF-Klasse an die neue Gesellschaft weitergeben würde.

Vollkasko ja oder nein?

Fahrzeughalter von älteren PKW stellen sich häufig die Frage, ob sich eine Vollkaskoabsicherung noch lohnt oder nicht. Oftmals kursieren Aussagen wie: „Vollkasko versichert man ein Auto nur in den ersten drei Jahren nach der Erstzulassung.“ Die Frage, ob eine Vollkasko-Versicherung sinnvoll ist, hängt vom Wert des Kfz und dem eigenen Geldbeutel ab. Wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind und nicht über genug Geld verfügen, um sich bei einem selbstverschuldeten Totalschaden etwas gleichwertiges zu kaufen, empfiehlt es sich die Vollkaskoabsicherung zu behalten, auch bei älteren Modellen. Lediglich wenn die Versicherungsprämie den eigentlichen Zeitwert des Kfz übersteigt, macht diese Absicherung keinen Sinn mehr.

Die Kfz-Versicherung kennt noch eine Reihe möglicher Ergänzungen, die sie in der Regel kostenpflichtig als Aufschlag anbietet. Eine Auswahl:

  • Schutzbrief
    Der Schutzbrief beinhaltet in der Regel eine Unfall- und Pannenhilfe und kommt für die Abschlepp- und Übernachtungskosten im Schadenfall auf. Der Schutzbrief ist mit einer Basismitgliedschaft in einem Automobilclub vergleichbar und kostet im Jahr rund 10 – 20 Euro. Achten Sie auch hier auf die detaillierten Bedingungen, denn diese unterscheiden sich von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft.
  • Fahrerschutz
    Der Fahrerschutz ist in etwa mit einer privaten Unfallversicherung vergleichbar, die den Fahrer im Fall eines Personenschadens absichert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt bei einem Unfall nur für die Personenschäden der Bei- und Mitfahrer auf, der Fahrer selbst ist nicht abgesichert.
  • Insassenversicherung
    Die Insassenversicherung wird zwar oftmals angeboten, ist in der Regel allerdings überflüssig. Die Insassen (bezogen auf die Bei- oder Mitfahrer in einem Fahrzeug) sind immer durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgesichert, egal um welches KFZ es sich handelt.
  • GAP-Deckung
    Die GAP-Deckung oder auch Differenzdeckung genannt, ist für finanzierte oder geleaste Fahrzeuge sinnvoll. Denn die normale Kfz-Versicherung zahlt Ihnen im Fall eines Totalschadens immer nur den aktuellen Zeitwert. Dieser hängt aber nicht nur vom Alter und der Kilometerlaufleistung ab, sondern auch vom Zustand und den regelmäßigen Preisschwankungen auf dem Fahrzeugmarkt. So kann es zum Beispiel passieren, dass der von Ihnen geleaste PKW einen aktuell geringeren Marktwert besitzt, als ihn die Leasinggesellschaft bei Vertragsabschluss kalkulierte. Die Leasinggesellschaft möchte aber den von ihr kalkulierten Restwert ersetzt haben und somit müssten Sie ohne GAP-Deckung die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

Tipps, wie Sie Ihren Versicherungsbeitrag reduzieren:

  • Wenn es Ihr Budget zulässt, zahlen Sie den Beitrag möglichst jährlich, da die Versicherer bei unterjähriger Zahlweise in der Regel einen Ratenzuschlag berechnen.
  • Kontrollieren Sie zum Jahresende ihre tatsächlich gefahrene Kilometerlaufleistung. Wenn Sie weniger gefahren sind als angenommen, melden Sie das Ihrer Versicherung, damit Sie eine niedrigere Kilometereinstufung erhalten, die sich auf die Beitragshöhe auswirkt.
  • Wenn Sie Beamter, im öffentlichen Dienst oder bei einer gemeinnützigen Organisation beschäftigt sind, lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsunternehmen in den sogenannten B-Tarif einstufen, der ist um einige Euro günstiger als der gängige N-Tarif.
  • Wenn Sie mit Ihrer Versicherung grundsätzlich zufrieden sind und eigentlich nicht wechseln möchten, vergleichen Sie Ihren Beitrag für das neue Versicherungsjahr mit dem Beitrag, den Sie zahlen müssten, wenn Sie als Neukunde zu diesem Versicherer wechseln würden. Viele Versicherer versuchen durch einen Neukundenrabatt wechselwillige Verbraucher*innen zu sich zu locken. Deshalb rechnen Sie Ihr Fahrzeug auf der Internetseite des Versicherungsunternehmens oder in einem seriösen Vergleichsportal neu durch und wenn der Neubeitrag unter dem Beitrag auf Ihrer Rechnung liegt, kontaktieren Sie Ihre Versicherung und sprechen Sie sie darauf an. Nicht selten sparen Verbraucher*innen bei gleichen Leistungen so bis zu 100,00 Euro oder sogar mehr im Jahr.

Wünschen Sie eine individuelle Beratung bezüglich Ihrer Kfz-Versicherung, wenden Sie sich an eine der 15 Beratungsstellen des VerbraucherService Bayern.