Versicherungen

13.12.2024

Wohneigentum schützen – wichtiger denn je

In der Adventszeit erhöht sich die Brandgefahr durch brennende Kerzen an Kranz und Weihnachtsbaum. Brennt das Haus ab oder wird das Gebäude durch einen Brand beschädigt, ist dies ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Diese schützt Hauseigentümer vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Versichert ist das ganze Gebäude inklusive der fest eingebauten Teile. Auch Garagen und Nebengebäude auf dem Grundstück lassen sich mitversichern. Heute wichtiger denn je: Innerhalb der Wohngebäudeversicherung auch eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, die beispielsweise bei Überschwemmungen durch Starkregen und Hochwasser greift.

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Starkregenereignisse sind der Hauptgrund für Hochwasser in den letzten Jahren.

Wohngebäudeversicherung

Die so genannte verbundene Wohngebäudeversicherung schützt Hauseigentümer vor Schäden, die durch folgende Ereignisse entstanden sind:

  • Feuer (Brand, direkter Blitzeinschlag, Überspannung durch Blitz oder Explosion und Implosion)
  • bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser (Frost und Rohrbruch unter anderem an Zu- und Ableitungsrohren im Gebäude)
  • Naturgefahren wie Sturm und Hagel (bei Sturm ab Windstärke acht, stürmischer Wind mit 62 – 74 km/h Windgeschwindigkeit, Hagelschäden unabhängig von der Windstärke).

Wichtige Leistungsmerkmale der Wohngebäudeversicherung

Hauseigentümern sei ein Blick in die Versicherungsbedingungen ihrer Wohngebäudeversicherung empfohlen und diese auf folgende wichtige Leistungsmerkmale hin zu überprüfen:

  • Grobe Fahrlässigkeit mit einem Deckungsumfang bis zur vollen Versicherungssumme, fehlen in länger laufenden Verträgen oder günstigen Economy-Tarifen häufig. Das bedeutet, dass der Versicherer die Leistung kürzen kann, wenn ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde (z. B. Kerzen brennen unbeaufsichtigt).
  • Übernahme der Mehrkosten, die beim Wiederaufbau entstehen, da behördliche Auflagen heute strenger sind als zum ursprünglichen Bauzeitpunkt.
  • Dekontamination des Erdreichs, wenn zum Beispiel Heizöl austritt, oder die Feuerwehr einen Brand mit Schaum gelöscht hat.
  • Überspannungsschäden, wenn der Blitz nicht direkt ins Haus einschlägt, sondern in eine Überlandleitung, und dadurch die Haustechnik lahmlegt.
  • Absicherung gegen Rauch und Rußschäden nach einem Feuer.
  • Bewegungs- und Schutzkosten, wenn zum Beispiel nach einem schweren Schaden das gesamte Mobiliar monatelang ausgelagert werden muss.
  • Abbruch- und Aufräumkosten.
  • Hotelkosten, wenn das Haus aufgrund des Schadens nicht mehr bewohnbar ist.

Darüber hinaus sind im Einzelfall Leistungen wichtig, wie die Versicherung von Zu- und Ableitungsrohren unter dem Grundstück, ebenso Schäden an der Photovoltaikanlage oder das Entsorgen umgestürzter Bäume.

Fehlen derart wichtige Leistungen im Versicherungsvertrag, sollten Verbraucher*innen bei ihrem Versicherer nachfragen, ob diese Merkmale in den bestehenden Vertrag aufgenommen werden können. Falls das nicht in zufriedenstellender Weise möglich oder zu teuer sein sollte, ist auch ein Wechsel des Versicherers oder die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadenfall eine Option. Bei einem Versichererwechsel gilt es zu beachten: Ein neuer Versicherer muss einen Antrag nicht annehmen, deshalb erst kündigen, wenn der neue Vertrag rechtsgültig abgeschlossen ist und die neue Versicherungspolice vorliegt. Einige Anbieter bieten auch sogenannte All-Risk-Policen an, deren Schadenregulierung sich nicht nur auf die oben genannten Schadenereignisse beschränkt. Im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung entschädigt die Wohngebäudeversicherung nicht zum Zeitwert, sondern zum aktuellen Neuwert. Das ist auch unter anderem der Grund, warum die Beiträge der Wohngebäudeversicherungen in regelmäßigen Abständen steigen. Hierzu ziehen die Versicherer den sogenannten Baupreisindex heran. Steigt dieser, steigen auch die Kosten für den Neuaufbau eines Gebäudes und somit steigt auch der Versicherungsbeitrag. Natürlich spielt auch der Anstieg von Schadenereignissen eine nicht zu vernachlässigende Rolle bei den Beitragssteigerungen der letzten Jahre.

Elementarschadenversicherung – sinnvoll und dringend zu empfehlen

Sinnvoll und dringend zu empfehlen ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung innerhalb der Wohngebäudeversicherung. Sie schützt bei Schäden durch Elementargefahren, auch erweiterte Naturgefahren genannt, wie zum Beispiel Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch und Erdbeben sowie bei Überschwemmung durch Hochwasser und Starkregen. Letzterer kommt infolge des Klimawandels vermehrt, in immer stärkerer Intensität und fast überall vor, wie die jüngsten Ereignisse in diesem Jahr wieder gezeigt haben.

Es gibt aber auch Schäden, die überhaupt nicht oder nur mit zusätzlichem Aufwand versicherbar sind: Beispielsweise Schäden durch Grundwasser, wenn das Wasser von unten nach oben drückt und den Keller flutet. Ein Schaden durch Rückstau, also durch Wasser, das über die Abwasserrohre bei überforderter Kanalisation wieder ins Haus gedrückt wird, lässt sich gewöhnlich nur mit eingebauter Rückstauklappe versichern.

Leider ist nicht für jedes Gebäude in Deutschland eine Elementarschadenversicherung zu einem akzeptablen Preis erhältlich. Die Versicherer prüfen das Naturgefahrenrisiko für das Gebäude und stufen es nach dem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) ein. ZÜRS enthält vier Zonen bzw. Gefährdungsklassen, für die das jeweilige Hochwasserrisiko hinsichtlich der statistischen Häufigkeit in Bezug auf Jahre ausgewiesen wird. Seit geraumer Zeit ordnen die Versicherer Wohnadressen zur besseren Einschätzung des Risikos von Starkregenschäden zusätzlich in drei, ins ZÜRS Geo integrierte, Starkregengefährdungsklassen (SGK) ein. Je höher die Zahl der Gefährdungsklasse, desto höher das Risiko und desto teurer der Versicherungsschutz.

Eine allgemeingültige Verpflichtung, Wohngebäude gegen Elementarrisiken zu versichern, wie vom VerbraucherService Bayern gefordert, findet derzeit keine beschlussfähige Mehrheit in der Politik. Deshalb ist es für Hauseigentümer wichtiger denn je, selbst zu handeln, um ihr Wohneigentum zusätzlich zu einer bedarfsgerechten Wohngebäudeversicherung mit einer entsprechenden Elementarschadenversicherung zu schützen. Denn deutschlandweit sind derzeit nur rund die Hälfte aller Gebäude gegen Elementarschäden versichert.

Bei der verbundenen Wohngebäudeversicherung gibt es zwischen den Anbietern enorme Preisunterschiede. Ein Preis-Leistungs-Vergleich lohnt sich. Für einen Leistungsvergleich oder die Prüfung eines bestehenden Vertrages können Verbraucher*innen gerne einen Beratungstermin unter der bayernweiten Servicehotline 0 89 / 515 18 743 oder auf der Internetseite des VerbraucherService Bayern buchen.

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